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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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Februar 1540.

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ZU erfahren, wer sich gegen die Mandate verfehlt habe; sie erstatten nun schriftlichen Bericht, der jedem Botenzugestellt wird. I. Die Boten von Uri und Unterwalden ziehen abermals den Vergleich mit Bern an undverlangen, daß entweder Sekelmeister Tillmann und Ammann Beroldinger von Uri in demselben genanntoder beide daraus weggelassen werden; sonst müßten die Boten im Auftrag ihrer Obern Protestation einlegen,daß sie die gemachten Verträge und Abschiede nie angenommen, auch nicht dazu einwilligen werden. Auchdie drei andern Orte sprechen sich darüber aus. Da die Gesandten von Bern keine Instruction haben, sowird Bern schriftlich des dringlichsten ersucht, es möchte doch endlich jenem Begehren willfahren. Uri undUnterwalden werden indeß gebeten, die Sache bis zum nächsten Tag in Ruhe zu lassen. ,»». Der Bote vonSchwyz bringt an, daß einige Landleute noch Ansprachen an den König von Frankreich haben, und begehrt,daß man diesen ersuche, seine Zusätzer gemäß den Capiteln herauszusenden. Da hiegegen bemerkt wird, daßHerr von Boisrigault Vollmacht habe, mit den Ansprechen: gütlich abzukommen, daß also dieselben sich zuerstou ihn wenden sollen, so ist erkennt: Wenn derselbe einen Ansprecher abweise, so sollen dessen Obern seineAnsprache prüfen, und die gut befundenen sollen dann auf einem Tag angezeigt und aller Ansprecher wegenou den König geschrieben werden, i». Seit dem letzten Abschied haben Zürich und Uri wegen der Reichenauan alle Orte geschrieben und sie dringend gebeten, die Umstände wohl zu erwägen ?c. Dennoch sind diesechs Orte Lucern, Schwyz, Unterwalden, Zug, Freiburg und Solothurn wieder gleich instruirt, wie schonouf dem letzten Tage, daß sie sich der Sache nicht annehmen könnten, weil die Insel auf der andern Seitedes Rheins und nicht in der Eidgenossenschaft liege; sie wüßtensolches" nicht anders zu wehren als mitGewalt zc.; es genüge aber, wenn der Bischof und das Domcapitel sich verschreiben, wie sie es fordern.Darauf erwiedern Zürich, Bern, Uri, Glarus, Basel, Schaffhausen und Appenzell, man habe nun gesehen,daß Urifür und für" in Instruction gehabt, soweit thunlich zu «wehren, daß Bischof und Capitelin die Reichenau kommen; da man vormals und auch jetzt erkannt habe, welche Gefahr der Eidge-nossenschaft drohe, so stellen die sieben Orte an die übrigen nochmals die ernstlichste Bitte, ihre Miteid-genosseu sich lieber sein zu lassen als solche Pfaffen; man könne dies ja mit guten: Recht verhindern undhabe nicht im Sinne, mit den Pannern deßwegen auszuziehen oder es mit Gewalt zu wehren. Das soll jederVvte des allertreulichsten heimbringen, damit man auf den: nächsten Tag weiter handeln könne. Die Botendor sieben Orte schreiben dem Abt in der Reichenau, er möge mit Übergebung der Au bis auf den nächstenDag zuwarten; dann werde ihm der Eidgenossen Wille gemeldet werden. «». Der unerledigten Geschäftewegen wird ein Tag nach Baden angesetzt auf Sonntag Misericordia Domini, den 11. April. ,». DerVogt von Gottlieben hat angezeigt, daß die von Constanz bei der Stadt Schanzen und Bollwerke bauen,starke Wachen unterhalte::, doch nicht gegen den Thurgau, sondern auf der anderen Seite; er wisse nicht,warum es geschehe. Es wird ihm befohlen, gutes Aufsehen zu haben und Alles zu berichten, was er inErfahrung bringe, «z. Der Bote von Lucern stellt den Antrag, die jährliche Abordnung von Boten zweier^rte zur Einnahme der Klosterrechnungen im Thurgau, weil daraus für die Klöster große Kosten erwachsen,^zustellen, um sie nicht gänzlich zu Grunde zu richten. Heimzubringen, r. Boten von Frauenfeld zeigenau, daß bei ihrer Stadt und fast in: ganzen Thurgau nirgends ein Sondersiechenhaus sei, um die(se) armen^ute zu beherbergen; es haben Einige solche Leute in ihren Häusern beherbergt, davon seien dann die Kinderauch presthaft geworden; darum habe die Stadt sich entschlossen, außerhalb ein Siechenhaus zu erbauen; esgehe aber über ihr Vermögen, einen Brunnen dahin zu leiten, die nöthigen Betten und andern Hausrathanzuschaffen; daher bitten sie, ihnen ein Almosen zu geben oder aus einigen Klöstern etwas zuschießen zu

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