Juli 1540.
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lation ihnen untersagt. Man verlange hierüber gleichen Bescheid, da man denen zu Genf nichts Anderesbelassen, als was die Chorherren zur Zeit der Eroberung besessen haben. 8. Als der Landvogt zu Ternierdie Unterthanen seiner Verwaltung gemustert, haben die von Genf den Leuten des Capitels verboten, auf dieMusterung zu gehen. Man bestehe darauf, dieselben zu mustern und werde sie im Weigerungsfalle gebührendbestrafen. 9. Endlich werden die von Genf wissen, was die Gesandten derer von Bern zu Lausanne wegenAmi Chapeaurouge, Johann Lullin und Johann Gabriel Monathon mit den Boten von Genf geredet habenund demselben nachkommen, damit man nicht veranlaßt werde, der Sache weiter nachzudenken. Man ver-lange Antwort durch den gesandten Boten. St.A, Bern: Deutsch Misstvenduch X. S. S77.
Am 8. August richtet Bern abermals in Sache ein Schreiben an Genf, in welchem es ganz besondersfür die drei flüchtig gewordenen Männer (Chapeaurouge, Lullin und Monathon) einsteht.
Idickom, S. 408, und Welsch Missiven I!, t', ISO.
Die Namen der Genfer Gesandten aus gefälliger Mittheilung des dortigen Herrn KantonsarchivarA. C. Grivel.
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Luggarus. 154V, 5. Juli.
Staatsarchiv L'uccrn: LauiS und Luggarus Abschiede 5. SS. Staatsarchiv Bern: Allg. cidg. Absch. 0.7, S. 177.
Kanto»Sarchiv Basel: Abschiede I540-IS4I. KantvuSarchi» Kreiburg: Abschiede Bd.ivS.
Gesandte: Basel. Jacob Götz. Fr ei bürg. Peter Zimmermann, des Raths. (Andere nicht bekannt).!4» Die im hintern Gericht beklageil sich, daß der alt-Vogt im Mainthal sie anhalten wolle, die Kostenbezahlen, welche mit Hinrichtung eines Menschen entstanden sind, während laut Aussage zuverläßiger^'sonen früher die Obrigkeit solche Kosten bezahlt habe; sie bitten, in Zukunft sie davon 'zu befreien, dannZollen sie für einmal noch bezahleil. Es wird entsprochen. I» Da man zwei arme Gesellen hat Hin-echten lassen, welche dem Meister Konrad Apotheker zu Lucern etwas Geld gestohlen, so wird dem Landvogt^hlen, die Hand über deren Nachlaß zu schlagen und daraus die erlaufeneil Proceßkosten zu bezahlen; das^rige betreffend soll man denen von Lucern schreiben, die es dem Meister Konrad anzeigeil sollen, und dannMan sich auf nächstem Tage beratheil, wie man denselben entschädigen wolle, v. Einnahmen zu Luggarus:^ ^ewl Zoller zu Luggarus 800 Sonnenkronen gemäß dem Lehenbrief; 2. vom Sekelmeister von Luggarus^5 Pfd. (das Pfd. zu 5 Gros) von der Landsteuer; 3. vom Sekelmeister von der Riviera Gambarogno^ Pfd., wie oben; 4. vom Sekelmeister aus Verzasca 112 Pfd., ebenso; 5. von den Cousuln von Brissago^ ^sd., wie oben; 6. ebenso vom Sekelmeister aus dem Mainthal 600 Pfd.; 7. vom Fiscal aus der Malefiz-^chnung 130 Kronen, wovon jedoch nach Abzug der Ausgaben nur 61 Kronen übrig bleiben. Dein ZollerWerden 100 Kronen nachgelassen wegen der erlassenen Verbote, nichts hinuntergehen zu lassen; er hat auchKronen an die Boten verabfolgt, welche des Korns wegen hieher geschickt worden sind. ,K. AusgabenLuggarus: Den Edlen daselbst 87 Pfd. gemäß Verpflichtung; 2. dem Laudschreiber 50 Goldkronen^ Jahrlohn; 3. ebenso dem Landweibel 42 Kronen; 4. der neueil und der alten Landvögtin jeder 6 Kronen^Ulkgeld ; 5. deil wälschen Weibeln 9 Dicke, v. Nach Verrechnung aller Einnahmen lind Ausgaben gegenZunder hier und zu Lauis erhält jedes Ort 108 Sonilenkronen und 69 neue Kronen.
Der Name des Basier Gesandten a terZo des Basier Abschieds; der des Freiburger aus dortigemJnstructionsbuch Nr. 4, k. 67.
Zu «kl. Im Freiburger Abschied wird des Geschenks für die alte Landvögtin nicht erwähnt.
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