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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
Entstehung
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1180
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118l) Februar 1540.

4) 1540, 14. Februar (Samstag, der alten Fastnacht Abend). Zürich an Gericht und Gotteshaus zuErmatingen, Frauenfeld, Steckborn. Obwohl am letzten Tage verabschiedet worden, daß Bischof und Domstiftsich gegen die Eidgenossen verschreiben sollen, auf der Reichenau keine ihnen schädlichen Festungswerke zu bauen,und ungeachtet sieben Orte dem Abt geschrieben, mit der Übergabe bis vierzehn Tage nach Ostern zu warten,vernehme man, daß der Bischof und das Capitel fürfahren und die Gotteshausleute in Eid und Pflichtnehmen. Man mache sie auf den benannten Abschied und das bemelte Schreiben aufmerksam, damit sie,wenn der Bischof auch von ihnen die Huldigung verlangen würde, ihn bis zum nächsten Tag abweisen mögen.

K. A. Solothurn: Abschiede Bd. L2.

5) 1540, 14. Februar (Samstags). Mörsburg. Der Bischof an Solothurn (und wohl auch an andereOrte). Seine Gesandten haben den letzten Abschied von Baden in Betreff der Reichenau angenommen, woraufman die Unterthanen des Gotteshauses jenseits des Rheins (inenhalb") wie andere Unterthanen daselbst habehuldigen lassen wollen. Auf das sei diesen von Zürich geschrieben worden, sie sollen sich diesfalls nicht ein-lassen, sondern den nächsten Tag erwarten, was sie dann auch wirklich gethan haben. Der Bischof erwartenun, daß die von Solothurn, gleich wie die von Lucern, Schwyz, Unterwalden und Zug beim benanntenAbschied verbleiben und in diesem Sinne ihre Gesandten auf den nächsten Tag nach Baden instruiren werden.Er seinerseits werde durch seinen Gesandten den Rathsboten gemäß der Abrede Brief und Siegel überant-worten.

6) Die Lucerner Instruction enthält am Schlüsse folgenden Artikel: Der Bote solle den übrigen sechs Ortenvorschlagen, den Bischof von Constanz, der jetzt zum Kaiser reite, zu ersuchen,das ir m. diser sorgkliche»löuffen (?) uns hilf zethun, oder ob ir m. genanntem Herrn bischoffen bevelchen wölt, (uns) etwas bystandszu bewysen" . . .

7) Mit Missiven vom 22. December 1539 an Zürich und Bern, und vom 12. Januar 1540 an Zürichdringt Basel (aber wie es scheint umsonst) auf Abhaltung einer vorläufigen Tagsatzung der evangelischen Orte,um sich für das Vorgehen auf der allgemeinen Tagsatzung zu einigen.

K. A. Basel: Mlssivenbuch lSSö-lSto, k.WS. 2»».

Zu tss. Das Befremdliche dieses Antrages verschwindet, wenn aus der Instruction hinzugesetzt wird, daßder Landvogt, der Schreiber und der Weibel je vor der Jahrrechnung zu Baden die Klöster besuchen u»dann Bericht erstatten sollen.

Zu t. Nach dem Obwaldner und Freiburger Abschied ist heimzubringen, ob man nicht Meßpriest^dahin thun und aus den Gütern des Gotteshauses erhalten wolle.

Zu v. Vergleiche 19. Februar und 3. März v. Beinebens wird das Anerbieten des von Mo»tf^einigermaßen klar durch die Missive vom 19. Februar, von Freiburg an Lucern. Da der Graf voäMontfort um die Freundschaft der VII altgläubigen Orte nachwerben lasse, was man auf letzterleistung auf Heimbringen genommen, bitte maninnerlicher wyse", wenn der Graf fernerhin dessen gest»'sei, ihmguten Mund" zu geben und sein freundliches Erbieten nicht zu verschätzen, sondern günstig ausZ 'nehmen, da man für die Wohlfahrt und Erhaltung des alten wahren Glaubens nicht zu viele Gönner »Freunde habe. St. A. Luccrn: Acten Freiburs.

Zu Z5. Wir führen noch folgende Acten an: .

1) 1540, 3. Januar (Samstag nach Neujahr). Zürich an Hans von Landenberg. Sein BruderVetter, Ulrich und Wolf von Landenberg, die von den Eidgenossen für Feindseligkeiten, welche ChristophLandenberg gegen Rotweil vornehmen würde, verantwortlich erklärt worden, haben denen von Zürich erösn» -was sie diesfalls an Hans von Landenberg geschrieben und wie er ihnen geantwortet, daß die Sache wnicht angehe und er nicht der rechte Sächer oder Principal sei, sondern die von Rotweil allen Unrathursacht haben, und er sich solcher Art aus der Sache ziehen wolle. Die Genannten glauben nun aber,Hans von Landenberg der rechte Sächer und die Ursache ihrer gegebenen Tröstung sei; denn diese hätte»