März 1540.
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«nt dem Vorbehalt daß wenn über kurz oder laug dieser Artikel wegeu Austäude uud Nechtfertiguuge» ein-stehe» sMen alsdann der Abt die beide» Kosteubeträge gütlich oder rechtlich fordern uud beziehen möge.Sollten auch'in der Folge die Parteien anderer Sachen wegen vor den beiden Orten Schutz und GlarusSU Recht kommen, so soll derjenige Theil, der die Hauptsache verliert, nach Erkanntniß der Herren beiderOrte dem andern die Kosten abtragen. Hiemit sind alle jetzt gematteten Späne gericht und geschlicht undsollen die Parteien jetzt und hienach einander gütlich und freundlich hierbei bleiben lasten. Beftegelt mtt demLandessiegel von Schwpz.
n Siff 1—6 idie gütlich vermittelten Punkte), die Lucerner in getrennter
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St. Gallen ebenso; alles Copicn.
7T0.
Lucern. 1349, 3. März (Mittwoch vor Mittefasten).
Staatsarchiv L»c-r» - Allg. Ab,ch.v.S. k. s°2. Landesarchiv Schwyz: Abschiede. KantonSarchi» »r.iburg: Abschiede Bd. bs.
KantvnSarchiv Solothur» - Abschiede Bd. SS.
Tag der VII Orte.
Gesandte: Fr ei bürg. Ulrich Nix. Solothurn. Konrad Graf, des Raths. (Andere unbekannt).
Auf die Beschwerde, daß in einigen Klöstern ün Thnrgau die Gottesdienste abgegangen seien, hat"Mit beschlössest, dem Landvogt zu schreibest, daß er in die Klöster Feldbach, Münsterlingen und DänikonUud wo sonst die Einkünfte es gestatten, Priester setze; wo dies nicht geschehen kann, solle er für die bevor-stehende heilige Zeit Priester um eine wöchentliche Belohnung dingen, im Übrigen auf dem nächsten Tag zuBaden Bericht erstattest. Heimzubringen. Der Vogt von Feldbach hat sich verantwortet, er habe mit allem^nst nach Priestern geworben und sich hierin keiner Versänmniß schuldig gemacht. Des Schaffners zuNschingcn halb wird gemeldet, er sei gezwungen worden, von der Messe abzustehen und sich zu verheiraten;
wirthschafte aber redlich und halte das Klostergut zusammen, da er für 3000 Gulden Bürgschaft ge.Eistet habe. Heimzubringen und zu Baden Antwort zu geben, was man seinerwegen weiter thun wolle.
Da leider unsere Priester abgehen und sich großer Mangel an gelehrten Leuten zeigt, woraus für den""Hren alten Glauben der höchste und größte Schaden erwachsest möchte, so gefiele den Boten, daß jedes
dies treulich zu Herzen faßte und ernstlich rathschlagte, wie man die Sache an die Hand nehmest könnte,U'" auch so viele gelehrte Leute zu bekommen wie die Neugläubigen; es soll sich daher jedes Ort berathen,"b Man solche suchen und ivie man sie belohnen wolle, und auf dem Tag zu Baden Antwort geben, e. In^treff der Werbung des Grafen von Montfort ivird beschlosten: Da Junker Christoph Sonnenberg und?'umaitn zum Weißeitbach in den Angelegenheiten Mötteli's nach Überlingen reiten werden, so sollen sie sich^ dem Abt zu Kreuzliitgen zuvor erkundigen, ob sich der Graf mit uns zu besprechen wünsche; ist dies der^ll, so sollen sie demselben schreiben, sie seien deßhalb abgefertiget; zu diesem Zweck ist ihnen ein Creditiv«eben; sie sollen dann vernehmen, was er vorzubringen habe, und darüber Bericht erstatten. Dieser WegMint der geeignetste, um die Sache in der Stille zu betreibest. Da Uri dazu nicht stimmen, sondern denHandel vorerst heimbringen will, so soll es nach Lucern schreiben, wenn er der Obrigkeit nicht gefiele. Der