Druckschrift 
4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
Entstehung
Seite
1135
Einzelbild herunterladen
 

October 1539.

1135

seinen Freiheiten und Nechtsamen und dein goldenen Bliche bleibe. Es sollen auch Zürich und Glarus hievonbenachrichtigt werden, damit man auf den: nächsten Tag allseitig Vollmacht habe. Heimzubringen. Dieennetbirgischen Vögte begehreil zu wissen, ob sie auch Rosse und Vieh nicht ins Mailändische sollen gehenlassen. Man hat es diesmal bei dem Abschied von Baden bleiben lassen, aber die Sache in den Abschiedgenominen und Lucern beauftragt, einen Tag anzusetzen, wenn es solches für nöthig erachte, v. (Für Lucern:)Der Schultheiß soll der Bitte, die der Hofineister des Abtes von St. Gallen an ihn gebracht, wohl eingedenksein, daß nämlich demselben in seinem Rechtshandel init den Toggenburgern ein Bote als Beistand bewilligtwerde; Lucern soll seine Antwort dem Abt schriftlich mit eigenem Boten zuschicken.

Im Freiburger und Solothurner Exemplar fehlen v und «.

Der Name des Gesandten von Freiburg aus dortigem Rathsbuch Nr. 57. ». ä. 17. September.

Zu e. Zürich meldet schon unterin ö. September dem Abt. daß es ihm Hans Rudolf Lavatcr als Bei-stand bestimmt habe Stiftsarchiv St. Gallen: Rubrik vxxxv, Togo-Iburg im Allgemeinen, FaScilel bo.

«St

Lucern. 1539, 30. September (Dienstag nach St. Michel).

Staatsarchiv Luc-rn- Allg. Absch. V.I, k.s«2.

Tag der IV Waldstätte lind Wallis.

Dieser Tag wurde von Uri ausgeschrieben, zumeist wegen dessen, was der Nathsbote von Wallisin langem Vortrag eröffnet; er berichtet, wie der Bischof und die Landleute vernommen, daß hier das Gerüchtumgehe, als ob man in Wallis sich zu dem lutherischen Mißglauben neige; das gehe ihnen tief zu Herzenund sie werden die Urheber des Gerüchtes, sobald sie dieselben kennen, nicht unberechtigt lassen. Es sind nunalle Boten einig, daß man die von Wallis trösten und beruhigen und die Sache zum glimpflichsten verant-worteil wolle, was zum Theil sofort geschieht. ?». Ueber die Erneuerung des Burg- und Landrechts mit Wallissind die Boten noch ungleich instruirt; doch will man dem Boten von Wallis sagen, daß laut des Buch-stabens das Bündniß abgelaufen sei und man es abermals beschwören sollte; weil aber der Winter nahe undUsch andere Hindernisse im Wege stehen, so möge dies vorläufig dem Bischof sowie dem Hauptmann undLandrath angezeigt werden; sie solleil dann berichten, was ihnen gefällig sei. < . Betreffend die Einfrage derennetbirgischen Vögte, was in das Herzogthum Mailand gehen dürfe, wird beschlossen, für Pferde können sieden Ausgang erlauben; des Übrigen halb wolle man weiter rathschlagen; es soll jedes Ort seine Meinung(an Lucern) eröffnen.

«ST.

Wrmmen. 1539, 4. October.

Staatsarchiv Lnc-rn- Uiieingebundcne Abschiede.

Tag der III Orte (von Unterwalden wohl nur Nidwalden).

Es erübrigt nur folgendes Schreiben von obigein Datum und unter dem Siegel von Schwyz an Schult-est und Rath von Lucern: