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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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1190 März 1540.

anderseits haben erstere einen Obmann gewählt, mit dein die von Bern nicht einverstanden sind. Die Ge-sandten sollen nun den Boten von Freiburg eröffnen, daß der letzte zwischen beiden Städten des Obmannswegen errichtete Vertrag nicht bloß den Fall betreffe, in welchem Anstände zwischen den beiden Städten walten,sondern auch da anzuwenden sei, wo Unterthanen einer Stadt gegen die andere Stadt im Streit sich befinden.Wenn der benannte Vertrag dieses auch nicht ausdrücklich melde, sei er doch so zu verstehen, damit die Spießegleich lang seien und die Unterthanen nicht mehr Recht genießen als die Obrigkeiten. Sollten die von Frei-burg sich dessen nicht fügen, so sollen die Gesandten bei dem Rechtsbot verbleiben. 2. Wegen der Briefe,die der verstorbene Abt von Frienisberg in seinem Testament denen von Bern verordnet, ist anzuzeigen, daßman sich mit der Antwort derer von Freiburg nicht begnüge, sondern verlange, daß die Briefe denen vonBern eingehändigt werden. St.A. Bern: Jnstructwnsbuch o, e.eos.

2) Den 12. März erstatten die Gesandten von Freiburg vor dem dortigen Rathe über den Tag Bericht.

K.A. Freiburg: Rathsbuch Nr. 57.

Die Namen der Gesandten von Freiburg aus dortigem Nathsbuch Nr. 57, s. ä. auf Oculi (29. Februar).

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Lucern. 1540, 17. März (Mittwoch vor Palmarum).

Staatsartiii» Lucer»: Allg. Absch. N. 2, k. 401. KaiitouSarchi» Hreibnrg: Abschiede Bd. bs. Zka»t»nSarchiv Solothurn: Abschiede Bd. I?.

Tag der VII Orte.

Gesandte: Freiburg. Ulrich Nix. Solothurn. Konrad Graf, des Raths. (Andere unbekannt).

t». Auf den Bericht, daß die von Kaiserstuhl iin Glauben nicht beständig seien, den Zusagen, die sieden V Orten gethan, nicht nachleben, sich wieder zum neuen Glauben neigen, indem sie meinen, der Land-friede freie sie, hat man Junker Cornel Schultheß, alt-Vogt zu Kaiserstuhl, darüber einvernommen, der nunanzeigt, wie die Gemeinde im Jahr 1531 ihn, als Statthalter ihres Gerichtsherrn, des Bischofs von Consta»;,gebeten, bei den V Orten um Gnade für sie zu werben, und ihin bestimmt verheißen habe, was er den-selben des Glaubens halb zusage, ewig zu halten und nichts wider sie zu thun. Später habe sie auch deinGrafen Haus von Lupfen versprochen, den V Orten gehorsam zu sein; zweimal sei fast einhellig geinehrtworden, keinen Prädicanten anzustellen, sondern beim alten Glauben zu bleiben; endlich habe die Gemeindeeine solche Zusage auch dem Landvogt zu Baden gegeben. Heimzubringen. I». Über die Bestellung von Ge-lehrten eröffnen die Boten Instructionen, welche zusammenstimmen; nur Uri und Zug wollen diesmal nochnichts damit zu thun haben. Es wird ihnen der Gegenstand nochmals in den Abschied gegeben mit derdringlichen Bitte, daß sie sich von den andern Orten nicht sondern möchten, weil die Sache wichtig und zurErhaltung des Glaubens dienlich sei. Daneben wird Lucern beauftragt, sich nach zwei gelehrten Männernumzusehen und sich zu erkundigen, wie viel jeder als Besoldung fordern würde; doch soll es nichts abschließen,sondern Alles zuerst au die Orte bringen, damit dieselben es bestätigen. Es soll namentlich an seinen An-gehörigen Ludwig Kiel schreiben, Schivpz an M"ister Martin Betschart. Der Handel soll nicht herumgezogen,sondern zum Ziele geführt werden; wenn dann die zivei Genannten oder Andere gewonnen werden können,so ist der Bischof von Constanz um einenZuschub" anzugehen, e. Eine Antwort des Herrn von Boisrigault,die Bezahlung der Pensionen betreffend, ist eingelangt. Da die Boten über die Absendung einer Botschaftungleich instruirt sind, so wird vorerst beschlossen, das auf Ostern zu Lyon bereit liegende Geld abzuholen,