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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
Entstehung
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August 1540.

74«.

154V, nach dem 23. August.

jkalltonsarchiv Solothurn : Abschiede Bd. ss.

Gesandte: Uri. Jacob von Pro, Sekelmeister. Solothurn. Urs Schluni, Veuuer.

Die genannten Gesandten eröffnen im Namen der acht Orte Lucern, Uri, Schivyz, Uuterivalden, Zag.Glarus, Freiburg und Solothurn den Gebrüdern Wilhelm und Ludwig, Pfalzgrafen am Rhein und Herzoge»zu Ober- und Niederbaiern, ihre Credenz lind die vom Herrn von Boisrigault für den Bezug der Forderungvon 34,500 Kronen erhaltene Vollmacht. Nachdem die Anwälte der Herzoge mit den Gesandten vieles ge-redet, was aber zu keinem Abschlüsse führte, wurden die letztern wieder vor die Fürsten berufen und ihnenfolgende Antwort ertheilt: Man verwundere sich über diese Forderung und hätte geglaubt, der König würdebetrachten, wie sie in Folge der Tractate mit Bestellung und Unterhaltung der Hauptleute viele Kosten ge-habt und zuletzt wegen des Krieges über 200,000 Kronen eingebüßt haben, wovon der König den drittenTheil tragen sollte. Zudem habe der König die versprochene Summe nicht auf die bestimmte Zeit, sondernzmn Theil erst nach drei Jahren erlegt, wodurch sie erheblich beschädigt worden seien. Es könnten daherbilliger die Herzoge eine Forderung gegen den König geltend machen. Es habe allerdings der eine von ihnendem Herrn von Blancfosse zu Händen des Königs 30,000 Kronen versprochen und diese Summe sei dannauch erstattet worden; wäre es aber nicht schon geschehen, so würde man es, ohne eine fernere Erläuterungvorzunehmen, nicht mehr thun. Die Herzoge bedauern, daß der König eine solche bestrittene Ansprache aufdie acht Orte übertragen habe. Wolle er daran festhalten, so mögen der Herr von Lange und Doctor Ger-vasius, die früher in der Sache gehandelt, an einen angemessenen Ort berufeil werden; dann wolleil sie ihreAnwälte ebenfalls dahin schicken und nach dem Inhalt der Tractate gütlich eine Rechnung vornehmen; wennsie dann dem König schuldig bleiben, so wollen sie ihn freundlich bezahlen; dasselbe erwarten sie im umge-kehrten Falle von ihm; ohne vorher verpflogene Rechnung aber seien sie nicht gesinnt, Einiges zu entrichten-

Das annähernde Datum aus dem Abschied vom 23. August x; der Verhandlungsort findet sich nicht

angegeben.

747.

Wellenz. 154V, 25. August.

Landcsarchiv Schwy»: Abschiede.

Vor dem Syttdicat (uns") erscheint eine Botschaft derer aus dem Mainthal im Namen dieser undderer von Verzasca und stellt Folgendes vor: Die Vögte von Bellenz wollen von ihnen eine Abgabe (Erling' >beziehen, weil sie das Salz zollfrei undungeranzet" kallfeil können. Sie glauben nun diesfalls nichts schuldigzu sein, weil sie seit zehn Jahren gar kein Salz zu Bellenz gekauft, noch da vorbeigeführt habeil. Von denalten Herzogen habeil sie die Freiheit erhalten, liberall in deutschen Landen für ihren Gebrauch Salz zu kaufenund damit ungeranzet bei Bellenz und überall zu passiren. Nun seieil sie einige Mal von den Bellenzern an-gehalten worden, die da meinten, man müsse das Salz ihnen zu kallfeil geben und dann erst wieder von