Druckschrift 
4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
Entstehung
Seite
1233
Einzelbild herunterladen
 

Juli 1540.

1233

Landrechts und der Bünde verlangt; weil die diesfalls angesetzte Zeit abgelaufen, möge man einen Tag an-setzen, wodann die Boten der VII Orte erscheinen und von Zehnten zu Zehnten die Eide entgegennehmenund solche auch beschwören werden. Burg- und Landrecht und die Bünde seien nun aber denen im Wallisin guter Erinnerung und sie wollen solche halte» wie bisher, daher die Erneuerung ihnen unnöthig scheine.Wenn man aber darauf beharre, so schlage man vor, zu Vermeidung von Kosten und Arbeit von jedemZehnten drei oder vier Männer Namens der ganzen Gemeinde ans einen Landtag zu besammeln und da»nt den Voten der VII Orte Burg- und Landrccht und Bünde gegenseitig zu erneuern, zumal das Burg-und Landrecht auch nur durch Gesandte von beiden Seite» errichtet und beschlossen worden.

St. A, Lucern: Acten Wallis.

74S

Wem 154V, 19. und 20. Juli.

Staatsarchiv Bern: Rathöbiich Nr. S7S, S. so«, »IS.

Verhandlung zwischen Bern und Genf.

Gesandte: Genf. Johann Ann Curtet; Claude Pertemps.

Vor dein Nathc zu Bern verlangen die genannten Gesandten von Genf, daß zur Beilegung der obschwe-i'enden Streitpunkte ein freundlicher Tag gehalten werden möchte. Sie werden an die Bürger gewiesen.Nachdem sie vor diesen am 20. Juli ihren Vortrag wiederholt, wurde ihnen folgende Antwort gegeben:^ Als die Gesandten derer von Bern zu Lausanne gewesen und daselbst die Gesandten von Genf für einegründliche Unterhandlung keine Vollmacht gehabt, haben sie um solche zu erhalten hincingeschickt lind die von^N> darauf gewartet; dann aber sei die Vollmacht, welche jene erhalten, schwächer gewesen als die frühere,^'rßhalb nichts beseitigt werden konnte. Auf das hätten sich die von Bern berathen und dann nach Genf'^schrieben, bei dem man es nnn bleiben lasse und keinen freundlichen Tag bewillige. 2. Denen von Bernunbekannt, daß ihre Vögte irgend etwas Unbilliges ihnen; wohl aber wisse man, daß die Genfer auf demGebiet derer vou Beru Gewalt brauchen, was man nicht länger dulden wolle. 3. In Betreff der Frciheits-giefc derer von Genf habe man oft nach Frciburg geschrieben; es sei aber nie entsprochen worden, weß-halb der Sache nichts angethan werden könne.

Das in Ziff. I berührte Schreiben an Genf siehe im Auszug beim Abschied vom 4. Juli, Note 4.

Zu 3. Laut dem Genfer Rathsrcgister vom 15. Juli hatten die Gesandte» zugleich den Auftrag, beiFr ei bürg die seiner Zeit dort dcponirten Urkunden zurückzufordern.

?4Z

Wem. 1540, 2. bis 4. August.

Staatsarchiv Bern: Instructions»»-!! «> >- «<">> KaiitonSarchi» Arcidiir-,: Muriner Abschicdr S, s.,«».

Jahrrechnung der Städte Bern und Freiburg für die Herrschaften Echallens und Murtcn.

Gesandte: Frciburg. Peter Tossis, des Raths; Hans Reif, Sekclmcister.

, Die von Orbc sind nicht verbunden, Fremde aufzunehmen, es sei denn, daß diese ein Zeugniß ihres^'koinmms, einen Abschied von ihrem Vaterland und einen Ausweis über ihr Thun und Lassen vorlegen

155