1182 Februar 1540.
wieder ihren Vortrag und es berichten die Gesandten von Bern, welche in dieser Angelegenheit sich bethätigthatten, über die bisherigen Verhandlungen. Räthe und Burger beschließen die Absendung einer Botschaftnach Genf und geben derselben ihre Instruction.
Am 13. Februar ersuchte ein Gesandter von Genf den Rath zu Bern um eine Abschrift der Statutenund Stadtrechte Berns, damit die zu Genf auch darnach leben und in Frieden und Einigkeit verbleiben möchten.Worauf der Rath antwortete, das Regiment derer zu Genf sei nicht der Art, daß sie die SatzungenBerns gebrauchen könnten; übrigens habe man anderer Geschäfte wegen eine Gesandtschaft nach Genf be-stimmt, die werde auch hierin das Beste thun. St. A. Bern: Raths buch Nr.s?o, S.2«i.
1540, 22. Februar. Bern an Genf. Die letzthin in Bern gewesenen Gesandten von Genf werden dieihnen ertheilte Antwort berichtet haben, daß man nämlich in kurzer Frist Gesandte abordnen werde. Dieseswäre schon geschehen, wenn nicht inzwischen andere Geschäfte von hoher Wichtigkeit eingetreten wären. Nunaber müsse diese Abordnung bis nach Ostern verschoben werden. Man bitte, inzwischen die Sache stillzustellenund ruhig und friedlich die Gesandtschaft derer von Bern zu erwarten. St. A. B-rn: Wclsq Missw-nbu-h u, e. i?i.
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WrUtMen. 1540, 19. Februar (Donstags w.).
Staatsarchiv Lucern: Allg. Absch. l/.s, k. Zoo.
Tag V Orte.
Gesandte: Lucern. Hans Bircher. (Andere nicht bekannt).
l». Dieser Tag ist angesetzt wegen des Kornkauss, der theilweise wider die gemeinen Satzungen undAbschiede der Eidgenossen geübt wird, worüber verschiedene Beschwerden einlangen. Lucern und Uri sind nurinstruirt, dieselben anzuhören und heimzubringen, aber die übrigen drei Orte sind fest entschlossen, bei den zuBaden erlassenen Abschieden zu bleiben, namentlich bei der Bestimmung, daß Einer von einem Markte nichtmehr als zwei Schiffe von Lucern abführen dürfe, und daß jedes Ort diejenigen, die sich gegeil jene Ab-schiede verfehlen, bestrafen solle. Die Boten wisseil, welche Personeil in „Nathsweise" als Fehlbare genanntsind. K». Der Graf von Montfort hat mit den V Orten im Geheimen etwas zu reden begehrt, das denGlauben oder „unsere" Eidgenossenschaft berühren möchte. Da diese Dinge schon zu Baden angezogen,aber noch nichts darin gehandelt worden, so wird das Geschäft wieder in den Abschied genommen, um aufdem nächsten Tag in Lucern zu antworten, wohin man ihn bescheiden und wie man sich mit ihm einlassenwolle, v. Es wird wieder bemerkt, daß in einigen Klöstern im Thurgau keine Messe mehr gehalteil werdeund einige keine Prälaten mehr haben, daß man sie aber wohl wieder in gehörigeil Stand bringen könnte, wennmau die angemessenen Vorsorgen träfe; besonders wird, wie schon zu Baden, beantragt, das Kloster Fischingsin anderer Weise zu verseheil. Dies Alles wird in den Abschied genommen, um zu Lucern Antwort zu geben,damit die V Orte sich darüber vereinbaren; um aber dem Landfrieden nicht zuwieder zu handeln, soll der-selbe genau besehen werden. «I. Untermalden bringt zur Sprache, daß der König die ausstehenden Zahlungennoch nicht berichtigt habe, also die den VII Orten schriftlich gegebenen Zusicherungen nicht halte. Daherwird dem Gesandten ernstlich geschrieben, er möchte, was er den sieben Orten der alten und neuen Zahlungenhalb schriftlich zugesagt, halteil und namentlich seiner Erklärung zu Badeil nachkommen; er soll daher auf dennächsten Tag zu Lucern Antwort geben, ob er es thun wolle oder nicht; sonst wäre man zu weitern Maß-