Februar 1540.
einzig deßwegen eingegangen, um ihn aus der Gefangenschaft zu befreien. Zudem habe Hans von Laudenbergzu Dießenhofen vor aller Ritterschaft und dem Adel zugesagt, seine» Sohn Christoph weder zu Hausen nochzu Hofen, dem er aber nicht nachgekommen sei. Da nun dem Hans von Laudenberg nicht lieb sein könne,wenn seiner wegen seine Verwandten beschädigt würden, auch die Eidgenossen ab dem jüngst gehaltenen Tagihn ermahnt, seinen Sohn zu vermögen, daß er von seinem Vorhaben abstehe, so wolle man ihn auf dieBitte Ulrichs und Wolfs von Landcnberg nochmals freundlichst gebeten haben, allen Fleiß anzuwenden, daßdie Fehde abgestellt werde. St. A. Zürich: Missioenbuch ist«, k. s.
2) 1540, 5. Februar (Mittwoch nach Lichtmeß), Zürich. Hans von Landenberg an die zu Baden ver-sammelten Boten der Eidgenossen. Weitläufige Widerlegung der Behauptungen Ulrichs und Wolfs vonLandenberg. 1. Er habe diesen nichts zugesagt, könne somit nicht als Sächer betrachtet werden. 2. Christophund seine Bürgen haben sich zu Oberndorf gestellt, seien aber von niemand belangt worden; da nun derAnlaß auf eine „benanntliche zyt angebunden", so sei er nun genichtiget und »erschienen, weßhalb auch dieTröstung nicht mehr verbindlich sei. 3. Daß er dem Christoph nach den zu Dießcnhofen gegebenen ZusagenUnterschlauf gegeben, werde als Unwahrheit erklärt. 4. Der Fehde seines Sohnes habe er sich nie etwasangenommen und sei ihm dieselbe mißfällig. Bitte, ihn ruhig bei seinem Vertrag bleiben zu lassen.
Idiäom, k.53. (Concept.)
3) 1540, 1. März, Zürich. Hans von Landenberg, unter dem Siegel des Schultheißen Jacob Meiß,an Lucern, Solothurn, Schaffhausen (und die übrigen Orte). Auf dem letzten Tage sei er gegen seinen Vetterund Bruder Ulrich und Wolf von Landenberg nicht erschienen, 1. weil er nicht vorgeladen Wörde»; 2. weilsie nicht, für ihn sich verbürget und er auch ihnen nichts zugesagt habe; 3. weil er für sich mit Rotweil ver-tragen sei, betreffend seinen Sohn Christoph sich aber nichts angenommen habe; 4. er sei nur zum Zweckeanhergekommen, um bei den Herren von Zürich wegen der Verunglimpfungen seitens seines Vetters undBruders und weil die von Rotwcil seit dem Vertrag einen der Seinigen niedergeschlagen und ihn und seinezwei andern Söhne wegen seines Sohnes Christoph bedrohen, Raths zu pflegen, ob er bei dem Vertrag bleibenkönne oder nicht, wie er solches weitläufiger nach Baden geschrieben habe. (Wiederholungen.) Da ihm vondem letzten Tag auf seinen Bericht und sein Gesuch kein Bescheid geworden, so bitte er dringend, seinenVetter und Bruder in ihrem Unternehmen gegen ihn abzuweisen und ihn bei dem Vertrag, den er zu Ehrender Eidgenossen eingegangen, zu schützen und ihm hierüber auf dein nächsten Tage zu antworten und zu be-richten, wessen er sich gegen die von Rotweil zu versehen habe.
St. A. Lucern : Acten Rotwcil. (Original). — K. A. Solothurn: Abschiede Bd. 23. (Original). — K. A. Schaffhausen: Correspondenze». (Original).
Zu Vit». Die Quelle ivird gar nicht und das Datum mit der Jahrzahl 1540 angegeben. Es ist diesesaber die erste Mittheilung aus diesem Jahr und unmittelbar darauf folgen Auszüge aus dem Abschied vom3. (oder wie dieser Band datirt 5.) Februar.
7t7
Mern. 1540, 4. bis 8. Februar.
Staatsarchiv Bern: Rathsbuch Nr. 270, S. 17», ISS, 1S7.
1- (4. Februar). Gesandte von Genf bitten den Rath zu Berit, daß er um Gottes willen mit denen zu^enf nicht das Recht bestehen, sondern einen freundlichen Tag ansetzen wolle „und wo m. h. inen verwilligen,^n brief überantworten." Wegen geringer Anzahl der Nathsglieder wird der Gegenstand auf den Freitag ver-hoben. 2. (6. Februar). Nachdem die Gesandten von Genf ihren Vortrag vom 4. Februar wiederholt hatten,antwortet der Rath, man wolle die Sache auf den Sonntag (8. Februar) vor die Burger bringen, bei denen die Ge-sandten ebenfalls erscheinen mögen. 3. (3. Februar). Vor Rathen und Burgern halten die Gesandten von Genf