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Juli 1540.
ausziehen, so wollen „ihrer 800 Bubenvolk" aufbrechen und des Adels Schlösser „umkehren"; der obersteHauptmann soll Wilhelm von Peyern sein. Damit die Frau weiter nichts „hinaus" schreiben könne, hatman ihr befohlen, zu ihrem Vater und den Brüdern zu gehen und bis zu Ende dieser Fehde nicht mehr„herein" zu kommen. Da man sonst nichts ' rsügen kann, so wird dem Kaiser, dem römischen König, demPfalzgrafen, dem Herzog von Würtemberg und der Ritterschaft im Hegau ernstlich geschrieben, man erwarte,daß sie dem Christoph von Landenberg zu seinem schändlichen Unternehmen weder Hülfe noch Vorschub leisten,sondern ihn und seine Helfer auf Betreten gefangen nehmen und nach Verdienen bestrafen, auch unverzüglichAntwort geben. Deßhalb wird ein Tag nach Baden angesetzt auf Sonntag vor St. Bartholomäus (22. August),wo die Boten mit ausreichenden Vollmachten erscheinen sollen. Wenn aber denen von Rotweil inzwischenetwas (Ärgeres) zustieße, so sollen sie es nach Schaffhausen oder Zürich berichten, die dann, wofern sie esnöthig bedünkt, einen frühern Tag ausschreiben können. I. Auf dem nächsten Tage soll jeder Bote Vollmachthaben, die von Lauis und Luggarus, die gegen die Abschiede Korn ausgeschüttet, zu bestrafen. »» In deinSpan zwischen denen von Bern und Freiburg in Betreff der Wahl des Obmanns bei Streitigkeiten zwischen ein-zelnen Angehörigen und einer der beiden Städte wird verabschiedet, es sollen die vier Boten von Zürich, Lucern,Schwyz und Basel, die schon früher in dieser Angelegenheit einen Spruch erlassen, eine diesfällige Erläuterunggeben, bei der es dann sein Verbleiben haben solle, n. Der Gesandte von Frankreich eröffnet, der Kömghabe den Herzogen von Baiern 100,000 Kronen geliehen, woran ihm jene noch 34,500 Kronen schulden,und verlangt, daß man auf Kosten des Königs Boten von zwei Orten, nämlich von Uri und Solothuru hin-schicken wolle, um diese Summe zu fordern und zu beziehen, wobei sie bemerken sollen, daß der König diesesGeld den Eidgenossen an ihre Forderung abgetreten habe, an welche dann auch diese die bezogene Summewirklich behalten mögen. Es wird dem Verlangen des Gesandten entsprochen, mit der Bedingung jedoch, daßwenn die Herzoge von Baiern nicht gütlich bezahlen, man sich hiemit nicht weiter befasseil wolle, und es saßalsdann der König die Eidgenossen um die alte Anforderung auf den 1. November bezahlen, wie er und Orrvon Boisrigault solches verheißen haben. «. Aus diesen Tag haben die Boten der VIII Orte mit WM»des Abts von Wettingen denen zu Basel den Wettingerhof daselbst mit allem Hausplunder, Faßgeschirr, demZehnten zu Riehen, den Kirchensätzen, Zinseil, Renten, Nutzungen und Gülten, Rechten, Freiheiten, EhehafU»und Zugehördeu, mit einziger Ausnahme des Silbergeschirrs, verkauft. Der Kaufpreis beträgt außer denauf dem Hof und seinen zugehörenden Gütern stehenden Zinsen 4000 Gulden, je 25 Basler Plapphart flu'einen Gulden; doch soll die genannte Summe an Kronen (zu 39 Basler Plappert) allsgerichtet werden. DUdiesjährigen Zinsen des Gotteshauses an Geld, Korn, Roggen, Haber, Wein und Anderm fallen den Käufer»zu; doch sollen diese den Schaffner, Heinrich Torer, bis auf nächsten Martini im Hause gedulden, auch 'h'"die „Keller Kornschüttinen" lassen, bis er seine Früchte füglich verkaufen kann. Die 4000 Gulden sollen umverzüglich nach Baden geliefert werden.
I». Verhandlung in Betreff gefundener Briefe; siehe Note.
«K. Verhandlung der vier evangelischen Städte (oder Zürich und Basel allein?) wegen Würtemberg; s.Äo^'i'. Besondere Verhandlung der VII Orte wegen Rotweil; siehe Note.
Verhandlung der mit Wallis im Burg- und Landrecht stehenden Orte; siehe Note.
Im Zürcher und Berner Abschied fehlt Ii; im Basler v, «I, Z-—I; im Freiburger und Solothurner » ssi!'im Schaffhauser v, Ä, Ii, i; in ans dem Berner; i» aus dem Solothurner; o aus dem Basler Abs