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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
Entstehung
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1171
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Januar 1540. 1171

Zu III Helßabmd" oder nach dem Lucerner AbschiedHellsabend" (wohl besser: tzelsabcnd) über-setzt die Luccrner°Archivbezeichming mit: 24. Deccmbcr (heiliger Abend). Helsen heißt: zum Neujahr glück-wünschen Geschenke geben, und Helsabend ist daher der Abend vor dem Tag. an welchem gehelset Wird(31 Dccember) Es sprechen für das im Text gegebene Datum beinebens auch noch andere Gründe.

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Kens. 1540, 8. bis 13. Januar.

Verhandlung zwischen Bern und Genf.

Wir beschränken uns zunächst auf die den bernische» Gesandten Hans Rudolf von Meßbach undHans Rudolf Nägeli gegebene Instruction vom 3. Januar, die dahin geht: ......

1 Die Boten sollen dem Claude Savope in seinem Rechtshandel gegen Johann Levet beistandig sein.2. Mau vernimmt, daß es in Genf mit der Religion nicht zum besten stehe und daß insbesondere ein Büchlein,worin das Papstthumganz und gar vergriffen", daselbst gedruckt, öffentlich verkauft und zum Unterrichtder Knaben gebraucht werde. Die Gesandten sollen sich hierüber bei den Prädicanten und wenn nöth.g beieinigen Knaben oder in der Schule selbst erkundigen. Wenn es sich dann wirklich so verhaltet, so sollen dieGesandten dieses dem Rathe anzeigen und ihm das Bedauern derer von Bern, insbesondere auch darüberausdrücken, daß das Collegium abgestellt worden sei. Wie man vernehme, sollen die von Genf auch denSpital in Abgang kommen lassen. Da man ihnen nun die Kirchengüter zum Unterhalt der Armen und desCollcgiums überlassen, so sollen die von Genf dringend ermahnt werden. Collegium und Spital wieder inehevorigcn Stand zu stellen. 3. Da die von Genf wiederholt zugesagt und sich gerühmt, in Betreff derReligion sich nach denen von Bern zu richten und die Reformation derselben zu halten, so sollen sie erinnertwerden, diesem nachzukommen, offene Laster, Üppigkeiten. Muthwillen rn Worten. Geberden und Thaten ab-zustellen damit Ärgerniß vermieden und den Päpstlcrn nicht Anlaß gegeben werde, über die evangelischeReligion zu schmähen. 4. Die Boten sollen über Alles dieses von denen von Genf Antwort verlangen.

St. A.Bern: Jnstructionsbuch0, 5.354.

Das Genfer Nathsbuch (dem auch das Datum entnommen ist) enthaltet den Verlauf der Verhandlungen!wir notiren daraus folgende Antwortspunkte: 1. Das Gerücht wegen der Messe haben leichtfertige Leute ver-breitet. man möge ihm keinen Glauben schenken. 2. Betreffend die Crtatwn auf den Marchtag (wegen Be-steglung des letzten Vertrags) bitte man. Genf weder durch das Recht noch sonst zur Annahme des bewußtenVertrags zu drängen; Genf Werde diesen nie besiegeln; man möge ihm Nicht etwas zumuthen, das fernenFreiheiten und de.» mit Bern bestehenden inoäiw vivencki widerspreche. 3. In Betreff des Konsistoriumssei zu bedenke.., daß Genf ein kleines Gebiet habe-, geistliche Sachen entscheide der »aorwail estrozU« mitZuzug der Prädicanten. 4. Was die Schule betreffe, so habe man den frühern Lehrer (»röfsnt«) entfernt,weil er nicht nach den Vorschriften der Lausanner Synode sich richten wollte; man gebe sich alle Muhe, e.nengeeigneten Mann zu fiuden. bisher aber noch ohne Erfolg; nicht minder habe man die Pmdwanten beauftragt,einen solchen für das Colleg zu gewinnen, Zc. 5. In Hinsicht auf den Spital thue man das Möglichste, umThiez und andere Güter, die der König (von Frankreich) an sich gezogen, wieder zu erhalten und vertraue dabeiauf die Unterstützung Berns; der Spital sei sehr belastet und koste mehr als d.e Stadtmauern, aber man seinach Kräften bemüht, ihn zu unterstützen. 6. Wenn die Gesandten anführen, ste hatten vernommen, daß manungehalten sei. weil Einige ihnen Gesellschaft geleistet haben, so sei man gegentheils darüber erfreut; es mögeaber sein, daß Einigen gesagt worden, es handle sich einzig.um die Angelegenheit des Savoye, über denManche erbittert seien. Würden diese mit Worten oder sonst etwas (Ungeziemendes) begehen, so würde mansie jedenfalls bestrafen.