1136 October 1539.
Nebst andern Geschäften haben sie den von gemeinen Eidgenossen und den drei Bünden zu Baden(26. August) des feilen Kaufs wegen ausgegangenen Abschied zur Hand genominen. Sie haben hieraus er-sehen, daß einzig die Ausfuhr von Korn und allerlei Frucht nach Mailand verboten worden sei. Da gemeineEidgenossen und die von Bünden solches verfügt haben und zumal der Markt zu Rovcredo den Bündnerngehöre, so stehe den III Orten nicht zu, hinterruks jenen eine Aenderung zu treffen, obwohl sie auch wederVieh noch Anderes von daher nach Mailand gehen ließen. Die Ursache hicvon sei oft erklärt worden. Jessiaber habe man den cnnetbirgischen Vögten geschrieben, daß sie für diesmal bis auf weitern Bescheid sowohldie aus Bünden, als auch die aus den III Orten ungehindert mit Vieh und Anderm, ausgenommen Korn, fahrenlassen sollen. Was dann gemeine Eidgenossen in der Folge verfügen, dem wollen sie ihrerseits auch nachkommen.
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St. Woriz. 1539, 17. bis 20. October (Freitag bis Montag nach Galli).
«Staatsarchiv Bern: Wallis Bücher ^ Nr. 1, S. S37.
Gesandte: Bern. Jacob Wagner, Venner; Anton Tillier („Thulgier"), beide des Raths; Niklaus vonGraffenried, alt-Venner; Hans Huber, Vogt zu Aelen. Wallis. Johann ZenTriegen, alt-Hauptinann; JohannKalbermatter, Landvogt zu St. Morizen; Hans Windschen, alt-Meier von Lenk; Georg (Görig) Summer-matter, alt-Castellan zu Visp.
l». Wegen des Anstandes zwischen den Gemeinden „Bös" (Bex) und Gaudis in Betreff des Bergesund der Alpen „Genecht" (alias: Genechi) und Azanda, und zwischen denen von Olon und Gaudis wegenFeldfahrt und Tretung auf dem Azanda ist das Recht fürgeschlagen worden. I». Die im Wallis N»verbötig, wenn sie Mithafte eines zu Chillon gefangenen Mörders betreten, dieselben zu bestrafen, e» DieGesandten von Wallis verlangen, daß die von Bern jedem der Ihrigen Korn verabfolgen lassen, dervon dem Hauptmann oder einem andern Nichter einen Schein bringt, daß er geschworen, dieses Korn nichtaus dem Lande zu führen. Die Gesandten von Bern wollen dies heimbringen. «I. Ein zu Bern gerichteterFalschmünzer hat angegeben, daß ein Franzose, Namens Anton „Gaschgis", auch falsche Münzen gemacht habe.Derselbe soll jetzt zu Sitten sein. Die Gesandten von Wallis versprechen, ihm nachzufragen und bei Betrete»ihn nach Verdienen zu strafen, v. Zwischen Neuenstadt und Martinach sind zwei Ladungen Salz verlöre»gegangen. Die Vögte von Aelen und St. Moritz sollen auf den 28. October den Kaufmann, dem das Salzgewesen, die Sustmeister und die Fuhrleute („Wagner") zum Verhör nach St. Moritz berufen und die Sch»^digen bestrafen. Wer nicht erscheint, wird als schuldbar betrachtet, k. Die Boten von Wallis zeigen an, 1- ^ihr Vogt zu Aulph („Aux") Leute, die zu Poche gefangen genommen worden, über Lullin nach Aulphführen lassen wollte, Wiedas früher zwischen den Herren von Aulph und Lullin geübt worden, wie denn a» 1gezeigt werde, daß der Convent von Aulph volle Herrlichkeit und Jurisdiction iiber seine Eigenleute »^Unterthanen von Poche in der ganzen Castellanei Lullin, vorbehalten die Burg, besitze. NichtsdestoiveMg^habe der Castellan von Lullin den Paß verweigert. Würde hierbei verblieben, so müßten die von W»^Gegenrecht halten; denn auch die von Bern können keinen Gefangenen von Habere nach Lullin oder Thoiwu,außer über die Herrschaft Poche sichren. Sie beantragen, die Sache beim Alten zu belassen, so daß jedeschaff ihre Gefangenen über das Gebiet der andern führen möge. 2. Die von Wallis hätten ihrem Vogbefohlen, an den gewöhnlichen Gerichtsstätten ihr Zeichen aufzurichten. Da nun zu Habere auf dein Gericht