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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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December 1539.

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Vogt im Rheinthal meldet, die von Nheineck begehren, da ihr Nathhaus zu klein sei und das Kaufhaus zur Hälfteden Eidgenossen gehöre, daß man ihnen gestatte, auf letzteres eine Rathsstube und eine Behausung zu bauen,und ihnen die Hälfte an die Kosten gebe. Heimzubringen. Ii., lieber das Vorhaben des Bischofs und Dom-capitels zu Constanz, in die Reichenau zu ziehen, eröffnen die Boten ihre Vollmachten. Zürich, Bern,Glarus, Basel, Schaffhausen und Appenzell: Die Sache sei für die ganze Eidgenossenschaft vongrößter Wichtigkeit; denn wenn der Bischof und das Domcapitel dahin kommen und die Au dem Gebiet desKaisers incorporirt' werde, so ziehe man sich und den Nachkommen eine große Gefahr auf den Hals, die manjetzt wohl abwenden könnte; darum seien ihre Herren entschlossen, solches nicht zu gestatten; sie stellen daherau die übrigen Orte die dringendste Bitte, das wohl zu bedenken, und die drohende Gefahr nicht zu geringanzuschlagen. Dagegen erklären Lucern, llrn, Schwpz, Unterwalden, Zug, Freiburg undSolothurn: die Reichenau liege nicht auf eidgenössischem Gebiete, sondern jenseits des Rheins, in kaiser-lichen Landen; daher habe man keine Befugniß, da etwas zu gebieten oder zu hindern; und weil der Kaiser,der König und der Papst ihre Einwilligung dazu bereits gegeben und den getroffenen Tausch genehmigt haben,so können sie. die sieben Orte, dies wohl nicht wehren, doch mit dem ausdrücklichen Vorbehalt, daß der Bischofund das Domcapitel den Herrlichkeiten, Zinsen und Gülten, die sie in den gemeinen Herrschaften und einigenOrten besitzen, keinen andern Schirmherrn geben, als die Eidgenossen insgemein oder die betreffenden Obrig-keiten; auch /ollen sich dieselben verschreiben, daß sie weder jetzt noch später jemals in der Reichenau Festungenoder Bauten anlegen wollen, die der Eidgenossenschaft nachtheilig wären. Zürich und Bern sammt den andernvier Orten erwiedern, sie sehen wohl, wo die Sache hinaus wolle, hätten es aber keineswegs erwartet; darumbitten sie die sieben Orte zum dringendsten, die Sache nochmals in den Abschied zu nehmen, damit man sichweiter darüber berathen könne; sonst wollten sie hiemit öffentlich protestirt haben, daß sie dazu nicht stimmenund niemals darin begriffen sein wollen. I. Bern antwortet auf die freundliche Zuschrift der sieben Schiedorteab dem letzten Tage: es habe schon zweimal nachgegeben und müsse nun wünschen, daß es bei dem letztenAbschiede bleibe, d. h. als abgethan gelte. Darauf werden die V Orte von den Schiedorten ersucht, des steinenUnterschieds wegen nicht auf ihrer Forderung zu bestehen, da doch der Abschied sage, daß die gefallenen Äuße-rungen niemand an seiner Ehre schaden sollen; jedenfalls erwarte man, daß sie nichts Unfreundliches beginnen,sondern gemäß den Bünden das Recht brauchen. Heimzubringen. »». Hauptmann Kaltschmid von Kaiserstuhlbittet: da er vor den Eidgenossen mit Unwahrheit verunglimpft worden, und man ihn allein bestraft habe,so möchte man ihm das weggenommene Gut zurückerstatten. Heimzubringen, it. Für obige und ferner zu-fallende Geschäfte wird ein Tag nach Baden angesetzt auf Sonntag vor Lichtmeß (1. Februar 1540). «.DerGesandte des römischen Königs begehrt, daß man Stein von dem Kauf mit dem von Klingenberg abweise.6s wird ihm geantwortet, Stein stehe unter der Obrigkeit Zürichs; er möge daher die Stadt dort ansprechen.V Die Boten (von Glarus?) sollen des Kornkaufs in Wesen gedenken. ,K. Die Botschaft des röm. Königsersucht, die von Bern zu vermögen, dem Abt zu St. Peter auf dem Schwarzwald sein Einkommen zu Herzogen-buchsee verabfolgen zu lassen. Der Bote von Bern ist hierüber ohne Instruction und bemerkt, der Herr vonPeter möge vor den Herren zu Bern erscheinen, die werden ihm gebührende Antwort geben. Nachdemwan verständigt worden, daß die Parteien schon früher einander im Rechten gegenüber gestanden, hat manSefunden, wenn der Abt auf seiner Forderung beharre, möge er ferner gemäß der Erbeinung das Rechtbrauche,,, r. Die Fähren von Coblenz (Coppoltz"), welche dieBuchsfaß" nach Schaffhausen hinaufführen,klagen sich, daß der Hofmeister von Schaffhausen mit ihnen fortwährend um den Lohnkrangle" und ihnen