April 1540.
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X Orte, sondern alle Eidgenossen davon betroffen; darum sei es billig, daß die drei Orte auch mitsitzen undrathen helfen. Darüber entspinnt sich nun ein langes Reden und Arguiren, ohne daß man zu einem Be-schlüsse kommt; deßhalb wird die Sache nochmals in den Abschied genominen. Da man nicht nöthig erachtet,einen Tag anzusetzen, so wird das Geschäft auf die Jahrrechnung zu Baden vertagt, die am 6. Juni seinwird. K. Vor den Boten der acht Orte Zürich, Lucern, Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug, Glarus undSolothurn erscheinen Niklaus Meyer iin Namen der Girarde, des Johannes von Furno sel. Tochter, seinerEhefrau, und Andreas „Lumbart", ün Namen Hans Lenzburgers von Freiburg, als des Inhabers von demErbthell Ludwigs von Furno, Sohu Johanns und der Girarde Bruder. Sie legen Briefe dar, worin dieacht Orte einzeln den Johann von Furno, seine Frau, die beiden Kinder und deren eheliche Nachkommenu>n der besonderen Dienste willen, die er ihnen geleistet, als Burger und Landleute aufgenommen undihnen versprochen, sie als solche bei allen guten Rechten zu schützen und zu schirmen; dann eröffnen sie eineVertreibung, durch welche der Herzog von Savoyen den Kindern und Nachkommen des von Furno52,000 Gulden Capital und die gebührenden Zinse als Kaufpreis für die väterlichen Erbgüter in SavoyenZugesichert hat. Die Zinse seien ihnen stets pünktlich verabfolgt worden bis auf die Zeit, da die Berner desHerzogs Land in Besitz genommen; seitdem haben sie mehrmals Bern um Bezahlung ersucht, aber wederZinse noch Capital erhalten können; dadurch seien sie nun genöthigt, kraft ihres Burgrechts und der damitSegebenen Zusagen an die acht Orte zu gelangen, mit der dringlichsten Bitte, ihnen räthlich und behülflich zusein, damit sie zu dem Ihrigen kämen. Da man von der Sache nichts weiß, so hat man von dem Burg-recht und der Haupturkunde Abschriften genominen, aber sofort an den König von Frankreich, auch an Bern,Freiburg und Wallis als die des Herzogs Land im Besitz haben, geschrieben, sie sollen die genannten Erbenum ihre Forderungen befriedigen, oder auf dem nächsten Tage Rede und Antwort geben. Es soll auch jederBote dies „trungeulicher gestalt" an seine Obern bringen, um auf dein nächsten Tag mit Vollmacht handelnZu können. "»»». Zu Kaiserstuhl sind zwei Geschäfte anhängig: 1. Es hat Einer wider Ehre und Eid Kriegs-leute übergesetzt; 2. Einer hat den Andern ab der Brücke in andere Gerichte ziehen wollen. Als der Land-vogt beide bestrafen wollte, hat der Bischof von Coustanz Einsprache gethan und behauptet, die Bestrafung^he nur ihm zu- er fordert eiue schiedsrichterliche Erläuterung. Antwort auf nächste,n Tag. ». Der Botevon Solothurn zieht an, wie seine Herren früher den Zoll zu Vilmergen sammt der Herrschaft Gösgen er-kauft und daselbst eine Zeit lang einen Zoller gehabt haben; sie möchten, da es ihnen kürzlich von NeuemMattet wordeu, wieder einen Zoller dahin setzen und bitten nun, daß man denselben schirme und ihm be-Wfstch sei, ihre Rechtsame gegen Widerspänstige zu wahren. Da ein so langer Unterbruch eingetreten, soh°t man Solothurn ersucht, dort keine Neuerung vorzunehmen; doch wird auf dessen Begehren ine Sache md°u Abschied genommen, um auf dem nächsten Tage eine Antwort zu geben. «. Der Abt von Pfäfersb^wert sich, daß die Bünduer seine Freiheiten nicht anerkennen wollen. Es wird denselben geschrieben,^ sollen das Gotteshaus bei seinen Freiheiten bleiben lassen, indem man sonst ans Recht gelangen müßte.Der Abt wird eingeladen, sich auf der nächsten Jahrrechnung zu erklären, ob er das Recht in seinen Kostenbeehre, p. Es wird angezogen, daß die Klöster im Thurgau durch weltliche Personen verwaltet werden undder Gottesdienst dadurch merklich in Abgang komme; man findet aber christlich und gut, solche Amterburch Geistliche versehen zu lassen. Heimzubringen, Kulmannus Riß, Pfarrer im Dorf Wettingen, bittet die^ Drte auf das höchste und dringendste, sie möchten ihm wegen der sorglichen und treuen Dienste, die er ihnen"u Kriege und auch seither geleistet, eine Verehrung thun; er werde stets dafür dankbar sein. Heimzubringen.