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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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August 1540.

die Acht zu thun; diesen Bericht haben sie ihm gegeben. 4. Der Graf von Hoheuzorn und die Amtleuteder Herrschaft Hohenberg haben ihnen geschrieben und gefragt, ob sie nicht mit Bewilligung der Negierungzu Innsbruck die Vermittlung ihnen überlassen wollen; sie haben aber denselben ohne Wissen und Willen derEidgenossen keine Antwort geben wollen und bitten daher um Rath. 5. Der Herzog von Würtemberg habeeinen Notmeiler, der als Schelm entronnen, gefangen genommen; da dieser Bube aus Haß gegen sie aus-gesagt, sie hätten ihm Geld gegeben, damit er dem Herzog Dörfer verbrenne und ihn selbst erschieße, sohaben sie demselben geschrieben, aber keine schriftliche Autwort erhalten, sondern nur den Bescheid des Sccre-tairs, der Herzog werde sich wohl zu verhalten wissen; daher habe die Stadt seine Ungnade zu besorgen.6. Da sie gewarnt worden, daß Christoph von Laudenberg wieder große Rüstungen mache um sie zu über-fallen, so haben sie 100 Mann aus der Herrschaft Hohenberg laut der Vereiuung in ihre Stadt genommen; siebitten aber die Eidgenossen, sich gerüstet zu halten, um ihnen bei Tag und Nacht zuziehen zu können, wenn sieweitere Hülfe ansprechen müßten. Es wird ihnen über diese Punkte folgende Antwort ertheilt: zu 1. Der Bürg-schaft halb werde mau, wenn die Sache sich zu laug verzsehe, weitem Bescheid geben; man finde aber nicht nöthig,Stoffels Erbgut zu verbieten, weil die Bürgen schon alles Gut des Vaters in Beschlag genommen haben.Zu 2. Entsprochen. Zu 4. Sie mögen anhören, was der Graf vonZorn" und Andere handeln, und obStoffel darein willige, und darüber berichten. Zu 6. Wenn ihnen weitere Gefahr drohe, so mögen sie mahne»und den Zusatz bestimmen, den sie für nothwendig halten. Dem Herzog von Würtemberg hat mau auf seinSchreiben geantwortet und Notweil in Schutz genommen; dein römischen König und dem Pfalzgrafeu wiedergeschrieben und freundlich gedankt. «». Der Handel wegen der Reichenau bleibt abermals unerledigt; beideParteien wiederholen ihre Bitten und Vorstellungen, den Ausdruck des Bedauerns über die gefallene Antwortund ihr Nechtbieten. Die Sache wird wieder in den Abschied genommen, um auf dem nächsten Tage »ntVollmacht zu erscheinen, von dem Rechten zu reden. K». Die sieben (katholischen) Orte stellen den Antrag/daß man auf die Mahnung der Notweiler die enuetbirgischen Vogteien mahnen sollte, 000 Häkeuschützen bereitzu halten. Obwohl die fünf Orte Zürich, Bern, Glarus, Basel und Schaffhausen, die hierüber nicht instruirtsind, dazu nicht stimmen, so schreiben die Voten der VII Orte doch den enuetbirgischen Vögten, «z. Es wirdein Tag nach Baden augesetzt auf Sonntag nach Galli (17. October). Wenn den Rotweilern in der Zwischen-zeit etwas zustößt, so hat Zürich oder jedes andere Ort, an das sie schreiben, Vollmacht, einen frühern Tabzu verkünden. ». Es wird wieder beantragt, die Verwaltung der Klöster im Thurgau Geistlichen zu übergebe»/während Zürich und Bern der Anficht sind, daß man dieselben wie bisher mit Schaffnern versehen solle/indem dies früher zugesagt worden. Die andern Orte meinen aber, was je das Mehr werde, dabei solbes bleibeir. Heimzubringen. «. Martin Jmhof von Uri bittet Lucern und Glarus um ein Feilster niitihren: Ehrenschild, t. Die von Freiburg werden erinnert, 17 Gulden (zu 16 Batzen) für die Kerze »ochEinsiedel» zu schicken, «i. Kaspar Zehnder von Zug hat (die von Freiburg?) um ein Fenster gebeten, v Aufdiesem Tag ist Anton de Carolis von Lauis in Betreff des an Franz Pocobello begangenen Todtschlag^liberirt morden. Der Gesandte von Glarus hat nicht hiezu gestimmt, weil de Carolis nicht vor seinen Ober»erschienen ist. -»v. Bürgermeister und Rath der Stadt Chur im Namen derer von den III Bünden schreibe»in Betreff des Kornkaufs in Schwyz und Glarus; sie verlangen, daß mau ihnen einenzimlichen Kaufzugehen lasse und ihnen nicht eine Schätzung mache; andernfalls müßten sie gemäß der Blinde das Nechlanbieten. Da hierauf die von Schwyz und Glarus antworten, sie bleiben bei ihrer Ordnung und biete»hierum mich Recht, so hat man dieses denen aus den III Bünden zugeschrieben, x. Der Anwalt des Heu»