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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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Oktober 1539.

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heißung wieder nicht gehalten würde, e. Da in Nidwalden das Gerücht gehe, daß auf dein letzten Tage zuBaden den Bündnern des Marktes zu Ruffle (Roveredo) und anderer Sachen halb etwas versprochen wordensei, so wird dies dahin berichtigt, daß die Bündner nichts Anderes begehrt haben, als Mittheilung des Ab-schiedes über den Fürkauf.

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Ktarns und Schwyz. 1539, vor und am 25. October (Samstag vor Simon und Judä).

Verhandlung zwischen den Toggenburgern und Glarus und Schwyz, und diesen beiden Orten unter sich.Wir beziehen uns auf folgende Missiven:

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lasse und das Recht zu Glarus geübt Rubril I.xxxv, Toggmburg im Allgemeinen. Fascikei 50,

21 1539 25 October Schwyz an dm Abt von St. Gallen. Heute habe eine Botschaft derer vonmr - k / ^ ' .r. ,,, darüber beschwert, daß in Bettest der Toggenburger em Rechtstag

1, s-ü 91a nämlich wegen der Appellazen zu Glarus das Recht noch nicht voll-ÄS- ?.d°. .°°° d.« »ch. in

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di- in Gl...« I-i..° »«« ««W. MW -M- »»w, «MM«. »»babe n die Toaae»buraer ibre Botschaft vor dem Nathe zu Schwyz gehabt, um daselbst Raths zu pflegen.Als diesen gemeldet worden, daß der Rechtstag wegen der übrigen streitigen Artikel angesetzt worden se.. lwßmsie werken, daß sie nicht ermächtigt seien, hinter ihren Gemeinden durch auf diese Zeit rechtlich oder gutlichAntwort ;u aeben- um die Gemeinden zu versammeln sei ihnen aber der Ncchtstag zu spat verkündetworden. Um mm nicht unnütze Kosten zu veranlasten, habe man den Rechtstag auf Mittwoch nach St. Martin(12. November) verschoben.

D-- in A.«,ich. «-n.M.»-»- R-chW°- «>-d d..m >»i-d--l,°l. »-«-d-n. MM-- -°m -^-»-»d--.spätere Missive sins äubo, u. s. w.

«97.

Konstanz. 1539, 30. October.

KantonSarchiv S»affhauscn: Corresp-ndcnzcn.

Gesandte: Schaffhausen. Alexander Offenburger, des Raths. St. Gallen (Stadt). Ulrich Hochrütiner,^ Raths. Consta uz. Kourad Zwick; Thomann Hütli; Urban Engeli; Haus Stoß, alle des Raths.

Der Rath der Stadt Coustanz hat die Städte Schaffhausen und St. Gallen zu einem Zusammentritt^anlaßt, um sich wegen der neuen Münzordnung und des diesfalls auf den 11. November (Martini) nachUgsburg angesetzten Münztages zu verständigen. Es wird nun deßnahen Folgendes verabschiedet: 1. Diesandten erwägen, welche Beschwerden ihren Städten und der umliegenden Landschaft erwachsen würden,