November 1539.
1145
richten zu Lehen, dessen Träger der Burgermeister ist. 3. Der Convent in der Au hat in eine solche Ver-änderung noch nie gewilligt, sondern begehrt im alten Zustand zu bleiben, wie denn auch der Stiftungsbriefsagt, daß das Gotteshaus in Ewigkeit „also" bleiben solle. 4. Der Abt selbst hat dem Vogt zu Feldbacherklärt, wenn er vernähme, daß es den Eidgenossen zuwider wäre, so wollte er nichts damit zu schaffen haben.5. Die von Constanz haben Brief und Siegel von Kaiser Maximilian, daß die Ali dem Bisthum niemalseingehändigt werden solle. Deßhalb bitten „dieselben" Orte (Zürich, Glarus, Basel und Schaffhausen?) denHandel treulich heimzubringen. In Folge dessen hat man dem Abt in der Reichenau geschrieben, er solledie Übergabe der Au verschieben bis zum nächsten Tag. Die Boten sollen die Sache nochmals heimbringenund auf dem nächsten Tag Vollmacht haben, eine Entscheidung zu treffen. «. Hans Heinrich Winkeli, jetztBurger zu Basel, und seine Verwandtschast eröffnen in langen Worten: er habe den Eidgenossen von Solo-thurn viele Jahre in Ämtern gedient; im Winterzug haben sie ihn von Dornach her kommen lassen, um ihrPanner zu tragen; da er sich wegen Krankheit dessen geweigert, haben sie versprochen, ihm zu ersetzen, was^ Schaden leide; als man mit dem König den Frieden geschlossen, sei er ein Bote gewesen und es seiendamals jeden: jährlich 50 Kronen als Geschenk „gemacht" worden; da die Herren seit einigen Jahren ihm dieseSumme nicht mehr bezahlt haben, so bitte er um Hülfe, damit ihn: das eingenommene Geld verabfolgt werde,de»,: von Basel sei er hieher zum Recht gewiesen. Nach Anhörung des Boten von Solothurn, der nuruu Recht zu antworten instruirt ist, hat man ihn dringend ersucht, seine Herren zu bitten, daß sie um derandern Orte willen, in Betracht der treuen Dienste, des Alters und der Armut Winkeli's demselben dieäv Kronen als Ehrengeld ferner verabfolge,: und auf nächstem Tage gütlich oder rechtlich darin handelnlassen. Heimzubringen, I. Da wieder an das Gesuch erinnert wird, sich für einige Hauptleute beim PapstW verwenden, und einige Boten bemerken, daß derselbe auch den Orten noch etwas schuldig sei, was man°uch reclamiren sollte, so will man dies heimbringen, um auf dem nächsten Tag einen Beschluß zu fassen.Zürich wird beauftragt, die bei ihm liegende Vereinung und die Breven, welche alle Orte berühren, hervor-Wsuchen und im Original oder abschriftlich auf den Tag zu bringen, „damit wir uns darin ersächen können."
Die V Orte beharren darauf, daß Sekelmeister Tillmann ebenso wohl wie Ammann Beroldinger der ge-gossenen Äußerungen wegen in den, Vertrage genamset, oder dann Letzterer auch ausgelassen werde. Da derBote von Bern noch keine Vollmacht hat. dies zu gestatten, so wird Bern schriftlich gebeten, solches nichtZuschlagen. Heimzubringen. I». Vogt an der Nüti von Schwyz bittet, ihn als Amtmann und Schaffner"°ch Münsterlingen zu ernennen, wo er den Eidgenossen treulich dienen und gut haushalten werde. Dersekelmeister von Schwyz stellt im Namen seiner Herren dasselbe Gesuch. Heimzubringen und auf dem nächsten^3 zu antworten, i. Da Zürich unterhalb Höngg gegen die Grafschaft Baden eine verlorene March zusetzen wünscht, so wird verordnet, daß Boten von Lucern und Schwyz fannnt dem Landvogt ab dem"ächsten Tage 'zu Baden dahin verreiten und im Namen aller VIII Orte die Märchen aufstellen sollen.Zur Genehmigung heimzubringen. Ii.. An die Bündner und die von Chur hat man geschrieben, sie sollen
Abt von Pfäfers bei seinen Freiheiten und alten Bräuchen bleiben lassen. Heimzubringen, ob man sie gemäßBegehren des Abtes zum Recht fordern wolle, wenn sie es abschlagen würden. I. Die von Notweiltreiben, wie Stoffel von Landenberg ihnen eine offene Absage zugeschickt, und bitten uns dringend, ein ge-treues Aufsehen zu haben. Da man erwartet hat, daß sie, als von Schaffhausen eingeladen, diesen Tag be-suchen würden, und dieses nicht geschehen, so wird ihnen geantwortet, den Eidgenossen seien ihre Beschwerdensie sollen nun in Erfahrung bringen, wer sich Stoffels annehme und wo er seinen Aufenthalt habe,
144