1208 Mai 1540.
Die Wahl der Gesandten von Bern, die später einer thcilweisen Änderung unterzogen worden, geschahschon am 26. Mai und wurde hiebet beschlossen, die Boten, die nach Lausanne gehen, solle» wegen der dreiAbgetretenen von Genf das Beste thnn, damit ihnen wenn möglich geholfen werde.
St. A. Bern: Rathsbuch Nr.S7S, S.«s.
3) 1540, 1. Juni, Lausanne. Die Gesandten von Genf an ihre Obern. Sie seien am Sonntag nachLausanne gekommen und haben daselbst die Abgeordneten von Bern angetroffen und am Montag haben dieVerhandlungen begonnen. Daselbst sei lange darüber gestritten worden, ob die Instruction der Richter vonGenf genügend sei, da dieselbe mit einer Protestation schließt. Endlich habe man diesen Anstand damit be-seitigt, daß auch die von Bern eine Protestation anbrachten, wie aus den beigelegten Acten zu ersehen sei.Sodann haben die Gesandten von Bern gefordert, daß man die mit den Gesandten von Genf vereinbartenArtikel annehme und besiegle. Die Gesandten von Genf haben verlangt, man soll ihnen jene Instruction undjene Vollmacht vorlegen, von der behauptet werde, daß die betreffenden Abgeordneten der Genfer sie gehabthaben. Heute habe man dann die Nechtstitel von Genf vorgewiesen, einen Theil derselben gelesen und mitden fraglichen acht Artikeln verglichen. Die Gesandten von Bern beriefen sich dann auf den Artikel desBurgrechts, welcher den Versuch einer freundschaftlichen Vergleichung vorschreibe, von dein sie Gebrauch mache»wollen. Die Gesandten von Genf haben dies unter Vorbehalt der Zustimmung ihrer Obern angenommen.Die Gesandten von Bern haben dann als Ort der Zusammenkunft Bern vorgeschlagen, unter mehreren weit-läufigen Erörterungen, die der Träger dieses Schreibens, Claude (Pertemps) berichten werde. Man mögezugleich Bedacht nehmen, den Ernennungsact für die Richter so zu gestalten, daß diesfalls keine fernerenSchwierigkeiten erfolgen. K. A. Genf: Rathsregister.
4) 1540, 1. Juni. Vor dem Nathe der Zweihundert zu Genf wird eine Missivc derer von Bern verlesen,dahin gehend, es möge die Angelegenheit betreffend Amy Chapcaurouge, Johann Lullin und Johann GabrielMonathon anstehen gelassen Werden, bis der Anstand zwischen Genf und Bern entschieden sei. Die Sachewird an den Generalrath verwiesen. Daselbst, nachdem das Schreiben verlesen worden, entsteht Tumult undjedermann begiebt sich hinweg. u -ickom.
5) 1540, 2. Juni. 1. Der Rath zu Genf behandelt den durch Claude Pcrtemps anher gebrachtenBrief der Gesandten in Lausanne und findet, es soll, der Folgen wegen, der gütliche Tag in Gemäßheitdes Burgrechts zu Lausanne gehalten werden; daneben soll man den von Genf bestellte» Nichtern eine un-bedingte Vollmacht ertheilen; indessen soll die Sache an den Generalrath gebracht werden. 2. Gleichen Tagsbestätigen der Rath der Zweihundert und der Generalrath diesen Beschluß und Claude Pertcmps wird eil-fertig nach Lausanne zurückgeschickt, um dort Bericht zu erstatten. iinaom.
6) 1540, 5, Juni. Vor dem Rothe zu Genf. Bern hat neuerdings geschrieben, man höre, daß heutedie Angelegenheit betreffend Chapcaurouge, Lullin und Monathon beurthcilt werde; man bitte und forderenochmals dringend Verschiebung, andernfalls man gemäß dem Burgrecht das Recht üben müßte. Der Rathüberweist die Angelegenheit an den Rath der Zweihundert. Die Berufung des Gencralrathcs soll stattfinden,wenn die Gesandten von Lausanne, die man heute erwartet, zurück find.
Das Rathsbuch von Genf enthält über diese Angelegenheit keine fernem Beschlüsse.
7) 1540, 8. Juni. Bern an die Gesandten Meßbach und Graffenricd in Lausanne. Die Amtslcute vonGex und Ternier hätten eiligen Bericht gesendet, wie letzten Sonntag (6. Juni) zu Genf ein Aufruhr ausge-brochen, in welchem Nüsselberger erschossen worden sei. Man habe darauf beschlossen, die (genannten) Gesandteneiligst nach Genf zu senden, mit dem Auftrag, im Verein mit den genannten Vögten allen Fleiß und Ernstanzuwenden die Unruhe zu stillen und bis auf den künftigen freundlichen Tag, den die Gesandten („ir") an-gesetzt haben, den Streit anzustcllcn. St.A.Bern: DeutschMissiv-nlmch x.S.sss.