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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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November 1539.

diesem Beschlüsse nicht mitgewirkt haben. «R. Abgeordnete unserer lieben Nachbaren von Konstanz thun inlangem Vortrage dar, wie die Werbung des Bisthums nach der Reichenau ihnen, uns und unsern Nach-kommen großen Schaden bringen könnte, und bitten dringend, Mittel und Wege zu suchen, damit die Sachehintertrieben werde; sie wollen gerne mit oder neben uns es abwenden helfen. Dagegen eröffnen die Ge-sandten des Bischofs und der Stift, als Bischof Hugo die Reichenau an das Bisthum gebracht, haben sichdie Constanzer bei Kaiser Maximilian beschwert, sie seien eine arme Stadt, der Bischof ein geborner Eid-genosse, und so möchte die Au durch ihn an die Eidgenossen kommen; deßhalb habe der Kaiser zwischen demBisthum uud der Stadt Verträge aufgerichtet, denen die Constanzer nie nachgelebt, indem sie den Bischofund die Stift von ihren Freiheiten und Herrkommmen verdrängt; darum sei der Bischof, doch mit dem Rathder kaiserlichen Commissarien und der Ritterschaft aus der Stadt weggezogen und dadurch der Kaiser veranlaßtworden, dem Bisthum eine neue Bewilligung auf die Reichenau zu geben; auf die Kunde davon haben dievon Constanz dem Kaiser und der Regierung zu Innsbruck vorgegeben, die Grafen von Lupfen seien derEidgenossen gute Nachbaren, es möchte also die Au zu deren Händen kommen; da sie damit nichts ausge-richtet, so reiten sie jetzt uns nach und geben uns.Allerlei vor, während sie allein daran Schuld seien. Bischofund Stift seien genöthigt, nach der Reichenau zu trachten, damit sie wieder zusammen kommen und sie eineneigenen Platz und eine stete Wohnung für die Priesterschaft und das Chorgericht haben; sie werden auch da-selbst weder Festungen noch Bollwerke bauen, sondern nur Häuser zu ihrem Aufenthalt; denn wollten siekriegen, so würde es niemand zu größerm Verderben gereicheil als ihnen selbst, indem ihre Städte, Schlöfferund Einkünfte größtentheils in der Eidgenossenschaft liegen; zudem wisse jedermann, daß alle Bischöfe undDomherren sich bisher gegen die Eidgenossen freundlich verhalten haben, wozu sie sich ferner erbieteil. Siewollen die Regel St. Benedicts in der Reichenau äufnen und da 12 Personen erhalten, worunter 6 Priester,1 Dechant und 6 Jünger sein sollen; sie wollen die Gotteshausleute bei ihren Freiheiten und Gebräuchenunverändert bleiben lassen und sich darüber gegen den Prälaten, den Convent und die Gotteshausleute hin-länglich verschreiben; sie bitteil daher mit allein Ernst, die Eidgenossen möchten dem Bischof und dem Dom-capitel nicht hinderlich sein, weil doch der römische König als Kastvogt der Reichenau, der Kaiser und be-sonders der Papst, als ihr geistiges Oberhaupt, ihnen dieseMalstatt" bewilligt haben; Bischof und Capitclwerdeil allezeit sich bestrebeil, solches um geineine Eidgenossenschaft zu verdieilen. Nach Anhörung derParteien eröffnen die Boten ihre Instructionen. Zürich, Glarus, Basel und Schaff Hausen meinemman sollte mit allein möglichen Fleiß dahin wirken, daß die Reichenau nicht zu Händen des Bisthums komme,weil unsern Kindern und Nachkommen großer Nachtheil daraus erwachsen könnte. Bern, Lucern undSolothurn haben bloß Auftrag anzuhören und heimzubringen. Uri, Schwyz, Unterwalden und Zug-Da die Reichenau in des Kaisers und Königs Obrigkeit liege, so habe man kein Recht, daselbst etwas ZUwehren; haben die von Constanz Titel, womit sie etwas hindern können, so lasse man es geschehen; manwolle mit der Sache nichts zu thun haben. Freiburg: Wenn der Bischof und die Domherren sichschreiben, daß sie dort keine Feste oder Bollwerk bauen wollen, so möge man sie dahin ziehen lassen. Appenzell«Was die Eidgeuossen flir gut ansehen, darin werde es ihnen berathen und beholfen sein. Man hat nunAllerlei darüber geredet, wobei bemerkt worden ist, weil einigen Orten viel daran liege, so sollten die andernihnen billig helfen, es abzuwehren, weil es doch an guten Gründen nicht fehlt. Denn 1. haben die vonFrauenfeld in ihrerFreiheit" eineil Artikel, der vermag, daß Abt und Convent von Reichenau sie nieina sversetzen oder verkaufen sollen:c. 2. Schaffhausen hat von dem Abt ein Dorf mit hohen und Niedern