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Februar 1540.
leicht etwas verfehlt werden möchte. Heimzubringen, v. Kaspar und Hartmann von Hallwyl, Brüder, habenden Klosterfrauen zu Gnadenthal 7 Mütt Kernen ewigen Zinses, den sie zu Dintikon im Bernergebiet haben,mit Beschlag belegt, indem sie denselben als verschwiegenes Lehen in Anspruch nehmen, welches Ritter Hansvon Hallwyl den drei Schwestern Summer von Aarau, die Nonnen zu Gnadenthal gewesen, verliehen habe,das aber nach deren Tode eingegangen sei. Darüber hat man nun die Frauen zu Gnadenthal einvernommenund in ihren alten Zinsbüchern gefunden, daß das Gotteshaus diesen Zins seit wenigstens 85 Jahren bezogenhat, bei vierzig Jahren, ehe die Summer nach Gnadenthal gekommen; sie weisen auch einen Kaufbrief vor,nach welchem 5>/z Mütt jener Gült schon vor hundertfünfzig Jahren von den Frauen im Selnau zu Züricherkauft worden. Dies wird den Boten von Bern in den Abschied gegeben, damit es die von Hallwyl an-halte, den armen Frauen ihren Zins gütlich verabfolgen zu lassen oder ihre Ansprüche vor Recht geltend znmachen; darüber soll es auf dem nächsten Tag Antwort geben, t. Die Anwälte von Nheineck begehrenAntwort wegen des Baues an ihrem Kaufhaus. Da man von dem Vogt und Andern erfährt, daß das Hanszur Hälfte den acht Orten gehöre, die es auch zur Hälfte in Dach und Gemach erhalten müssen; daß dortkeine Stube zu finden sei, wo man dreißig Mann setzen oder stellen könnte; daß die Landvögte für Hoch-gerichte oder Anderes nirgends Platz haben; daß daher ein Bau nothwendig und den Vögten bequemer alssonst jemand sei, so soll jeder Bote heimbringen, ob man denen von Rheineck den Vau befehlen und ihnennach Verhältniß ihrer Kosten eine „Verehrung" daran geben wolle. K. Über das Begehren derer von Koblenzhaben die Boten ungleiche Vollmachten; einige meinen nämlich, man solle sie fahren lassen wie bisher; anderewollen ihnen erlauben, ein Seil zu spannen, doch mit der Bedingung, daß sie das Schiff bei Nacht auf demdiesseitigen Ufer behalten und das Seil von Stund an wieder entfernen, wenn man für gut erachte, es ihnenaufzukünden. Heimzubringen und auf nächstein Tag zu antworten, wie man sie halten wolle, „diewyl esdoch ein ungestüm var ist." I». 1. Betreffend die künftige Verwaltung des Klosters Wettingen eröffne»Zürich und Bern die Ansicht, man soll dasselbe mit einem weltlichen Schaffner versehen; die übrigen Orteschlagen vor, es noch einige Zeit durch den Landvogt zu Baden verwalten zu lassen, bis man einen Geist-lichen gefunden, der das Gotteshaus zu regiereu im Stande sei. Auf die Anzeige, daß der Prior von Sione»bei Klingnau eine gottesfürchtige „ernstliche" Person sei, sein Kloster seit vierzehn Jahren gut verwaltet undwieder in Aufnahme gebracht habe, wird derselbe vorbeschieden und angefragt, ob er die Verwaltung des Gottes-Hauses Wettingen übernehmen würde. Er antwortet, er thäte es ungern, könnte aber den Eidgenossen nichtsabschlagen. Da der Mann Allen gefällt, so wird in den Abschied genommen, daß man auf dein nächsten Tagsich entschließen soll. 2. Der Landvogt macht die Anzeige, daß das Kloster dem Metzger über 500 Pfund,dem Schneider auch über 500 Pfund und ebenso andern Zins- und Handwerksleuten große Summen schuld?,wofür Bezahlung oder sichere Verschreibung verlangt werde; nun sei aber kein Korn vorhanden, das »er-kauft werden könnte, dagegen „ein hübscher Blumen" an Wein, der jedoch nichts gelte. Heimzubringen-I Da das Kloster Dänikon auf etlichen Reben zu Elggau Zehnten besitzt, welche jährlich 4—6 kleine Ein»?Weins ertragen, so haben die Boten (von Bern und Schwyz) auf der letzten Rechnung sammt dein Landvogtim Thurgau mit Zürich auf Genehmigung hin einen „Markt" getroffen, nach welchem letzteres dem Kloster'für den Zehnten 80 gute Gulden geben will; nun bitten die Boten von Zürich, jenen Kauf zu bestätige»,weil der Zehnten wohl bezahlt sei; es thue den Kauf nur darum, daß es den Zehnten bei einander Hab?"möchte. Heimzubringen. Ii, Auf letztem Tage waren Zürich und Schwyz beauftragt worden, ihre Bote»nach Bellenz, Lauis und Luggarus zu senden, um den Vorräthen an aufgeschüttetem Korn nachzufragen »»