1220 Juni 1540.
beider spillüten röck 20 lib., und der 8 undervögten röck 56 lib., darunib dz der landvogt damals vonLucern war."
Der Freiburger Abschied hat von diesem Art. nur: Jedem Ort ist vom Landvogt im Thurgau 32 Krone»geworden: ebenso der Solothurner. Der Appenzeller Abschied bemerkt vereinzelt: Der Bote von Appenzellhat vom Vogt im Rheinthal 80 Gulden erhalten; (hängt das mit der Jahrrechnung zusammen?).
Zu min. Wir glauben den Inhalt folgender Missive hieher ziehen zu sollen :
1540, 10. Juli. Bern an alt-Schultheiß von Wattenwyl. Heute seien vor dem Rath Jacob Tribolet,Henz Schleif und Hans Krummo erschienen und haben eröffnet, daß sie gemeine Eidgenossen gebeten, ihnenzur Förderung ihres Rechts zu Dole einen Gesandten mitzugeben; es sei dann Wattenwyl dazu verordnetworden; sie bitten nun den Rath, den Genannten dessen zu berichten. Der Rath wolle diesem Gesuche ent-sprechen und beauftrage den Gewählten, von Morgen über vierzehn Tage in Dole zu sein, um die Genannte»und deren Mithafte nach Kräften zu unterstützen.
St. A. Bern: Deutsch Missivcnbuch X, S. gso. Der Rechtsstreit geht gegen den Herrn von Varaz wegen desHerr» von Font sei. Ibickom, S.SZS. Vergleiche de» Abschied vom IS. Juni rvZ7, ev.
7Z«.
Münsterthal. 154«, 13. Juni.
Verhandlung zwischen Bern, den Münsterthalern und Solothurn und dem Bischof von Basel-Gesandte: Bern. Hans Ludwig Ammann; Henz Schleif. Solothurn. Konrad Graf; Hans Wallisbeide des Raths. (Andere unbekannt).
Den Abschied müssen folgende Acten ersetzen:
1) 1540, 4. Juni. Bern an den Bischof von Basel. Ihm sei wohlbekannt, was bisher „und insunders jüngst" durch beider Theilc Gesandten im Münsterthal wegen der Religion und der Täufer »eschloffen worden sei. Dem wolle aber nicht stattgethan werden. Man sei daher in Folge des Burgrechwveranlaßt, den Bischof zu ersuchen, dem Propst und andern Amtslcuten zu befehlen, die Übertreter zu ^strafen. Sodann habe man vorgenommen, auf den 13. dieses Monats „an dem Ort" das Burg recht cherneuern und daneben auch andere Sachen, die Religion und die Prädicanten betreffend, zu verhandeln.Bischof werde gebeten, dieses zu bewilligen und zur Beschwichtigung der Anstände auch seine Botschaft hinZ»schicken. Es soll das seiner Herrlichkeit keinen Abbruch thun; man wolle mit ihm in guter Nachbarsch»'leben. Man gedenke auch das Burgrecht mit den Seinigen zu Neuenstadt zu erneuern und ersuche ihn,Gesandten auch dahin abzuordnen. St. A. Bern: Bischof Basel Buch, Mimstcrthal I. S. so°-
2) 7. Juni, Pruntrut. Der Bischof erklärt sich mit dem in Aussicht genommenen Tage einvcrsta»dr»und verspricht, seine Gesandtschaft hinzuschicken und daran zu sein, (daß) „das christenlich wescn erhalten »>gots eer gemehret werde." ibia°m, S.
3) 8. Juni, Münster. Cornel von Lichtenfels, Propst zu Münster, an Bern. Gemäß dem Schre^derer von Bern wolle er den Unterthanen der Propstei zu wissen thun, daß sie sich am 13. Juni zueinfinden, zu handeln, was recht und billig sei. Auch sei man einverstanden, den Rechtstag gegen den W'»canten zu Court stillzustellen; der Propst verwundere sich über dessen Klage bei den Herren zu Bern.
Ibiäow, S.S'l-
4) Die am 11. Juni den genannten Gesandten von Bern gegebene Instruction geht dahin: 1. Sie s»^dem Meier und den Landleuten, Unterthanen der Propstei, anzeigen, daß man nöthig erachte, das Burgrewieder einmal zu erneuern, da solches schon lange nicht mehr geschehen und damit die Jungen erfahren,