1286 August 1540.
Eid geben, daß sie alle Verkäufe und Löber, sobald sie gescheheil und fällig werden, dein Aultsinau» beiderStädte verzeigen; dabei soll er ihnen anzeigen, daß sie bei allen Käufen sich erkundigen und melden solle»,woher die verkauften Güter kommen und zu Lehen gehen. Welche dieses unterlassen, sollen die Schreibereiverlieren und nach Umständen weiter bestraft werden. «I«I Dem Collert Janye halbes Dach. vv. Dem LoyMorge, Müller zu Avonand, schenkt man von seiner Schuld einen halben Mütt Korn. ll. Den: CladoForasier und Andern, zu Händen derer von „Werne" wird ein schriftlicher Schein gegeben, daß sie fürihr kleines Gut in dein Wald Seyte den Achram zu benützen berechtigt seien. KK. Dem Pierre Brimgt-Frangois Pepsine und einer armen Frau, genannt Estienne, wird die Hälfte ihres Schuldigen erlasse»-l»l». Künftig sollen die Vögte, wenn sie zur Jahrrechnung berufen werden, die Bettelnden und Heischende»abweisen und sie nicht vor beide Städte kommen lassen, it. Commissar Lucas soll bis Weihnachten die Er-kanntnisse der Edellehen fertigen und bis dieses gescheheil, soll ihm sein Antheil der bezogenen Löber Hinter-halten werden. Der Landvogt soll, sobald er heim ist, diejenigen, welche ihr Quernet dem Commissarnoch nicht behändigt haben, hieran mahnen und bei erfolgender Weigerung ihre Güter zu Händen beiderStädte ziehen. Dein Landvogt Tribolet werden hundert Pfund an einen: Lob, die er von einem
Zehntenkauf fällig geworden ist, nachgelassen und aus den Wäldern beider Städte Holz zu einer Scheuer be-willigt. II. Da der benannnte Vogt das Haus la Lance liebst einigen Gütern gekauft hat, soll diesf»^auf einen gelegeilen Tag eine Ausmarchung erfolgen. ,»«»». Die Boten, welche diese vornehmen, solle» sichauch erkmldigen, wie es sich mit den kleinen Stücken und Zehnteil verhalte, die in den dein Vogt verkauft^Zehntel: liegen sollen und er zu den seinigen ziehen will. Ebenso sollen sie nachsehen, wie es um die Captlb„uilver" zu Concise, die zerstört („zergengt") worden sein soll, stehe. i»i». Der Bitte der Abordnung derervon Merlach, ihre Pfarrei bestehen zu lassen, wird entsprochen. ««. An den Kosten des Kirchenbaues u»dder Zehrung (zu Merlach), in Betreff der erstem auf Grund etiles über den Kirchenbau geführten Recht-'streites, verweigern die von Freiburg Antheil zu nehmen. Die Boten von Bern wollen die Sache nochmalsan ihre Obern bringen. z»z». Wegen der Brücke zu Kerzers will man nächstens den Allgeilschein einnehmtund dann durch beide Städte endgültig beschließen lassen. Dem Statthalter der Herrschaft Grasburg,Betracht seiner Mühe und seines Fleißes, giebt man jetzt einen Nock und dann einen solchen je zu fünf Jährt"'»». Die von Albligen sollen das Uingeld gebührend bezahlen. 88. Dein Hans Schuhmacher wegen sci»^Alters und seiner Übelmögenheit ein Mütt Korn und eine Goldkrone als Almosen, tt. Die UnterthaM"der Herrschaft Grasburg beschweren sich „des Ordnens" der zwanzig Ninderweid, das letztes Jahr von be"Städten desj Schwandts halb gegen der „warmen Seite" für den Amtsmann verfiigt worden, und verlangt"-daß der Vogt nicht mehr sömmern solle, als er wintern könne, oder daß er es nicht mehr fremden, sonbm"den Herrschaftsleuten billig verleihe. Die Boten von Bern wollen von dein frühem Beschlüsse nicht abgcht"-nehmen aber die Sache an ihre Herren zu bringen; auch die von Freiburg wollen hierüber einen mchttt^Gewalt entscheiden lassen. ,»»». Benedict Seiler wird in Betreff eines Trostungs- oder Friedbruches "gnadigt; hat er anderwärts gefrevelt, so soll er die Buße erstatten, vv. Das dem Konrad Hugi» '"tg^eines Fehlers voin Amtsmann zu Händen genommene Gut wird des erstem Frau und Kindern in G»mbelassen. HVHV. Dem Nuff Zbinden in sein neues Haus ein Fenster. In dem Streit zwischen bellt,die den Berg Grenchen empfangen, und einigen Andern hat auf Genehmigung beider Städte ein Untergstattgefunden. Es wird nun der Vogt beauftragt, allen Handel in Schrift zu verfassen und den SMzuzustellen; besitzen diese einige Gewahrsamen hierum, so sollen dieselben hierin vorbehalten sein. I?' "