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December 1539.
wiewohl niemand ihm das Amt mißgönnt, besorgen muß, daß den Altgläubigen „Nachtheil und Eingang(Präcedens) gegen den übrigen Neugläubigen" daraus entspringen möchte, und in Betracht zieht, daß erdieser Stelle nicht bedürfe, so wollen die VII Orte auf nächstem Tage sich zuvor besonders unterreden, obman ihn abweisen wolle. «R. Uri führt Beschwerde über die Verordnung Lucerns, daß wöchentlich nurzwei Schiffe mit Korn hinein kommen, was nicht genüge, um das Bedürfniß des Landes und der ennet-birgischen Vogteien zu befriedigen; es wolle zwar, wenn nur zwei Schiffe kommen, sich damit begnügen, könnedann aber nichts über das Gebirge lassen und müsse protestiren, daß es an den daherigen Folgen keineSchuld trage. Lucern antwortet, es habe zum Nutzen und Frommen Aller jene Verordnung gemacht anskeiner andern Absicht, als Fürkauf und Aufschlag zu verhüten; es habe jedoch nichts dagegen, wenn die übriger»Eidgenossen etwas Anderes beschließen. Demnach wird gegen Uri bemerkt, man sehe wohl ein, daß manLeib und Gut wie Brüder zusammensetzen und miteinander theilen soll; aber dem Fürkauf müsse man zumWohl der armen Leute begegnen; den Unterthanen ennet dem Gebirg werde „damit" wenig geholfen; man wolleaber Uri's Begehren heimbringen und lasse es bis zum nächsten Tag in Baden bei der Ordnung Lucernsbewenden, v. Der Ammann von Herznach von Münster bittet die von Freiburg um ein Fenster und ihrWappen in sein neues Wirthshaus.
v aus dem Freiburger Abschied, dem dieser Artikel auf einem besondern Blatte beigelegt ist.
Die Namen der Freiburger Gesandten aus dortigem Rathsbuch Nr. 57, s. ä. 22. November.
708.
Oreyerz. 1539, kurz vor dem 7. December.
Verhandlung zwischen Freiburg und Greyerz.
Gesandte: Freiburg. Pstermann Ammann, alt-Burgermeister; Petermann Schund, des Raths.Wir müssen uns auf die folgenden Mittheilungen beschränken:
1) Instruction: 1. Die Gesandten sollen den jungen Grafen und die versammelte Gemeinde erinnern, m»esie und die Stadt Freiburg bisher in Freundschaft gelebt und einander viel Liebes und Gutes bewiesen w.',was die von Freiburg fortzusetzen geneigt seien, in der Meinung, daß der Graf und seine Unterthanen H»M>nicht minder gutwillig befunden werden. Da indessen nach dem Tode des Vaters des jetzigen Grafen Aenrungen eintreten möchten, seien die Gesandten beauftragt, anzuzeigen, wie der verstorbene Graf und uLandleute im Laufe der verflossenen Jahre sich gegen die von Freiburg erklärt haben. Sie haben sich uäw ^erklärt, ihre getreuen Bürger und Nachbarn zu sein und alles Gute nach bestein Vermögen zu erweisen,besondere bei dem christlichen Glauben zu verharren; die von Freiburg verlangen nun, zu vernehmen, ob dunEntschluß fernerhin aufrechterhalten werden wolle. Den geneigten Willen derer von Freiburg möge n ^insbesondere auch daraus entnehmen, daß sie, um die Grafschaft frei zu erhalten auf die Herrlichkeit »Stadt Vivis verzichtet haben. Den Grafen sollen die Gesandten insbesondere der Liebe und Freund!derer von Freiburg versichern, die denn auch wegen des Handels betreffend die Herrschaft Corbers denlangten Aufschub von vier Monaten und das Ziel wegen der Zinse bewilligt haben. 2. Das Sa?'"wegen des Tags von Rue wissen die Gesandten zu verantworten. 3. „Gedenken des Hofmeisters ouch ^rechten halb für üwer Personen, als ir wüssen, anzug ze thund". K.A.Freiburg: Jnstrmtionsbuch Nr.«, '