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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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Juni 1540. 1209

8) 1540 14. Juni. Bern an Genf. Die Gesandten von Bern, die verflossener Tage in Genf waren,um die unter den Einwohnern daselbst herrschende Unruhe beizulegen, haben über den Stand der Dinge undihre Verrichtungen Bericht erstattet. Man bedaure sehr, daß die Angelegenheit nicht bis auf den am 4. Juliin Lausanne stattfindenden gütlichen Tag eingestellt worden sei. Da zu vermuthen, daß Alles das, nämlichdie Vcrurtheilung von Amic Chapeaurongc, Johann Lullm und Johann Gabriel Monathon, sowie auch dieHinrichtung (»oxooutüon«) des Johanne Philippe aus derselben Quelle nämlich von dem Streit zwischen Genfund Bern herkomme so bitte man, die die Benannten betreffenden Proceffc und Urthc.lc durch den mit-kommenden Boten übersenden zu wollen. «»buch v. a.m.

Der Name des Genfer Gesandten Roset aus dem Schluß des Briefes vom 1. Juni.

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Brunnen. 1540, 7. Juni.

Landcsarchiv Tchivvz! Abschiede.

Tag der Orte Uri, Schmilz und Nidwalden.

». Der Tag der III Orte ist hauptsächlich angesetzt worden wegen des frevelhaften Eingriffs des Vogtsvon Lauis, der die von Jsone und Medeglia anhalten wollte, vor ihm Recht zu nehmen, anstatt zu Bellenz,wohin die beiden Dörfer mit Gericht und Steuer gehören. Die Boten beschließen, dem Vogt zu Lauis unddem Commissar zu Bellenz zu schreiben, daß sie gegen einander ruhig bleiben, bis die Boten der XII Ortehineinkommen. Inzwischen soll mau den Boteil (der übrigen Orte) anzeigen, wie der benannte Vogt in diehohe Obrigkeit der III Orte eingegriffen habe; würden sie hievon nicht gütlich abstehen, so würde man sie zumNecht mit gleicheil Zusätzen mahnen. Ebenso sollen sie angegangen werden, die Untcrthanen von dem streitigen^oidgang abzuhalten, in der Meinung, daß wenn die Lauiser die Angehörigen der III Orte um etwas an-zusprechen beglaubcn, sie dieselben vor ihrem ordentlichen Nichter suchen sollen. Diese Meinung soll auch denVoten der übrigen Orte zu Baden angezeigt werden, damit die Gesandten, welche hineinkommen, Vollmachtehalten, in der Sache zu handeln. ?». Iii Betreff der aus dem Herzogthum Mailand in die GrafschaftAllenz geflüchteten Banditen ist auf Gefallen der Obern verabschiedet, dem Commissar zu schreiben, er^e ihnen das Versprechen abnehmen, gegen jedermann ruhig zu sein. Welche dieses geloben, die mag erReiben lassen, die Andern sollen weggewiefen werden. Wird der Commissar weiters in der Sache befragt,soll er einfach sagen, es sei ihm so zu handeln befohlen worden; wem die Sache weiters angelegen sei,möge sich an die Obern wenden. Hierüber ist bis Freitag Abend an Schwyz Antwort zu geben, damitbann dieses im Namen Aller das Schreiben ausfertige, e. Zu gedenken des Zolls, den die aus dem Gastelzu Bellenz geben müssen. «I. Dem Commissar ist auch zu schreiben, daß die Stadtgräbeii auf die Kosten^rer, die Wust darin gethan, geräumt, auch keine Gärten darin gemacht und die schon da angelegten wiederMsgethan werden. «. Dem Franz Futil ist Geleit bewilligt.

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