August 1540.
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beider Städte geschenkt, v. Aus Gefallen beider Städte soll der neue Laudvogt mit einigen der Sache tundigeu Aeltesteu eine Abtheilung einiger Berge und Fcldfahrten oder Weidgänge zu Provence vornehmen.'I. Jacques Fellien und Jacques Dagan bitten wegen Schadens, den sie mit Bezug auf die von ihnen em-pfangenen Zehnten erlitten, um Nachsicht. Sie sollen die Zehnten ausrichten, wie sie solche empfangen; zeigtsuh dann, daß sie bedeutend beschädigt worden, so mögen sie in Gnaden bedacht werden, v. Pierre Magreerhält für sein neues Haus halbes Dach. t. Da zum Nachtheil der Städte in dieser Herrschaft jährlichwegen Ziegeln viel Bettelwerk vorgeht, so wird beschlossen, künftig keinen Einsaßen oder Unterthanen Ziegeloder dergleichen Gaben zu bewilligen, außer es würde Einer durch Feuer oder dergleichen Schaden zu einemNeubau veranlaßt. K. Die von Yvonand und Mollondcns (Mollondin) sind im Streit wegen eines Waldes.Man soll nun voraus erfahren, ob der bestrittene Platz in der Herrschaft beider Städte oder in derer vonBern besonders liegt. Welche Herrschaft es betrifft, die soll dann zur Entscheidung des betreffenden Streitesein „gemein" unparteiisches Gericht verordnen. I». Die von Bonvillars klagen gegen Junker Glado von 'Ligerz, der in Bonvillars wohnt, wegen Einschlägen. Erkennt: die seit zehn Jahren gemachten Einschlägesollen geöffnet werden und dann die Sache so verbleiben, daß die Allmenden und die Armen an ihren Weid-«ängcn nicht verkürzt werden. (Die Boten von Bern nehmen das auf Heimbringen in den Abschied), l. DemClado Marillep mag der Landvogt, je nachdem jener baut, etwas zukommen lassen. Ii,. Johann BontempsMrd die Hälfte dessen, was er für den von ihm empfangenen Zehnten noch schuldet, wegen erlittenen Schadensnachgelassen. I. Dein Antoine Berge giebt man zu seinem Bau halbes Dach. in. Wenn Colar Meyottwas Rechtes und „Wattlichs" baut, mag der Vogt ihn: auch halbes Dach geben, n. Dem Johann Freresoll der Vogt zivei Köpfe Korn zu Almosen geben. «. Das Begehren Einiger von Yvonand, ihnen BacköfenSU bewilligen, bleibt verschoben bis die Boten beider Städte das nächste Mal in die Herrschaft Grandsonkommen. Die endliche Verwilligung bleibt beiden Städten vorbehalten, z». Dein Johann Nottilliat schenkt"wa sechs Pfund Geld, die er wegen Korn schuldet, als Almosen. Clado Censin, dein Müller, soll dashm verwilligte halbe Dach verabfolgt werden. ». Francis Barbe, der Mich „wattlich" gebaut hat, sollebenfalls das ihn: geschenkte halbe Dach gegeben werden. «. Dem Clado Parye und dein Jacques Paysard,b-e bauen wollen, mag der Vogt aus den Wäldern beider Städte, wo es am unschädlichsten ist, in: Ver-bAtniß zu ihrem Bau etwas verabreichen, t. Wenn Johann Rollot von Yvonand etwas Wattlichs gebautW. »lag der Landvogt ihm halbes Dach geben. Der Ampa Bottallion soll der Landvogt für ihrenBau am imschädlichsten etwas Holz anweisen und den Sack Korn, den man ihr geschenkt hat, geben, v. FrancisMalprovent verlangt, daß ihm jene hundert Pfund, die seine Vorfahren für Stiftung einer Messe zu Cham-pagne verordnet, da letztere nun nicht mehr gehalten werde, zurückgestellt ,Verden sollen. Die von Freiburg'vollen entsprechen; die Voten von Bern aber, weil die Sache ihren bezüglichen Statuten theilweise wider-spreche, wollen es an ihre Herren bringen. Clado Prove bittet, ihn und seinen Bruder der Gerberie zu""lassen, weil die diesfällige Erkanntniß von einem der Sache nicht kundigen Tochtermanu errichtet wordenin. Er wird abgewiesen ' x. Dem brandbeschädigten Johann Carsallette wird das ganze Dach bewilligt.
Den: Clado Meye halbes Dach. Die Ziegler werden in Betreff der von ihnen begehrten SteigerungPreises) abgewiesen, dagegen ihnen drei Mntt Kernen, jedem einer, geschenkt. Dem Francis^buat wird der dritte Theil eines Lobs erlassen. ,»I». Johann Rossi) soll die verlegenen Zinse von seinemkauften Gut entrichten und mag dann den Verkäufer um Währschaft belangen, ev. Da aus Nachläßigkeitber Notare und Schreiber den Städten viele Löber und Zinse verloren gehen, so soll der Landvogt jenen einen