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April 1540.
». Die Boten von Uri, Schwyz, Unterwalden und Glarus bitten Zürich zum ernstlichsten, den Peter Votel,der des Convents zu Cappel gewesen, gütlich zufrieden zu stellen, s. Da sich viele Leute sehr beklagen, wiedie Schiffer und Recker mit dem Wein umgehen, so sollen die Boten, die nach Einsiedeln gehen (vgl. a),darin zu handeln Vollmacht erhalten, t. Wegen eines Fensters, das man in das neue Schützenhaus zuSchaffhausen verehrt hat, soll jedes Ort auf nächster Jahrrechnung zu Baden fünf Kronen erlegen. »». DerBruder der in dem Klösterlein Wyden gefangen gewesenen Schwester verlangt, daß diese wieder zu Ehren ge-stellt werde. Da man die Angelegenheit nicht kennt, will man sie heimbringen und die in Rapperswyl ge-wesenen Boten hierüber befragen, um auf dem nächsten Tag mit Vollmacht zu erscheinen, v. Die vonWohlenschwyl bitten abermals, den Hofmeister von Königsfelden zu vermögen, daß er ihr Pfarrhaus in bau-lichen Züstand setze, weil kein Priester mehr da wohnen könne.
Hv. Auf diesem Tag sind die Lauiser Artikel über Besetzung des Sekelmeisters und anderer Ämter inGegeilwart der benannten (namentlich angeführten) Gesandten, mit Ausnahme dessen von Appellzell, in dieCapitel gefetzt worden. St. A. Lucern: Lauis und Luggarus Abschiede S. 58.
Im Zürcher Abschied fehlen p, q; im Berner k, I», i, I, l»—q; im Obwaldner I»; im Glarner P,q; im Basler v—I», », I und alles Übrige; im Freiburger v, e, I», I, 1—», im Solothurnero, v, k, Ii, j, in, o, p; im Schaffhauser wie im Basler; i und « aus dem Zürcher; « auch im Glarner;t aus dein Obwaldner, Glarner, Basler, Freiburger und Solothurner Abschied; u aus dem Obivaldner :mdGlarner, v aus dem Berner Exemplar.
Zu I». Nach dem Solothurner Abschied geht der Schluß dieses Artikels dahin: Heimbringen und aufnächstem Tag Vollmacht haben, wie man die Übertretungeil dieser Ordnung bestrafe, dainit man in Ruhe undehevorigem Ansehen bleibe.
Zu k. Über diesen Gegenstand fanden besondere Berathungen der sechs katholischen Orte (ohne Uri) statt-
1540, 28. April (Mittwoch nach Cantate). Solothurn an Lucern. Konrad Graf habe berichtet, wasvon denen von Solothurn und den Boten anderer Orte beschlossen worden, nämlich, daß man wege»der Reichenau und den drei Orten, die im Thurgau nicht zu regieren haben und doch bei der Sache zusitzen vermeinen, einen Tag »ach Lucern angesetzt habe. Geschäfte wegen könne Solothurn diesen Tag nichtbesuchen und gebe diesfalls in Betreff der Reichenau denen von Lucern („üch") vollmächtige Gewalt. Wegender drei Orte und anderer Sachen werde man auf die Jahrrechnung eine bevollmächtigte Botschaft abordnen-
St. A. Lucern: Acten Solothurn.
Am Ende des Freiburger Abschieds vom 3. März 1540 ist, offenbar vom dortigen Nachschreibe,eingetragen: „Nota, wie der bot den bedurlichen anzug von wegen der antwort uf dero von Uri scheidenverantwurten soll." Man habe aus der zugesandten Missive nicht verstanden, daß Antwort gefordert werde,sondern nur, daß man einen Boten mit Instruction nach Baden abordne. Das habe man gethan, aberman könne nicht mit Ehre und Glimpf von der früher der Au wegen gethanen „Lüterung" abstehen,sondern man müsse mit den übrigen Orten bei dem verbleiben, was der Bote von Uri zu Baden eingegangenund gemehret habe. Wenn die von Uri ehe und bevor die Obrigkeit von Freiburg sich über ihre Ansiastder Au wegen erklärt „solches an sr> begert", hätte sie sich vielleicht eines Andern besonnen und denen ewnUri willfahren, da man ihnen gern alle Liebe und Freundschaft erbiete.
Zu I. "Der Glarner Abschied sagt 12,000 Savoyer Florin.
Die Solothurner Sammlung, beim Abschied vom 30. April, enthaltet eine Abschrift der so oft nochzur Sprache kommenden Schuldurkunde, Ä. cl. Kamerach 1514, 15. August, des Inhalts: Karl, Herzog s"Savoyen urkundet: Nachdem Johann de Furno, gebürtig von Annecy, wohnhaft zu Freiburg, mit Hinter'lassung ehelicher Kinder gestorben und diesen Petermann Schaller als Vogt bestimmt worden, habe dieser zn