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Juni 1540.
Die im gleichen Sinne bezüglich der „waldferten oder andthcißen" in der großen Kirche, von denen die
Gesandten von Bern, die „nechermalen" im Münsterthal gewesen, Kenntnis; erhalten, an den Bischof von
Basel gerichtete Missive von Bern vom 1. September 1540, bezieht sich wohl ans dieselbe Verhandlung.
St. A. Bern: Deutsch Missivenduch X, S. 440.
SSV.
Lauis. 1540, 25. Juni (Freitag nach Johann Baptist).
Staatsarchiv Lucern : Lauis und Luggarus Abschiede, k. 57. Staatsarchiv Bern: Allg. eidg. Abschiede 3.1, S. 185.
Kantonsarchiv Basel: Abschiede 1540—1541. Kantonsarchiv 'Freiburg: Abschiede Bd. 103.
Gesandte: Basel. Jacob Götz. Fr ei bürg. (Peterinann) Zimmermann. (Andere unbekannt).
». 1. Der Sekelmeister liefert die Landsteuer ab init 7026 Pfd. und 19 Spagürli an neuen Kronen,wie sie da im Umlauf sind (1 Pfd. — 10 Krz., 1 Krone — 112 Krz.); 2. die Commune Sonvico giebt640 Pfd.; 3. die Commune Ponte 392 Kronen 3 Spagürli; 4. die Commune Morco 320 Pfd.; 5. derWeinzoll und die Bank zu Mendris haben 100 Sonnenkronen ertragen; 6. der alte Landvogt von Zürichzu Lauis hat vom Malefiz verrechnet 545 Kronen; dagegen werden die Ausgaben und des Landvogtsdritter Theil von den Einnahmen abgezogen, so daß er in Baar noch 180 Kronen abliefert; die Rechnungwird verdankt. 7. Die Zoller von Lauis geben 750 Kronen; 50 Kronen haben die Boten, welche des Kornswegen hier gewesen sind, aus dem Zoll genommen, und 100 Kronen werden den Zollern wegen der Korn-sperrung nachgelassen, ?». Die Boten der III Orte und der Commissär von Bellenz führen Klage in Betreffdes Spans, der sich zwischen ihnen und denen von Lauis in Betreff von St. Lienhard auf dem Mont -Kennel(Monte Cenere) erhoben. Ferner liegt ein ernstliches Missiv von den Eidgenossen ab der Jahrrechnung zuBaden vor, daß die Boten in der Sache rechtlich nichts beschließen sollen. Nachdem man nun den LandvogtHans Escher von Zürich nebst den Unterthanen von Lauis aisgehört, die sich über die Klage ernstlich undwohl verantworten, wird beschlossen, der Landvogt von Lauis und der Commissär von Bellenz sollen auf denStoß reiten und den ganzen Verhalt sammt den Gerechtigkeiten, Briefen, Urbaren und Kundschaften gründlichuntersuchen und darüber auf den nächsten Tag treulich berichten; inzwischen sollen die Parteien bis zu Aus-trag des Rechten im Posseß bleiben wie von Alters her, jedermanns Rechten unbeschadet.
Der Name des Basler Gesandten a terZo des Basler Luggarus-Abschiedes für Lauis und Luggarus;
der des Freiburger aus dortigem Rathsbuch Nr. 57, s. ä. 31. Mai.
Zu »6. Der Basler und Freiburger Abschied geben als Rest 181 Kronen.
Zu »7. Der Freiburger Abschied sagt nicht, wie viel Geld die Boten aus dein Zoll genommen.
7S8
Areiöurg. 1540, 29. Juni (Petri und Pauli).
KantonSarchi» Freibur»: Rathsbuch Nr. SS.
Verhandlungen zwischen Freiburg, Geuf uud Cardinal de la Baume.
Vor Rüthen und Burgern der Stadt Freiburg erscheinen Boten des Cardinals de la Baume und solcheder Stadt Genf. Die letztern verlangen jene Gewahrsamen zurück, welche die von Genf denen von Frcilnng .