April 1540.
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halb für nöhig erachtet, eine Botschaft nach Uri abzuordneil und dasselbe ernstlich zu ermahnen, daß es sichjetzt nicht sondern solle, weil es doch früher die Sache mit seinen Briefen auch fördern geholfen; es mögedie katholischeil Orte sich lieber sein lassen als die Neugläubigen. I». Es wird abermals abgeredet, daß dieOrte, die keinen Antheil am Thurgau haben, bei Geschäften, welche denselben betreffen, ausstehen sollen;wenn „der Handel" vorkommt, so sollen alle sechs altgläubigeil Orte mit einander austreten, nicht bloß einzelne,v. Des Vogts von Feldbach halb wird gefunden, es gereichen solche Bevogtungen den Altgläubigen nichtzur Ehre, zumal des Klosters Nutzen dadurch nicht gefördert wird; es ist daher heimzubringen, ob man ihnheimschicken wolle oder nicht; denn der Anstand wegen der Reichenau ist besouders seinerwegen eutstanden, sodaß noch andere solche Fälle zu besorgeil steheu. <». Das Gesuch derer von Kriens, ihnen Fenster in dasneue Gesellenhaus zu schenken, ist abermals heimzubringeil. v. Unterwalden stellt den Antrag lind das ernsteGesuch, wieder einmal die Bünde zu beschwöre» und das Burgrecht mit Wallis beförderlich zu erneuern.Heimzubringen; Antwort auf den nächsten Tag. l. Man soll „dem Handel" des Bruders zu Uri ,lachfragen,der 182 Jahre alt sein soll. K. Lucern soll sich der Werbung Hercules Göldlins um eine Pfründe erinnern.
I». Vor den Boten (von Lucern, Schwyz, Unterwalden und Zug) erscheineil Anwälte von Schultheißund Rath von Bremgarten und eröffnen, die von Bremgarten seien schwer verunglimpft worden, als hättensie gegen Rudolf Stäli, genannt Stapfer, aus Neid lind Haß und nicht nach „beschultem" Recht gehandelt; dasnöthige sie, sich zu entschuldigen, worauf sie mit vieleil Worten den Handel erklären. Hierauf verantwortetsich benannter Rudolf Stäli ebenfalls weitläufig und begehrt des Rechten, weil ihm in diesen Dingeil un-gütlich geschehen sei. Nachdem dann die von Bremgarten den Handel gänzlich den Boten heimgesetzt, habendieselben zwischen den Parteien gütlich so gesprochen: Alle verlaufene Handlung soll aufgehoben sein, Stälials Biedermann geachtet werden und die Sache ihm an seinen Ehreil nichts schaden. Haben die von Brem-garten ihn nöthig, so mögeil sie ihn zu Ehreil und Ämtern brauchen, wie einen andern Biedermann. Werferner „solches" dem Stäli böswillig vorhalten sollte, der soll gestraft werden. Anderseits soll auch Stälidie von Bremgarten ehreil und als seine Obrigkeit achten und ihnen gehorsamen. Beider Theile Späne undStöße sind hieinit beendigt. Dieser gütliche Spruch soll denen von Bremgarten an ihrer Stadt Freiheiten,blecht uild altem Herkommen unnachtheilig sein. Denselben siegeln die Boten von Lucern.
St.A.Luctrn: Unewgcbundene Abschiede; Copic oder Concept besonderer AuSsertigunz diese» Artikels.
Im Solothurner Abschied fehlen t, x.
Die Namen der Gesandten aus der besondern Ausfertigung von Altikel It.
Zu » Lucern erläßt schon für den 15. März folgende „Instruction uf unfern boten gan Ury mentagnach Indien abgevertigot im xv°xl jar." 1. Der Gesandte soll sich mit den übrigen unfern Eidgenossenin Betreff der Übergabe der Reichenau an den Bischof von Constanz berathen. Die Meinung derer vonLucern sei aber die, daß man nur freundlich mit denen von Uri rede, daß ste sich in dieser Angelegenheitvon den übrigen sechs Orten nicht söndern, weil den Altgläubigen viel an der Sache gelegen sei und Eungkeitihnen immer zum Guten gereicht habe. 2. (Betreffend Uris scharfe Äußerung ans dem Tage zu Lucernwegen des Kornkaufs). ' A. Lucern: Ac.cnbnnd Ar. °s. D«i Länder, S, sl.
Zu 5 Im Freiburger Mschicd wird das Alter des „Bruders in Uri" nicht erwähnt.
Zu x. Der Frciburger Abschied, ohne Lucern zu nennen, gedenkt im Allgemeinen der Bitte, die HerculesGöldli. Domherr zu Constanz. gethan, ihm zu einer Pfründe zu verhelfen, die vormals dem Abt der ReichenauZu verleihen zugestanden.