Juli 1540.
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in Verwahr gegeben haben. Darauf erklärt der Gesandte des Cardinals, daß diese Gewahrsamen dem letzterngehören- sie seien mit dessen „Gehellnng" und Willen aus seinem Gewölbe oder Gehalt bei St. Peter zuGenf enthoben und nach Freiburg gebracht worden; dafür spreche auch der Inhalt dieser Urkunden; sie ent-halten nämlich die Präeminenzen und Herrlichkeiten des Bischofs und seien sonnt nicht für, sondern gegendie Genfer- diese ihrerseits können keinen Grnnd zeigen, warum die Gewahrsamen ihnen gehören sollten.Die Gesandten von Genf erwiedern, sie seien nur abgefertigt, die Gewahrsamen abzufordern, nicht aber darumZU argniren " Die Botschaft des Cardinals erklärt hierauf noch weiter, warum die Gewahrsamen dem letzternzustehen und fordert wenn die Genfer hiergegen nichts Anderes antworteil, daß ihr die fraglichen Urkundenzu Händen ihres Herrn überlassen werden sollen. Die Boten von Gens wurden dann besonders vorberufenund ihnen gesagt, daß dieser Tag ihrer wegen bestimmt worden sei, um zu erläutern, welcher Partei die be-fruchten Gewahrsamen gehören; siesollen sich daher erklären, aus welchem Gru.lde sie dieselben behaupten.Sie antworten daß sie diese Gewahrsamen nach Freiburg in Verwahr gebracht haben; sie se.en auch un Besitzeder bezügliche./Schlüssel und Jnventarien; sie berufen sich diesfalls auf das Zeugniß anwesender Näthe vonFreiburg- weiter um das Eigenthum dieser Urkunden mit jemand zu streiten, seien sie nicht beauftragt.Räthe und Burger erkennen hieraus. Da die Boten von Genf keinen Grund angeben, warum die Gewähr-ten ihnen gehören, und der Botschaft des Cardinals nicht antworten wollen so wolle man dmen von Genfjene Ge.vahrsa.nen, die ihnen „zustimmen", herausgeben, die,emgen aber, lue sich auf des Cur...als Ge-rechtigkeit beziehen, diesem verabfolgen lassen. Darauf wurde ein weiterer Tag in Frelburg auf Sonntagüber vierzehn Tag (18. Juli) in der Sache angesetzt.
Rüth und Burger zu Frciburg bestätigen ..... 22. Jnli obigen Beschlnß. «.«.Frcwurg: N« Nr. °8.
73S.
Lausanne. 4. Juli.
Freundlicher Tag zwischen Bern und Genf.
Gesandte: Bern. Hans Rudolf von Meßbach; Hans Rudolf von Erlach; Hans Rudolf von Graffenried;Michael Augsburgcr; Augustin von Luteri.au ; Henz Schleif. Genf. (Nichter:) Girardin de la Rive; Do.nepncd'Arlod; (Anwälte:) Michael Sept; Pierre Vandel; Claude Noset, Rathschreiber; (Rathgeber: eouseilvr«)Claude Pertemps; Francis Philibert Donzel, beide des Raths; Johann Coguet; Ami Validiere.
Wir können über die Verhandlung und deren Resultate folgende Beschlüsse und Acten mittheilen:
1) Die genannten Gesandten von Bern werden unter», 27. Juni von Rathen und Burgern dahin in-struirt: 1. Da aller Span wegen des letzthin zu Lausanne errichteten Vertrages waltet, so wollen die vonBern, um alle Billigkeit zu erzeigen und well ihre Mitbürger von Genf sich beklagen, daß dieser Vertragihnen unlcidlich sei. denselben fallen lassen. 2. Demnach sollen die Gesandten mit de» Boten von Genf,wenn diese damit einverstanden sind, freundlich unterhandeln, doch nichts Anderes vornehmen als die „vor-drigen" Artikel und diese in keiner Weise fallen lasse». 3. Die Gesandten sollen sich für die vertriebene»Boten von Genf verwenden, damit ihnen, zumal die Artikel aufgehoben werden, geholfen werden möge.4. Wollen die von Genf in keine gütliche Unterhandlung eintrete», so sollen die Gesandten zum Beschluß