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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
Entstehung
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November 1539.

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704.

Solothurn. 1539, 21. November.

Ttaatsarch!» B-rn - Solothurn Biich-rM, S.l-2. Kantonsarchi» Solothurn- Abschiede Bd.SS.

Boten von Beri, erscheinen zu Solothurn unb eröffnen: 1. man verneh.neseldiilärsweise , daß bie vonSolothurn Einige von Kriegstetten des Glaubens wegen gestraft haben. Da nun unlängst zwischen beidenStädten ein Vertrag vereinbart und in demselben in einein Artikel bestimmt worden sei, wie die von Krieg-stetten in Betreff der Messe und des Glaubeils zu halten seien, so verlangen sie, daß die von Solothurn mitihnen eine Botschaft nach Kriegstetten senden, um dort die Gemeinde zu versammeln und derselben den be-treffenden Artikel zu eröffnen. Schultheiß und Räthe von Solothurn antworten: dieser Artikel sei ihnen wohlbekannt und bisher von ihnen gehalten worden und es werde serner demselben stattgethan werden. Da derErtrag aber nicht vorschreibe, daß der benannte Artikel der Gemeinde eröffnet werden solle, so ersuchen sieb'e von Bern freundlich, von ihrem Verlangen abzugehen; andernfalls erbiete man ihnen das Recht gemäßben beschwornen Bünden.

I. Die Gesandteil von Bern bringen ferner an, derStein" gegen den Bischof von Basel seiangestellt",bis der Bischof auch seine Botschaft dabei haben könne. «- s°l°.hurn- Rathsbuch Rr. S. ->°->.

Die Solothurner Quelle enthält als Datum, mit späterer Schrift beigefügt, den 28. November (Freitagnach Katharinä): die Berner Quelle ist ohne Datum- am. zuverläßlgsten ist wohl das Solothurner RathsbuchNr. 30 S 353 welches die Verhandlung auf Freitag nach Othmar (21. November) verzeichnet, weßhalbwir für den Text dieses Datum gewählt haben. Ziff. 1 wird schon unterm 5. August neben andern unter-geordneten Angelegenheiten dem Hans Franz Nägeli und Jacob Wagner, als Boten nach Solothurn in dieInstruction gegeben. Das Rathsbuch von Solothurn Nr. 30 S. 234 welches zun. 7. August Verhand-lungen über die ander,: Jnstrnctionspunkte verzeichnet, berührt d.e Kr.egstetter Angelegenheit mcht. Es magbeinebens folgende Missive beachtet werden:

1539 24 November Bern an Solothurn. Die in letzter Woche in Solothurn gewesenen Gesandtenhaben berichtet, was wegen Kriegstetten verhandelt worden sei Bern könne sich mit der von Solothurn er-theilten Antwort nicht begnügen. Nachdem man in Betreff des gewal eten Streites emen besiegelten Ver-trag errichtet, sollte sich kein Theil beschweren, denselben denen zu Knegs etten. d,e er eben angehe, zu ihremVerhalt zu offenbaren. Man begehre daher zu wissen, ob d.e von Solothurn die von Bern drangen wollen,diesen Vertrag zuverflachen, in unser» gehälten (Archiven) zu beHal en und also zu vertruken." Wennwirklich die Meinung walte, daß die von Bern von dem Vertrag (des") abstehen sollten, wolle man dasRecht angeboten haben. ^ Msi°-nbuch x, s.,°-.

70S.

Kreyerz. 1539, 24. November.

Eine Votschaft von Freiburg, bestehend aus Petermai,n Perroman, Schultheiß, und Petermann Schmid,Raths, condolirt für den Tod des Grafen und verhandelt Anderes.