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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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Januar 1540.

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Wapperswyl. 1540, 11. Januar (Sonntag nach dem zwölften Tag).

La,idesarchiv Schwyz: Abschiede.

Vor Schultheiß, Rath und Burgern der Stadt Rapperswyl erscheinen die Rathsboten der IV Schirm-orte und bringen vor: 1. sie beglauben, daß die Appellationen vor die Obern der IV Orte gehören. Aufdieses antworten die von Rapperswyl, sie seien hiedurch durch einen Freiheitsbrief sammt Vidiinus und andereFreiheiten und Bestätigungen von römischen Kaisern und Königen befreit. Es wird der daherige Freibrief,ausgestellt von König Wenzel den 16. October 1379, vorgelegt und wörtlich in den Abschied aufgenommen-Die von Rapperswyl bitten nun ihre gnädigen lieben Herren, sie bei diesen ihren Freiheiten, Rechten undaltem Herkommen bleiben zu lasten. 2. Die Boten ermahnen ernstlich die von Rapperswyl, sich des Neis-laufens zu fremden Fürsten und Herren, das früher die Obern der IV Orte oder der Mehrtheil derselbenden Ihrigen bewilligt hatten, zu müssigen. Schultheiß Rath und Burger erwiedern, wem: früher das Reis-laufen hinter ihnen durch gepflogen worden, sei dieses ihnen in Treuen leid und sie wollen in der Folge,wenn sie von solchen Vorgängen Kenntniß erhalten, dasselbe nach Kräften hindern. Die Obern der IV Ortemögen sie rechtzeitig berichten, wenn ihnen diesfalls etwas bekannt werde. 3. In Betreff der Huldigung undder Collatur der beiden Pfründen sind der Schultheiß, beide Räthe und Burger, auch die ganze Gemeindein und vor der Stadt Rapperswyl urbieng, Alles getreu und stät zu halten, was der alte Bundesbrief undder zuletzt aufgerichtete Erläuterungsbrief vermag. 4. Zu gedenken der Frau Veronica Schwarzmurer MRapperswyl in Betreff ihres Sohnes, der im Kloster zu Wettingen ist. 5. Zu gedenken an HauptmannHans Junkers Kinder und Frau. 6. Ebenso an den Herrn von Bußkilch.

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Mern. 1540, 15. Januar.

Staatsarchiv Bern: Rathsbuch Nr. sw, S. los.

1. Vor dem Rath zu Bern eröffnet ein Gesandter von Genf seine Instruction mit der Bitte, die Sachegünstig zu bedenken und die von Genf ftir einpfählen zu halten, dem: diese seien nicht gewillt, mit denen Z"Bern oder ihren Amtsleuten das Recht zu bestehen. 2. Es wird ihm geantwortet: da die zu Genf den Ver-trag nicht annehmen wollenund der artikel ouch einer betreffend den vertrag"' so werde man diesen undandere Streitpunkte auf dem bestimmten Marchtage vornehmen und erledigen.

Zur Erläuterung dient folgende Missive:

1539, 31. December. Bern au Genf. Mit der in Betreff des letzten Vertrages gegebenen Antwortsei man sehr unzufrieden, zumal die von Genf durch Briefe und Gesandtschaften wiederholt die Fertigungverlangt haben und nun die Annahme verweigern. Zu Folge dem gehe man nun, wie früher angezeigt,Gemäßheit des Burgrechts vor und wolle auf Sonntag den 25. Januar (1540) zu Lausanne Nachts an rHerberge sein, um Tags darauf zu verhandeln; die von Genf mögen ihre Gesandten ebenfalls dahin abordnen-

St.A.Bern: Deutsch Misswenbuch v, k.l«2-