December 1539.
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2) Die Instruction für den Tag vom 23. December in Lucern besagt, der Graf und dessen Landleutehaben sich gegenüber den Rathsanwälten derer von Freiburg erläutert, daß sie gänzlich beim alten Glanbenverbleiben, Bund und Burgrecht und gemachte Zusagen treulich halten wollen. n >is»m, f. zo.
Das annähernde Datum folgt aus einer Missive vom 7. December von Freiburg an seine Gesandten zuBaden, in welcher das in der oben angeführten Instruction enthaltene Resultat der Verhandlung gemeldet wird.
K> A. Frciburg: Missivenbuch Nr. 13, r. 22.
7«S.
Maden. 1539, 8. December.
Staatsarchiv «uccr»: Allg, Abschiede v,1, k. S5g, Staatsarchiv Zürich: Abschiede Bd.it, k.9t. Staatsarchiv Bcr»: Allg.eidg. AbschiedeUll.ssl.
Kantonsarchiv GlaruS! Abschiede. Ka »to»sarchiv Basel: Abschiede ISS7—ISS9. KantoilSarchiv Trciburg: Badische Abschiede Bd. IS.
Kantonsarchiv Solothurn: Abschiede Bd. »2. Kantonsarchiv Schaffhanscn: Abschiede.
Zürich. Hans Rudolf Lavater, des Raths. Bern. Peter Jmhag, Venner und des Raths. Lucern.Hans Bircher, des Raths. U r i. Kaspar Gisler, des Raths. Schwyz. Martin Aufdermaur, Sekelmeister unddes Raths. Unterwalden. Hans Bünti, Landammann von Nidwalden. Zug. Oswald Toß, Ammann.^larus. Hans Aebli, Landammann. Basel. Bat Sumerer; Fridli Ryf, beide des Raths. Fr ei bürg.Martin Sesinger, des Raths. Solothurn. Urs Hugi, Schultheiß; Konrad Graf, des Raths. Schaff-Bausen. Konrad Meyer, des Raths. Appenzell. Ulrich Broger, alt-Ammann; Moriz Gartenhauser. —E- A. A., k. 68 b.
1. Es wird Beschwerde geführt, daß den Verordnungen gegen den Fürkauf nicht überall nachgelebtwerde, indem einzelne Personen große Maßen Korn, Roggen, Haber und andere Frucht aufkaufen und zu-sammenschütten, was die Theurung befördere. Da man allgemein Willens ist, solchen Fürkauf abzustellen,t hat man erkennt, es solle bei den erlassenen Abschieden zu Baden schlechtweg bleiben und jede ObrigkeitGastlich darauf halten, daß ihnen steif und stät nachgelebt und jeder Übertreter ohne Schonung bestraft werde.Menn das eine oder andere Ort etwas Wirksameres findet, um den Fürkauf abzustelleil, so mag es die ent-sprechenden Anstalten treffeil. 2. An die III Bünde wird geschrieben, man habe vernommen, daß einige ihrer^auiiler, wenn sie an den Comersee kommen, nicht die rechte Straße gegeil das Veltlin einschlagen, sondern'hre Waare an Kaufleute am See verkaufen, so daß dann das Korn den Unterthanen des Herzogthums zu-kvMint. Sie solleil nicht bloß verbieten, daß solches ferner geschehe, sondern Wachen aufstellen und die Fehl-baren bestrafen, indem man sollst genöthigt wäre, ihnen nicht mehr so viel Korn zuführen zu lassen, was dieArmen der Eidgenossen schon zu entgelten haben. 3. (Zusatz für Zürich:) Es wird auch angezogen, daß einegroße Menge Getreide über „den Berg" geführt werde, daß die Reichen von Lauis, Luggarus, Bellenz undanderswoher „ihnen" (den Säumern?) entgegen reiten, die Frucht auf der Straße kaufen, dann hillabführen,aufschütten und deil armen Leuten theuer geben. Daher hat man verordnet, es sollen Zürich und Schwyz aufSonntag St. Thomas Tag (21. December) ihre Botschaft nach Uri schicken; die Boten haben dann zu beachten,'we viel Frucht auf dem Wege sei; in Bellen;, Lauis :c. sollen sie die Häuser untersuchen und jeden, der^rncht zum Wuchern aufgeschüttet hat, um 100 Kronen strafen, ohne Unterschied ob es Eidgenossen, Unter-tanen oder Fremde seien; den Händlern sollen sie ernstlich verbieten, die armen Leute zu überfordern. ÜberA^s habeil sie auf dein nächsteil Tage Bericht zu geben. ?». Der Landvogt zu Baden berichtet, daß er,uachdem der Abt von Wettingen mit Tod abgegangen, alle Briefe, Bücher und Rödel sammt dem Silber-