Februar 1540.
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Waden. 1540, 3. Februar.
Staatsarchiv L»c-r»- Allg.Absch v,2,k,87g, Staatsarchiv Zürich: Abschiede Bd. 14. r. 104. Staatsarchiv Bern: Mg. cidg. Absch.^, S. 15.«°"d-«archiv «bwalden: Abschiede. KantonSarchi» Basel: Abschiede 1540-1541. KantonSarchiv «reiburg: Badisch- Abschiede Bd.i«, nachdem Abschied vom «.Februar IÜ42. Kantonsarchiv Solothurn: Abschiede Bd. 22. Ka»t°»Sarchi» Schaffhausen: Abschiede.
Gesandte: Zürich. Hans Rudolf Lavater; Meister Hans Fiez, beide des Raths. Bern. Sulpicius Haller,Venner und des Raths. Lucern. Hans Bircher, des Raths. Uri. Heinrich Püntiner, des Raths. Schwyz.Martin Aufdermaur, Sekelmeister und des Raths. Unter mal den. Heinrich zum Weissenbach, alt-Landammannvon Obwalden. Zug. Martin Boßhart von Baar, des Raths. Glarus. Hans Aebli, Landammann. Basel.Bat Sumerer, des Raths. Freiburg. Martin Sesinger, des Raths. Solothurn. Konrad Graf, des Raths.Schaffhausen. Konrad Meyer, des Raths. Appenzell. Moriz Gartenhauser, des Raths. — E. A. A., k.K9a.
Der Schaffner von Jttingen trägt vor, es seieil ihrer nur noch drei im Kloster, alle alt und un-vermögend die jährlichen Rechnungen zu stellen und zu schreiben, da sie sonst den Gottesdienst nach ihresOrdens Regel nicht vollbringen könnten; sie bitten daher unterthänig, man möchte ihnen die Rechnung gnädigerlassen und sie darin halten, wie die Herreil zu Kreuzliilgen und zu Rheinau, auch wie die Frauen zuDießenhofen; denn sie erfüllen ihre Ordenspflichten ,licht weniger als jene und wisseil nicht, wie sie durch übleHaushaltung solches verschuldet hätten; sie mögen aber wohl leiden und es sei ihnen lieb, wenn die eid-genössischen Boteil jährlich zu ihnen kommen und sich erkundigen, wie sie haushalteil; sie wolleil denselben alleEhre beweisen und ihre Belohnung verabfolgen wie in andern Klöstern. Heimzubringeil. I». SchultheißNekenstein von Lucern begehrt Antwort auf sein Gesuch, daß Hieronymus Moresin für die ihm auf einemTage zu Baden angethane Beschimpfung ihm vor den Rätheil gemeiner Eidgenossen rechtlich Rede und Ant-wort gebe. Die große Mehrheit der Orte will bei dem letzten Abschied bleiben, daß nämlich Flekensteinden Moresin suchen solle, wo er wohne; die andern Orte meinen, weil dieser die beklagten Äußerungen vorder Eidgenossen Näthen gethan, und weil die Bünde die Unterthanen ,licht berühren, so müsse er sich auchhier verantworten - Flekenstein wird nochmals ersucht, von seiner Klage abzustehen, weil Moresin ihn garnicht verunglimpft habe; da er aber nicht nachgeben will, so wird um der Fürbitte Lucerns willen derHandel wieder in den Abschied genommen, um auf den, nächsten Tag zu erkennen, ob man den Moresinhi°her weisen, oder ob Flekenstein ihn „da drinnen" berechtigen soll. Letzterer tritt dann noch einmal vorund bittet und ermahnt die Voten zum höchsten, zu betrachten, daß Moresin ihnen vorgegeben, er, Flekenstein,habe dem Bischof von Co.no geschrieben, „ja wann er im Mich lechen nit liche, müsse im wenig davon ver-folgen :c." Das sei Verleumdung, da er niemand etwas abdrohen wolle. Da er selbst den Gegner einenBösewicht und Schelmen gescholten, so wolle er, wiewol er in guten Gerichten und Recht sitze, demselbenauch vor den Eidgenossen Antwort geben, wenn es diese gut bedünke, u. s. w. v. Meister Hans Flez vonZürich, verordneter Vogt nach Mendris, .nacht die Anzeige, daß er mit Wissen und Willen der Landschaftden Ludwig Hager von Zürich zum Schreiber und Dolmetsch angenommen, und bittet, denselben zu bestätigen.Heimzubringen. «I. Die von Lauis schreiben, es seien ihnen zwei Artikel in den Capiteln beschwerlich,Uämlich daß die Landschreiber die malefizischen Händel nicht beschreiben und daß die Bankschreiber alle End-urtheile binnen acht Tagen allsfertigen und besiegeln sollen, indem zu besorgen sei, daß in so kurzer Zeit