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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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Mai 1540.

geben. K. Die March zwischen Echallcns und Lausanne glaube man im alten Bestände verbleiben zu lassei»Zu diesem Ende sollen die Leute von Scholiens, die beiden Städten gleich nahe verwandt sind, die »gewohnten Märchen zeigen: oder wenn man hicfür unparteiische Leute finde, mögen es diese thun. o. ^Gesandten sollen vernehmen, aus welchen Gründen man gewissePunkte an das Bisthum Lausanne lange»fordere und sich hiergegen auf den langen Besitz und den vom Commissar von Mollendino gemachten Vcrll»berufen, cl. Würden andere Artikel angezogen, so sollen die Boten darüber nicht antworten, weildieselben nicht in Kenntniß gesetzt ist. s. Wegen des Hochgerichts zu Corsier soll der Anstand wenn wög' )in Freundlichkeit erledigt oder dann auf einen andern Tag verlegt werden. Um diese und andere Augebtstheiten soll auf Montag nach dein Herrgottstag (31. Mai) gemäß dem Bnrgrecht und dem jüngsten BertnlMarchtag verkündet und Junker Hans Edlibach von Zürich als Obmann bezeichnet werden. g. Für ^ ^endung des Untergangs zwischen Grandconrt und Stäffis und zwischen Chabray und Dellap soll ein beför e

licher Tag angesetzt werden. K. A. Freiburg: Jnstructionsbuch Nr.4,

3) 1540, 11. Mai. Vor dem Rathe zu Bern erstatten die Gesandten, welche an der SenseBericht. Da die von Freiburg sich erboten, die Angelegenheit in Freundlichkeit beizulegen, so erklärt sichRath hiefür ebenfalls geneigt und will mit Nächstem die von Freiburg zu diesem Zweck in Bern crwar

St. A. Bern: Rathsbuch Nr. 272, S.S-

4) 1540, 13. Mai. Freiburg an Bern. Antwort auf das nach dem letzten Tage an der SeilstBern erfolgte Schreiben. Man sei ebenfalls geneigt, die Sache beförderlich und freundlich zu erledige»wolle daher von heute über acht Tage (20. Mai) die Rathsanwälte von Freiburg zu Bern an der Her ' 'haben, um Tags darauf zu verhandeln. K.A. Freiburg: Missivenbu-h Nr.

Die Namen der Schicdboten aus dem Abschied vom 718. Mai 1537, der von Lucern auch »»6Missiven Berns an Lucern vom 24. April und 2. Juni 1540. St. A.Luc-rn: Acten B-rn>

Die Namen der Gesandten von Freiburg aus dortigem Rathsbuch Nr. 57, s. ä. 5. Mai. T»e > ,zwei find Zugesetzte, die andern zun, Versprechen bezeichnet. Im erforderlichen Fall soll Junker Hans Eonvon Zürich als Obinann gewählt werden. '

Unter dem Titel: Ansprachen der Stadt Bern gegen die von Freiburg, worüber nach Inhalt desrechts auf den 10. Mai ein Rechtstag an die Sense angesetzt worden, enthaltet das St. A. B e r» ^Detailinstruction, die die Titel und Gründe aufzählt, 1. warum der im Streit begriffene Theil des .nach Lausanne und nicht zu Tscherlitz gehöre; 2. warum Wippingen an Bern und nicht an Freiburg ist)

St.A.Bern: Freiburger Abschiede v. I. S. I2S. Diese Instruction ist wahrscheinlich unvollständig geblieben oder crha e

Das Datum des Tags ergiebt sich genau aus einer Missive Berns an Freiburg vom 11. Mai, ^ ^dem Bericht der Gesandten, die gestern an der Sense gewesen redend den oben unter 3) angeführten ^1 )wiederholt. St. A. Bern: Deutsch Misstvcnbuch X, S. 2

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Kreiönrg. 1540, 12. Mai.

KantouSarchiv Freiburg: Rathsbuch Nr. «7.

Verhandlung zwischen Fr ei bürg und Genf. ..

Gesandte: Genf. Fraiuzois Chamoux; Johann Coquet; Johann Philippe; Michael Sept; Pierre Mv»Claude Noset, Näthe.

Vor dein Rathe zu Freiburg erscheinen neuerdings Boten von Genf und verlangen Genst' ^wahrsamen, wobei sie erläutern, daß ihre Obern den Ansprechen! geziemend begegnen und