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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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Januar 1540.

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an seinen Rechten und Urkunden in irgend einer Weise schädlich sein. e. In Betreff des Spans zwischenden Herren der Stift Münster und den Edlen von Hallwyl, auch Junker Benedict May, Twingherr zu Rued,über der Stift Wideingüter wird abgeredet: es soll die Stift nochmals in ihren Briefen, Urbaren, Rodeln :c.nachforschen und bei zuverlässigen Leuten in beiden Herrschaften sich erkundigen, welches ihre rechten altenWidemgüter seien, die bisher und vor dem aufgerichteten Vertrag vor sie als die rothe Thür zu berechtigengehört haben, in der Hoffnung, sie werden genügsame Erläuterung geben. Sollten jene bei dem Rechtsbotbenannter Edlen nicht bleiben wollen, so sollen sie es bis Mittefasten nach Bern berichten, welches dann imVerein mit Lucern darüber weiter berathen wird. «R. In Betreff des Spans mit dem Abt von St. Urbanund dem Capitel Thunstetten begehrt letzteres, es solle der Abt in seinen eigenen Kosten jährlich vier Capitelhalten, vermöge des zu Constanz aufgerichteten Vertrages; der Abt will sich aber nur dazu verstehen, wennauch den ander.. Artikeln des Vertrages wegen Messelesen, Singen:c. nachgelebt werde; da dieses aber ...chtgeschehe und man ihn dennoch zu Leistungen anhalten wolle, so verlange er deßnahen mit ihnen vor denNichter, nämlich den Vicar oder Bischof zu Constanz, der den Vertrag gesprochen und aufgerichtet hat. Da-gegen behaupten die Abgeordneten des Capitels, daß die Stiftung nicht allein auf die Messe, sondern vielmehrauf ein Capitel fundirt sei,da man sürnamenlich die glaubenshendel gehandlet und erhalten"; sie verlangendaher vor ihren ordentlichen Richter, nämlich die Herren von Bern. Lucern, das hierüber ohne Vollmachtist, wird von Bern ersucht, solches in den Abschied zu nehmen und auf einen folgenden Tag InstructionenMitzubringen, ..... dann die Sache gütlich beilegen zu können, e. Den Prediger von Niederbipp hat der

Abt von St Urban auf die Bitte Berns wie Andere gefreit, auch in Betreff dessen Behausung zugestanden,das Erforderliche herstellen zu lassen. 5. Bern eröffnet: Da der Abt von St. Urban sich nicht darauf ein-lassen wolle seine auf Berner Gebiet gelegenen Pfründen zu verbessern, so könne auch Bern sich einstweilennicht dazu verstehen die Pfarren zu Marbach und Luther.., deren Collatur es besitze, zu verbessern; wogegenLucern einwendet Bern möchte doch hierin sein Mögliches thun, indem sonst das Kloster St. Urban und dieStift Münster auch das wieder zurückziehen würden, was sie bereits an ihren Pfründen verbessert haben.Bern aber bleibt auf seiner Erklärung. K. Endlich eröffnet Lucern: Da sich der Handel in Betreff desTausches von Knutwyl zerschlagen und die Boten weiter zu handeln keine Voll,.,acht haben, so möchte esBern noch,als ersuchen, wenn in.,..er möglich sich dazu zu verstehen, daß die Sache vereinbart würde undweiterer Span aufhöre; jedenfalls müsse es bitten, daß der Abt von St. Urban fernerer Ansprachen erlassenwerde, und daß Bern ihn gemäß der Blinde mit Recht ansuche, wenn es etwas an ihm begehre. Die Botenvon Bern wollen dieses an ihre Herren und Obern bringen. I.. D.e Boten von Bern stellen e.n Gesuchin Betreff des Philipp Hirsinger und in Betreff der Zinse des Vogts von Aarburg zu Babenberg Herzu-bringen. I. Die von Madiswyl verlangen, daß der Abt von St. Urban w.e andere Collatoren das Hausihres Prädicanten baulich unterhalte. Der Abt weigert sich dessen und behauptet, es se. das Kloster n..t be-nannten. Bau nie beschwert gewesen. Die von Bern werden ...... ersucht, mit deueu von Mad.swyl zu reden,

baß sie von ihrer Forderung abstehe... Die Boten von Bern wollen des Anzugs gedenken, den d.e vonLucern in Betreff des Twings der Chorherren von Münster in Großdietwyl gethan haben, t. Zu gedenkenan Ulis zur Herzen verlassene Hausfrau.Item er hat jährlich gehabt libding von m. g. h. von Bern":Dinkel 5 Malter 3 Mütt; Haber 3 Malter 3 Mütt; Pfenninge 20 Pfd.

Im Berner Abschied fehlt I»; i1 aus de», Berner.