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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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August 1539.

von Nünningenhie diset den Hochherzigkeiten steinen" die hohe Obrigkeit und das Malefiz hat, der StadtSolothurn aber daselbst die kleinen Gerichte zustehen, so sollte ausgeschieden werden, was dem einen undandern Theile zu bestrafen gebühre. Da aber die Boten hierüber keinen klarenBericht" haben, wollen sieden Gegenstand an ihre Herren bringen und dann später eine Vereinigung versuchen, I. Meister SebastianKrug, des Raths zu Basel, und Urs Schwaller, Vogt zu Dornach, sollen trachten, den Streit des Küry vonLöwenhusen, jetzt Burgers zu Basel, gegen seinen Schwager um sein Erbgut beizulegen. Da derselbe Kürywegen Frevel vom Vogt von Dornach beklagt und hinwieder Fridli Fritschin von Gempen wegen Holzfrevel imSchauenburg vom Schultheiß von Liestal gefangen gelegt worden ist, so will man diese beiden Frevler gegen-seitig frei geben, doch soll Fritschin seine Kosten bezahlen. Ii.. Die von Basel haben bei einer Buße vonzehn Pfund verboten, in ihrem Wald auf dem Schauenburg Holz zu schlagen, es sei denn, daß Einer ge-nügend nachweise, daß er Zinsgüter daselbst besitze; dem soll das Seine ausgeschieden werden. Man läßt eshiebet verbleiben.

Mehrere dieser Verhandlungsgegenstände nebst andern finden ans einer Conferenz vom 30. September I51t>(K. A. Solothurn: Abschiede Bd. 22) ihre Fortsetzung. Wegen seines localen Belanges brechen wir mitdiesem Thema ab.

«s«.

Kittsiedeln. 1539, 22. September (auf St. Maurizen Tag).

Staatsarchiv Luccrn: Allg. Absch. I-. I, k. 3S7. Kantonsarchiv Areiburg: Abschiede Bd. bS.

KantonSarchi» Solothurn: Abschiede Bd. 22.

Abscheid des tags von den siben orten, so sich in dem alten waren ungezwyfelten cristenlichen glaubenzu verharren verbunden" rc.

Gesandte: Freiburg. Ulrich Nix. (Andere nicht bekannt).

l». Martin Wehrli, Vogt zu Münsterlingen, beklagt sich über die Weisung, die man ihm ab dein Tagzu Baden ertheilt, betreffend die den Frauen zu verabreichende Competenz; es sei dies hinter ihm durch be-trieben worden und er begehre, daß man der Sache Aufschub gebe bis auf die Rechnung, die den Klösternin: Thurgau abgenommen werde, wo er dann in Gegenwart der Frauen Antwort geben werde. Es wirdihm der entsprechende Befehl schriftlich zugestellt. I». Dieser Tag ist angesetzt um zu beschließen, ob manWallis ermahnen wolle, das früher gemachte Bündniß zu erneuern. Lucern allein will mit Angabe vonallerlei Gründen die Sache einstweilen anstehen lassen; die andern Orte weisen darauf hin, daß die im Bündnißselbst angesetzten zehn Jahre bereits abgelaufen; man gedenkt den Wallisern zu schreiben, man begehre dies nickstaus Mißtrauen gegen sie, sondern zur Belebung der Treue, Liebe und Freundschaft. Da Lucern nicht nach-giebt, so wird ihm diese Meinung in den Abschied gegeben mit dem Ersuchen, sich von den andern Ortennicht zu sondern; seinen Rathschlag soll es sofort Schwyz mittheilen, v. Der Schreiber des Abtes vonPfäfers eröffnet, es haben die VII (alten) Orte als des Klosters Schirmherren dem Abt versprochen, dasKloster bei seinen Freiheiten und dem goldenen Buche zu schirmen; nun besitze es eigene Leute und Lehen-güter jenseits des Rheins auf Bündner Gebiet, welche schuldig seien, bei entstehenden Streitigkeiten vor deinLand- oder Maiengericht zu Ragatz Recht zu nehmen; die Bündner dagegen behaupten, der Abt müsse sie vorihren Gerichten suchen, was er nicht zugeben könne; er begehre Hülfe und Rath, damit das Gotteshaus