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März 1540.
Orte halb, die keine Gerechtigkeit am Thurgau haben, aber oft in Sachen, welche denselben angehen, mit-sitzen und rathschlagen, wird vorläufig beschlossen: Wenn Geschäfte vorhanden sind, welche die ganze Eid-genossenschaft berühren, so sollen die Boten aller Orte dabei sitzen und rathen; wenn aber die Händel Herr-schaften betreffen, in welchen einige Orte nicht zu regieren haben, so solleil diese ausstehen. Uri will sichdiesmal nicht einlassen, sondern die Sache nach Baden weisen; Solothurn ist ohne Instruction. Ob manobige Meinung einhellig annehmen wolle, soll zu Baden geantwortet werden, v. Daß dieser Tag vorzüglichdes Kornkaufs wegen angesetzt und Übertretung der Abschiede gerügt worden ist, hat Uri hoch aufgenommen!es verantwortet sich nun in seiner Instruction also: Sofern man Uri bei den Bünden, dem alten Herkommenund den zu Baden gemachten Abschieden wolle bleiben lassen, werde es sich mit den andern Orten berathe»,was allen zur Wohlfahrt gereichen möchte; wo nicht, so soll der Bote den Austritt nehmen nnd bei beziig'lichen Verhandlungen nicht mitsitzen. Von den Strafbaren, die man zu Lauis, Luggarus und Bellenzfunden, mögen etliche mehr Korn aufgeschüttet haben, als ihnen erlaubt gewesen; aber Uri wolle vorerst sehen,wie einige der XII Orte die Ihrigen, die denselben Fehler begangen, bestrafen, und hernach mit Schwyz undNidwalden gegen die von Bellenz einschreiten; man solle die Seinigen nennen, die etwa strafbar sein möchten,es werde förderlich Recht über sie ergehen lassen. Wollte man es zu etwas Anderm nöthigen, so müßte es sichdarüber beklagen. Uri glaube nämlich, daß gemäß den Bünden die andern Orte schuldig seien, dein in Zürich,Bern, Basel oder anderswo gekauften Korn, das nicht auf „unsere" Märkte gebracht worden, ungehindertenDurchpaß zu gestatten, da doch andere Orte es auch fahren lassen; es hoffe daher, daß man ihn: halte, wases selbst zu halten begehre; wenn dies aber nicht gütlich geschähe, so müßte es die Sache an die Gemeindebringen, die ohne Recht wohl nicht nachgeben würde. Dieser Vortrag, der den andern Orten etwas hartvorkommt, wird in den Abschied genommen, damit sich die Obern weiter darüber berathen. Einstweilen läßtman es aber bei der Ordnung Lucerns verbleiben, daß wöchentlich nur zwei Schiffe mit Korn abgehtdürfen; doch wird Lucern freigestellt, Einzelnen aus den Vogteien oder aus Uri für den Hausgebrauchauch über die zwei Schiffsladungen hinaus etwas zu erlauben, ll Schultheiß Flekenstein antwortet ausdie Anklage, daß er die Verordnung gegen den Fürkaus übertreten, es geschehe ihm damit Unrecht, undsolches von ihm sage, sei gewiß ein Dieb; denn er habe nichts Anderes hinweggeführt, als was ihm dar)die Obrigkeit erlaubt worden sei. In gleicher Weise hat Ammann Rychmuth von Schwyz sich gegen sol 1Beschuldigungen verantworten lassen. K. Es wird Beschwerde geführt, daß die Wälschen ins Land komme"'Ochsen, Kühe und anderes Vieh aufkaufen und solches nach Mailand führen, was ebenso schädlich werde, "'der ordnungswidrige Kornkauf. Heimzubringen. I». Hans Ruß, Wirth zur Krone in Lucern, verwendet nfür seinen Tochtermann, der in den letzten Jahren Schreiber zu Mendris gewesen, damit demselben die Schreibetwieder verliehen werde. Heimzubringen, i. Der Bischof von Constanz schreibt den vier Orten, sie möchte"in seinen Kosten auf Sonntag Judica (14. März) Boten nach Uri senden, um daselbst der Reichenau wege"die Bitte zu stellen, zu den sechs Orten zu halten. Die Orte sind aber nicht ganz gleich instruirt. Dahört, daß Zürich eine Botschaft vor die Gemeinden schicken wolle, so will man nichts versäumen. Schw'Iund Zug sollen sich daher endlich entschließen und Lucern berichten, ob sie Boten abordnen wollen; letztewird dann Unterwalden Kenntniß geben, ik.. Da die Wirthe im Mainthal die jungen Leute an sich lo ^um deren Hab und Gut zu gewinnen, so soll dies heimgebracht werden, damit die nöthigen Maßregeln cgriffen werden. K. Jacob Schmid, der schon vor dreißig Wochen Getreide außerhalb der Eidgenosse»!gekauft, stellt das Gesuch, dasselbe von Basel weg verfahren zu lassen. Dies wird ihm weder erlaubt