Druckschrift 
4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
Entstehung
Seite
1160
Einzelbild herunterladen
 

1160 November 1539.

Es stehen uns diesfalls folgende Acten zur Hand:

1) Die genannten Gesandten erhalten folgende Instruction: 1. Der Gräfin und deren Kindern im Namenderer von Freiburg das Beileid über den Tod des Grafen zu bezeugen und die Gräfin zu versichern, daß mandas Haus Greyerz für empfohlen halte. Würde sich fügen, daß sich die Gemeinde der Landleute, die Bürger-schaft der Stadt oder sonstfürneme und vernannte" Personen versammelten, sollen die Gesandten vor diesenihren Auftrag wiederholen. 2. Wenn die Landleute merken lassen, daß sie die Erneuerung des Burgrechtsgerne sehen würden, sollen die Gesandten eröffnen, daß die von Freiburg ganz geneigt seien, sobald jene »utihrem rechtmäßigen und natürliche» Herrn versehen, mit diesem die Erneuerung vorzunehmen. 3. Wenn d>eTortschen und Lichter in Greyerz sind, sollen diese durch die Gesandten unter Wiederholung ihrer Beileids-bezeugung der Gräfin und demHofgesind" präsentirt werden. K. A. Fr-wurg-Jnstructwnsbuch Nr.«, e. 22.

2) 1539, 30. November eröffnet vor Rüthen und Burgern zu Bern der Hofmeister von Greyerz: letzte"Montag, als der Graf begraben worden, sei eine Botschaft von Freiburg erschienen, habe das Beileid derervon Freiburg bezeugt, vierundzwanzig Tortschen mit ihrem Wappen geschenkt und sich der Frau, den Kinder"und Landleuten empfohlen. Als man später der Geschäfte wegen bei einander war, habe die Freiburger Bot-schaft gesagt, man solle auf den Hofmeister Acht haben, der werde eine Ursache der Zerstörung des Landessein, denn er sei ein lutherischer Bub; das habe dem Hofmeister ein Freund gemeldet; die Gräfin empsth ^sich abermals denen von Bern. Räthe und Burger antworten, er solle die Frau und Kinder dessen vcr-sichern, was man früher geschrieben, beinebens auf Alles Acht haben und bei Tag und Nacht berichten,

sich zutrage. St. A. Bern I Rathsbuch Nr. SOS, S.

3) 1539, 2. December. Freiburg an seine Gesandten zu Lucern. Die Gesandten, welche nach dem Todedes Grafen von Greyerz hingeschickt worden, das Leid zu klagen und Anderes zu verhandeln, hätten hc>>"'gebracht, die Unterthanen des Grafen, Nachbarcn und Burger derer von Frciburg, seien geneigtenWillens, so zwar, daß sie ohne die von Freiburg nichts unternehmen und mit diesen im alten christlicheWesen und Glauben verharren wollen. In Folge eingezogener Erkundigungen, was Seitens derer von Ber"oder sonst in Betreff der Grafschaft beabsichtigt werde, habe der Vogt zu Boll berichtet, daß die von Ber"dahin geschrieben haben sollen. Dasselbe habe Jacob Schlcch in Folge von Nachfragen bei dem Herrn vonVillarsel und Andern bestätigt; doch sei das Volk in der Grafschaft noch immer desselben Gemüths.wollen die Gesandten den Boten der sechs (katholischen) Orte anzeigen, sie um getreues Aufsehen bitten ""wenn sie nicht Vollmacht zu einem Beschlüsse haben, sie zur Ansetzuug eines beförderlichen Tages vermöge"-

K. A. Freiburg: Missivenbuch Nr. 13, k. 21. mit dem offenbar unrichtigen Datum »soeunäa Uovsmbri^'

7V«

SchwyZ. 1539, 1. December (Montag nach Andrea).

Landcsarchiv Schwnz: Abschiede.

Tag von Uri, Schwyz, Nidwalden.

Den Zoller in Bellenz will man bis Bartholomäi (24. August) bleiben lassen. Dann soll der Zoauf die Gant geschlagen werden. Wer aber darauf bietet, der soll für den Betrag, um den man mit >)einig wird, vollständige Tröstung geben. Indessen hat man auch davon geredet, daß der Zoll nicht nachZollbuch, sondern mit Rücksicht auf den den Kaufleuten gewährten Nachlaß verlehnt werden solle.

Polli von Corduno aus der Grafschaft Bellenz ist von Philipp de Cnsa, des Meister Bartholomäs So)'berstochen worden. Da sich die Verwandten beider Parteien vereinigt haben, so hat man den Philipp 'er soll aber jedem Ort zwei Kronen geben, v» Betreffend die von Rapperswyl wird verabredet: 1.