1230 ' Juli 1540.
mehr berichten könnten, ihnen gemäß des geschworncn Bundes zuzuziehen. Der von Landenbcrg habe endlichauch einen ihrer Hofgerichtsboten auf freier Reichsstraße angerannt, in einen Wald geführt, peinlich verhört,ihm das Pferd, Botenbüchse, Geld und was er sonst hatte, genommen und ihn an einen Baum gebunden,von wo er aber „durch schicküng gottes" entkommen.
Besondere Ausfertigungen im Landesarchiv Schwyz und St. A. Lucern: Acten Notweil; im Basler, Schaffhauser, Berner und SolothurnerAbschied bilden sie einen Theil des Textes selbst, I und II jedoch nur in erstcrn beiden.
Weiter fügen wir folgende Actenauszüge an:
1) Beim Lucerner Abschied befinden sich: 1. Die Gestündnisse des Anton Galizian, „der uns anzeigt,nachdem er us der gwardy us dem Gcllerland kommen, Hab sin mutier in gheißen, zu Wirrich von Gemminge»gen Michelsfelden gan, der werde im bchulfen sin oder brief gen an die von Basel, damit er zu sinem väter-lichen erb kommen möchte ; also sy er zu dem von Gemmingen kommen, sye hür am Charfrytag ein jar ge-wesen." Stoffel von Landenbcrg habe ihm seine Verwendung angeboten (um Martini) und ihn dann alsKundschafter nach Rotweil geschickt, ihm Briefe an diese und jene Herren zu bestellen gegeben zc.; StoffelsVater sei ein Vierteljahr zu Michelsfelden gewesen; viele Reden und Vorgänge beweisen, daß der Herzog vonWürtemberg den Rotweilcrn „gut ding us der jüpen" inachen wolle und Junker Stoffel begünstige; diesersolle dessen Diener sein und Dienstgeld von ihm haben; auch Rudolf und Hermann von Landenberg habensich zu Michelsfelden aufgehalten zc.; „derselb" (Stoffel) habe ihn (Galizian) vor acht Tagen zu seinerSchwester nach Dießcnhofen geschickt mit einem Briefe zc. 2. Schreiben Herzog Ulrichs von Würtembergan gemeine Eidgenossen, ä. ä. Schorndorf 18. Juli (Copic). „Uns langt an, wie etliche von den örtcr»under üch gegen uns zu etwas Widerwillen bewegt sin söllen, dem wir doch keinen glouben geben könnden,deßhalben unser früntlich ansinnen und begcren an üch, wo dem also, ir wellent uns dessen Ursache» anzöigcnund nnserm früntlichen vertruwen nach nichts verhalten, darnf wir alsdann üch warhaftigcn bericht thnn wellen,dergstalt, daß ir mit grund befinden söllen, daß alle diejenigen, Wer die syen, die üch anders fürgcbracht oderanzeigt haben, dann daß wir üch mit früntlichem willen und nachpurschaft sonders wol geneigt, daß der oderdieselbigen söllichs falschlich und böslich gethan haben," sc.
Das Verhör mit Galizian findet sich auch im Solothurner Abschied und in der Basler Sammlung beimAbschied vom 12. September 1541, in der Freiburger bei jenem vom 17. October 1540; der Brief desHerzogs beim Berner Abschied, ferner im Bd. 14 der Frciburger badischen Abschiede, aber versetzt zu demAbschied vom 13. Dccember, und im K. A. Schaffhausen beim Abschied vom 8. Mai.
2) Beim Zürcher Abschied und im St. A. Bern: Allgemeine eidg. Abschiede UU, S. 227 befindet sichdie Abschrift eines undatirten Conceptes, das dem Eingang zufolge als Antwort auf obiges Schreiben desHerzogs zu betrachten ist; es umfaßt vier Foliosciten. In der That, sagt dasselbe, walte einiger Unwille gegc»den Fürsten; er werde wissen, wie man ihm von Baden aus unterm 26. Mai geschrieben und ihn ernstlich er-sucht habe, zu verschaffen, daß Christoph von Landenberg und dessen Helfer in seinem Gebiete nirgends Auf-enthalt oder Durchpaß, Hülfe oder Vorschub finden zc. Er sei darauf eben mit schlechter Antwort begegnet,in dem Sinne, er lasse dahin gestellt, ob der Landenberg sich geziemend oder unehrbar benehme; es sei wohlwahr, daß seit einiger Zeit mehr als je Durchzüge in seinein Gebiete stattfinden, und er möchte wünschen,daß niemand mehr Schuld daran hätte, als der von Landenberg; wie aber dem sein möge, so wolle er alsein Fürst des Reiches den Landfrieden gebührlich schirmen, so daß man spüren werde, daß ihm solche Störungnicht lieb sei zc. Nach dieser Antwort habe man gehofft, daß ihm die Stadt Rotweil mehr angelegen wäre,als ein so schändlicher boshafter Mensch wie Stoffel von Landenberg, dem doch die Rotwciler für seine Personnie etwas Leides zugefügt; der Herzog dürfe glauben, daß die Eidgenossen gewiß niemand gestattet hätten,ihn von ihrem Gebiet aus zu schädigen, und hätte jemand solches versucht, so wäre derselbe abgestellt undan Leib und Leben bestraft worden. Dagegen vernehmen sie, daß der Landenberger Rotweil von keiner Seitemehr angreife und schädige als aus dein Fürstenthum, Ivo er und seine Helfer bisher freien Paß gehabt;daß des Herzogs Forstmeister, Vögte, Amtleute und Unterthanen denselben allerlei Hülfe leisten; zum Be-weise lege man die Namen der Betreffenden, und der Helfer des von Laudenberg hier bei. Weil man gl»-'