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Juli 1540.
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Maden. 1540, 12. Juli.
Staatsarchiv Lucern: Allg. Abschiede 1^.2, k. 457. Staatsarchiv Zürich: Abschiede Bd. 14, t. 167. Staatsarchiv Bern: Allg.eidg. Abschiede 4^.
Kantonsarchiv Bafel: Abschiede 1540—1541. KantonSarchiv Freibnrg: Badische Abschiede Bd. 14.
KantynSarchiv Solothurn: Abschiede Bd. L2. KantonSarchiv Schaffüausen: Abschiede.
Gesandte: Zürich. Hans Rudolf Lavaterz Hans Haab, beide des Raths. Bern. Peter Jmhag, Vennerund des Raths. Lucern. Hans Bircher, des Raths. Uri. Josua von Beroldingen, Ritter, Landannnann.Schwyz. Joseph Amberg, Landammann. Unterwalden. Heinrich zum Weißenbach, Landammann vonObwalden. Zug. Martin Boßhart, des Raths, von Baar. Glarus. Hans Aebli, Landammann. Basel-Hans Rudolf Frei; Blasius Schölly, beide des Raths. Freiburg. Martin Sesinger, des Raths. Solothurn-Urs Schluni, Venner und des Raths. Schaphausen. Konrad Meyer; Hans Stierli, beide des Raths-Appenzell. Moritz Gartenhauser, des Raths. — E. A. A., k. 71 a.
In dem Span wegen der Reichenau antworten die sechs Orte (Luccrn zc.) auf die Anfrage der siebenOrte (Zürich:c.) mit der Frage an Basel, Schaffhausen und Appenzell, ob sie die regierenden Orte in denHerrlichkeiten über die Grafschaft Thurgau ungehindert lassen wollen. Die drei Orte erwiedern, die Sachesei vor den XIII Orten begonnen worden, müsse daher auch vor ihnen ausgeführt werden; in Geschäfte,welche zeitliche Güter, Zinse, Einkünfte zc. betreffen, wollen sie sich damit gar nicht mischen; weil aber beigegenwärtige Handel die ganze Eidgenossenschaft berühre und mit der Zeit wohl Allen zu schaffen geben könnte,so sollte man sie nicht absondern, sie wollen aber mit niemand darum zanken oder rechten. Nach dieser Er-klärung zeigen die sechs Orte an, sie mögen wohl leiden, wenn einige Orte es unternehmen wollen, denBischof oder das Domcapitel an der Besitznahme der Reichenau mit Recht zu verhindern; da sie aber dieMehrheit seien, so haben sie den Auftrag, dem Landvogt im Thurgau zu schreiben, daß er die in der Graf-schaft gesessenen Unterthanen der Abtei anhalte, dein Bischof und Capitel zu huldigen, auch Zinse, Zehnten,Gülten gehörig zu verabfolgen, wie sie es bisher dem Abt schuldig gewesen. Die sieben Orte drücken ihrernstes Bedauern über eine solche Antwort aus und bitten nochmals zum allerdringendsten, die Sache wiederheimzubringen. Die sechs Orte erklären, keine Vollmacht zu haben, und bleiben bei ihren Instructionen; wennaber jemand meine, sie hätten damit die Rechte Anderer vergeben, so bieten sie Recht nach den Bünden-Die sieben Orte wollen diesen Rechtsvorschlag an ihre Obern bringen, ermahnen sie aber zum höchsten, nntjenem Schreiben und übrigen Schritten still zu stehen und ohne Vorwissen der andern Orte und vor Austragdes Rechts nichts weiter vorzunehmen; wenn dies verweigert würde, so schlagen Zürich, Bern, Uri und Glai'M'ihnen das Recht auch dar, ob es nicht bei dem frühem Mehr bleiben solle. Dies Alles ist heimzubringen, um amdem nächsten Tag zu entscheiden, wo und wie man das Recht empfangen wolle. I». Da Herr von BoisrigM^mit den Erben Hans Reifs sich nicht gütlich hat abfinden können, so wird ihm ernstlich geschrieben, er solle ver-schaffen, daß der König ohne Verzug seine Richter heraussende, damit diese und andere Ansprachen einmal rechtu 'zu Ende gebracht werden. Heimzubringen, v. 1. In Betreff der Schaffner in den Klöstern im Thurgau beschließt duMehrheit der Orte, diese Stellen durch taugliche Geistliche verwalten zu lassen; dem Landvogt wird deßha 'befohlen, sich nach geschickten Personen umzusehen, damit man die jetzigen Schaffner bei der nächsten AbnalM'der Rechnungen entlassen könne. 2. Marx Schenkli, Statthalter zu Wyl, ist zum Abt von Fischingen erwähl