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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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November 1539.

und immerfort berichten, was ihnen begegne. Man hat auch seinen Vater, sowie Ulrich und Wolf vonLandenberg, seine Bürgen, schriftlich aufgefordert, dermaßen mit Stoffel zu handeln, daß er die von Rotwcllnirgends beleidige; denn was Schadens er ihnen zufüge, werden wir an Leib und Gut feiner Bürgen ein-bringen. Jede Obrigkeit wird angewiesen, den Stoffel von Landenberg, wo er in der Eidgenossenschaft be-treten würde, gefangen zu setzen. «». Dieser und anderer Sachen halb wird ein Tag nach Baden angesetztauf Sonntag nach St. Niklaus (7. December). »». Zürich soll denen von Stammheim schreiben, die KlagederWeberin" von Pfyn, daß Junker Joachim Mötteli ihren Mann und sie hasse und vertrieben habe, weilsie nicht zur Messe gegangen, sei unbegründet erfunden worden; die Stammheimer sollen daher den Genannte»nicht anfechten oder hassen. «. Hans Toggenschwyler, der zu Nifferswyl einen thätlichen Friedbruch be-gangen hat, bittet mit seinen Bürgen um Gnade. Die Boten der übrigen Orte bitten (Zürich) angelegentlich-ihn zu schonen, da vor Jahren Vogt Weißenbach einem Prädicanten, der in gleicher Weise den Frieden ist'krochen habe, auch Gnade bewiesen habe. z». Die von Bern und der Landvogt in den Freien Ämter»,Hans Zimmermann von Uri, soll einen Tag bestimmen, um die Märchen gegen die Freien Ämter aufzurichte»-

Im Berner Abschied fehlen K-, k; im Basler I»k; im Freiburger i, Ii; im Solothurner in e "Einladung und die Bemerkung von Lucern, und i, k; i» und <> aus dem Zürcher; p aus dem Ver>MExemplar.

Zu »1. Die Abschiedesammlung von Solothurn (Bd. 22 beim Abschied vom 26. August 1539) »»^Basel enthalten zwei kaiserliche Acte, der eine «I. ck. Innsbruck 14. November 1514 und der andere »»(Augsburg vom 21. October 1516, welche die Anstände zwischen Bischof Hugo von Constanz "»bStadt Constanz in Betreff der Reichenau und die Stellung des Bischofs zu dieser letzter» zum Gcgctts»'"haben und wahrscheinlich als Beweismaterial durch die Boten des Bischofs der Tagsatzung vorgelegt ivm'ln»sind. Direct auf die jetzigen Verhandlungen Bezug haben folgende Aktenstücke:

1) 1539, 23. October (Donstag nach Galli). Zürich (au die eidg. Orte?). Nebst dem, was der

zu Feldbach, Mansuet Zumbrunnen, früher über seine bei dein Abt der Reichenau und den Gotteshausst»^erhobenen Erkundigungen gemeldet habe und schon mitgetheilt worden sei, habe er gesternin einer su»"»"'richtet: der Abt habe seinen Gotteshausleuten jenseits des Sees vorgestellt, daß er sich dem Kaiser und ^römischen König nicht zu widersetzen vermöge und ihnen deßhalb zugemuthet, ihm die Übergabe an denvon Constanz zu bewilligen; dabei habe der Abt vorgegeben, daß die Eidgenossen hiemit einverstandenIn Folge dessen sei auf heute dieFreundschaft" des genannten Abts in Radolfzell versammelt, um »'^.^Bischofs Anwälten einschließlich ins Reine zu kommen. Zürich habe dcßwegen sofort einen Tag nach 3"^^ansetzen wollen und die Briefe schon bereit gehabt, als die vier Orte Lucern, Schwyz, Unterwalden u» ^ihm zuvorgekommen und einen Tag nach Baden beschrieben haben. Zürich ersuche nun, den wüschenwohl zu erwägen und die Boten auf benannten Tag mit gänzlicher Vollmacht abgehen zu lassen.

K.A.Basel: Abschiede 15371539. K.A. Schafshauscn: Correspo"dc"i"^

2) Ohne Datum, Über- und Unterschrift (doch wahrscheinlich auch von Zürich kommend) liegt buBasler und Solothurner Abschied nachstehender Bericht: Unter einemandern Datum" habe

folgende Mittheilung des Abts von Reichenau gemeldet: Als der Abt sich wollte schneiden lassen, sei er - ' ^gewesen, wegen seiner Leibesübelmögenhcit die Abtei dem alten Prälaten zu Zwiefalten zu übergebe»,dieser die Annahme verweigerte, gedachte er, den römischen König zu ersuchen, daß er jenen hiezu ^Bevor er aber dieses gethan, sei seine Gesundheit soweit besser geworden, daß er den genannte» C»aufgegeben habe und anderseits habe der römische König ihm geschrieben, daß er die Abtei g)

geben solle, denn der Papst habe sie dem Bischof und der Stift zu Constanz incorporirt, was er (d>»und der Kaiser gebilligt haben; es werde nun der Graf Hans von Lupfen zu ihm kommen und im