Juli 1540.
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Zürich und Bern haben dazu nicht stimmen wollen. «R. Ein Gesandter von Frauenfeld begehrt Antwortwegen der Beisteuer an das neuerbaute Siechenhaus. Die Boten eröffnen darüber ungleiche Instructionen;die einen rathen, da in dem Kloster Kalchrain nur noch eine Frau geblieben sei, dieselbe mit einer jahrlichenCoinpetenz zu versehen und die übrigen Einkünfte des „gotzhuslis" dem Siechenhaus zu verabfolgen; anderefinden dies wäre zu viel; es solle jedes Ort 20 Gulden beisteuern und diese aus allen Klöstern nach ihren,Vermögen erheben Heimzubringen und auf dein nächsten Tag zu antworten, ob man einen dieser Vorschlägeannehmen oder die 20 Gulden aus den, eigenen Sekel geben wolle, v. In dem Span zwischen Notweil«nd Ulrich und Wolf von Landenberg, die Bürgschaft betreffend, beantragt die Stadt, deren Leib, Habe undGut ohne Weiteres zu Händen zu nehmen, wogegen die von Landenberg die Hoffnung aussprechen, daß mansie nicht „»gehört Verfällen werde. Da die Boten ungleich instruirt sind, so wird jetzt erkennt, die Sache biszun, Austraq des Handels mit Christoph von Landenberg, dessen Ende noch völlig ungewiß ist, zu verschoben,doch beiden Theilen an ihren Rechten unbeschadet, Hans Lenzburgers und Niklaus Meyers Anwalt verwendetsich wiederholt dafür, daß die von Bern veranlaßt werden möchten, den Erben des Johann von Furno sel.ihre auf den, Herzogthun, Savoyen haftenden Zinse auszurichten. Venner In,Hag antwortet gemäß seinerInstruction- wenn der Kaiser, der König von Frankreich, der Herzog von Savoyen, die von Fre,burg undWallis die alle Theile des Herzogthun,s Savoyen besitzen, ihre betreffenden Theile der fragkchen Schuldebenfalls ausrichten so wollen die von Bern sich nicht weigern, ein Gleiches zu thun. Da man verständigetworden daß in den, Theilrodel, betreffend die auf dem Herzogthun, haftenden Zinse und Gülten, den d,e vonBern denen von Freiburg zugestellt, die fraglichen Zinse von denen vomBern übernommen worden, so werdendiese freundlich gebeten, sie an Lenzburger und Meyer auszurichten; wo nicht, auf nächstem Tag weitereAntwort zu geben K.' Zürich verlangt Abtrag der Kosten für die Befahrung der Linunat. Die andernOrte meine,/ aber Zürich habe die „Freiheit" die Limmat, Lucern und Zug die Neuß zu befahren; siewögen das wohl i!, eigenen Kosten thun; denn andere Orte untersuchen ihre Gewässer auch in eigenen Kosten;da früher diese Kosten nie vergütet worden, so möge Zürich gütlich darauf verzichten, deßgleichen Lucern undZug. I. Der Bote von Lucern eröffnet eine Missive seiner Herren, worin sie melden, sie haben ihre Schiff-leute wegen der Klage des Zollers zu Mellingen, daß sie meistentheils die Güter, die sie führen, als Eigen-thum Schultheiß Flekensteins ausgeben, zur Verantwortung gezogen; dieselben bestreiten dies aber und aner-bieten den Gegenbeweis. Da nun der Zoller wieder erscheint und anzeigt, daß eben in dieser Woche dre,Schiffe von Lucern mit vielen Gütern bei ihm durchgefahren seien, wofür ihm nur 1 Gulden Gelett entr.chtetworden, so soll der Bote von Lucern dies heimbringen, damit die Schiffleute angehalten werdm wW üben/sondern Zoll und Geleit nach Gebühr zu entrichten. I. Es wird einst,mm,g beschloffen daß ,edesOrt die Boten die es im Namen der Eidgenossen abordnet, für die gehabten Auslagen e„t,chad,gen, undkeiner weder Zehrung noch Lohn aus den Geleitsbüchsen oder von den Vögten annehmen solle, wie es vonAlters her der Brauch gewesen, Die von Rotweil berichten immerfort, was ihnen begegne, und bttten"°ch zwei oder drei Tage bei einander zu bleiben, was ihnen bewilligt ist; es ,v,rd auch ohne U.,torbruch ,nSache gehandelt; die von Dießenhofen haben zwei Gefangene geschickt, deren emer (Anton Gal,z,an vonA°sel) bereits ein Verhör bestanden und dessen Aussagen jedem Boten zugestellt werden ; der andere hat mchtsNAHan, als daß er den, Rudolf von Landenberg, dessen Leibeigener er ist, eimge Bnefe nach Zunch brmgens°llte. Hinter der Klosterfrau" hat man nur so viel gefunden, daß sie „ihm" geschrieben, wie Hans Ueber-llnger zu Dießmhofen gesagt, wenn Stoffel den Rotweilern noch ein Dorf verbrenne und die V Orte nicht