April 1540. 1197
Händen seiner Mündel an den Herzog viele und mancherlei Ansprachen, Rechte und Forderungen geltend ge-macht, herrührend von ihrem väterlichen Erbe und an sie gefallenen Gut, welches Johann de Furno zu Annecyund anderswo in des Herzogs Landschaft besessen, und von andern Ursachen her. Da der Herzog verlange,daß diesfalls seine Unterthanen und seine Landschaft nicht mit Uneinigkeit und Zwietracht behelligt werden,bekenne er für sich und seine Erben und Nachkommen schuldig zu sein und gelten zu sollen dein genanntenPetermann Schaller als Vogt 12.000 Florin Savoyer Währung, und zwar für alle und jede Ansprachen,sie mögeir von liegenden oder fahrendeil Gütern, Rechtsamen, Forderungen oder Handlungen herrühren undden genannten Kindern de Furno von ihrem Erbgut Wegen jetzt oder m der Folge zud.enen und gehören,welche Forderungen lind Rechte der genannte Vogt dem Herzog verkauft, übergeben und gu.tt.rt habe, lauteines diesfalls errichteten Kauf- und Übergabsbriefes. Die benannten 12,000 Florin gelobe der Herzog beiseiner sürstlichen Ehre und mit Verbindung und Einsetzung aller seiner gegenwärtigen und zukünftigen „Güter"den, gemelten Vogt auszurichten und so lange dieses nicht erfolgt, den Zins mit Fünf von Hundert nebstAbtragung aller Kosten und Schaden zu bezahlen. Zeugen: Franz von Lucemburg, Graf zu Mart.gmes:Llldwig Graf von der Kammer und zu Maurienne. und Andere. Secretär Vulliet. „Durch ein genanntenHerrn geben dem Herrn boten von Solothurn, sine Herren und obcrn zu berichten."
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Kens. 1540, 15. bis 23. April.
Verhandlungen zwischen Berit und Genf.
Gesandte: Bern. Hans Jacob von Wattemvyl, alt-Schultheiß; Hans Rudolf von Meßbach, des Raths;
Villaus voit Graffenried, alt-Venner; Hcnz Schleif.
Wir glauben der Aufgabe zu genügen, wenn wir folgende Acten nnttheilen:
1) Die schon am 8 Februar erlassene, dann aber wieder zurückgeschobene (siehe Abschied von, 4—8. Febr.)Instruction für die Gesandten von Bern. Sie besagt: I. 1- Die Boten solle» vor der ganzen Genleindederer von Genf daran erinnern, welche große Gutthat die von Bern mit der Hülfe und Gnade Gottes derStadt Genf erwiesen wie sie Kosten und Arbeit lind große Gefahr für Land und Leute nicht gescheut, umdie von Genf von Feuer. Blut, Hunger und gründlichem Verderben zu erretten und m Freiheit zu setzen.Das soll aber nicht geschehen, um sich dessen zu berüh.nen, oder in der Meinung daß es die von Bern dessengereue, sondern..», zu zeigen, wie unbillig es sei. daß nun m.t Unwahrheit über d.e von Bern geredet werde,daß sie der Stadt Genf die Freiheit nehmen wollen. Beweis dafür, daß sie h.eran n.e gedacht, st. der Um-stand, daß denen von Genf ihr Stadtziel und Freiheit, wie sie es nennen, erweitert und ihnen viel Größeresüberlassen und zugestellt worden, als sie je gehabt. Hätten d.e von Bern solche Absicht^, gehegt w.e vor-gegeben werde, so Hütten sie ihr Kriegsvolk mehr als em Mal m der Stadt Genf gehabt und se.en da sostark gewesen, daß sie jetzt nicht nöthig hätten, gemäß den. Burgrecht das Recht anzurufen sondern ihnenwären andere Mittel zur Hand gestanden. Man müsse daher zun. höchsten bedauern, daß zener Vertrag,den Boten von Genf, die mit Vollmacht und Instruction versehen, mit denen von Bern beredet von demdie von Genf wiederholt schriftlich und mündlich verlangt, daß er verbrieft und besiegelt werde und für denihr Rathsbote Gabriel Monathon beide Briefe in Empfang genommen, Siegel- und Schre.berlohn bezahlt undsie nach Genf getragen, um sie daselbst ebenfalls besiegeln zu lassen, nun gänzlich vernichtet werden sollte undwidersprochen werde, worüber schimpflich und schmählich geredet werde. Es se. zudem gar nicht einzusehen,daß dieser Vertrag dem Burgrecht oder den frühern Verträgen irgend wie widersprechen würde. Und wenndieses auch wäre/so könnte man nicht begreifen, warum die von Genf verweigern, hierüber gemäß dem Burg-recht zu Recht zu stehen und sich in besiegelten Briefen dahin ausdrücken, sie wollten lieber ihre Stadt ver-