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August 1539.
König zu erwirken, daß er vermöge des Friedens seine Nichter heraussende; der König gebe aber die Antwort,was er dem Herrn von Fons dieser Ansprache halb gegeben, sei so viel als gestohlenes Gut. Freiburg bittenun dringend, man möchte Reifs Erben behülflich sein, damit der König entweder bezahle oder laut des Friedensdas Recht ergehen lasse. Heimzubringen, l. Der Abt von St. Gallen antwortet des Urtheils wegen, daser zwischen dem Dompropst zu Constanz und Wilhelm von Peyern, Vogt zu Gottlieben, gegeben; er erklärt,diesen in seinen hohen und Niedern Gerichten schirmen zu wollen, will aber die Eidgenossen nicht alsRichter anerkennen. Darauf wird ihm mit der Mehrheit erwiedert, man lasse das Urtheil dahingestellt; essoll jedoch der von Peyern dcßwegen die Zinse und Gülten der Dompropstei in dem Gebiet der X Ortenirgends in Beschlag nehmen, und solches ihm auch von den Amtleuten nicht gestattet werden. Wenn sichein Theil über diese Erkanntniß zu beschweren hätte, so mag er es den andern Parteien verkünden und seinAnliegen van einem Ort zum andern vorbringen. K. Den Nathsboten von Zürich und Lucern trägt derHofmeister des Abtes von St. Gallen vor, er zweifle nicht, daß man die Rechtfertigung kenne, die er mit derGrafschaft Toggenburg der Appellationen wegen habe; er habe gemäß dem zu Glarus gefällten Spruch, daßer beweisen solle, daß man jeden, der mit einem Urtheil beschwert sei, müsse appelliren lassen, die nöthigeKundschaft in Forin Rechteiis eingezogen und den Gegnern dazu verkündet. Täglich langen nun große Klage»ein von biedern Leuten, denen Brief und Siegel nicht gehalten werden, indem ihnen, während sie laut derBriefe den Ziirs in rheinischem Golde erhalten sollten, nicht mehr als 15 Constanzer oder 16 Schwyzerbatze»gesprochen, und keiire Appellation dagegen gestattet werde. Vermöge des Landrechts habe der Abt Schwyiund Glarus um Recht angerufen; nun bitte und ermahne er (auch) seine (andern) Schutz- und Schirmherrenkraft der Verträge, ihm behülflich und reichlich zu sein, nämlich in seinen Kosten eine Botschaft aus jenen Rechtstagzu verordnen, welche ihn bei seinen göttlichen und billigen Rechten sollte schützen helfen. — Er zeigt fer»<»an, wie letzthin zu Lichtensteig Einer verbrannt worden, „weil er aus der Christenheit gehandelt", desse»Gut der Landvogt im Namen der Obrigkeit vergeblich angesprochen habe, und wie der Zehnten Hinterhalte»und schlecht gegeben werde. Die Boten möchten seine Beschwerden heimbringen und ihre Antwort so baldimmer möglich schriftlich zuschicken. I». Niklaus Gall bringt vor, er habe zu Emmishofen bei Frauensi'ldein Gut gekauft und Häuser, Scheunen, Trotten und Anderes darauf erbaut; damit er seine Güter desto bessilschirmen und behalten könne, so wünsche er von den VII Orten die Niedern Gerichte, die ihnen doch '»H^ertragen, um einen bescheidenen Preis zu kaufen; er oder seine Erben werden dieselben um den gleichen Kausischilling zurückgeben, sobald sie solche nicht mehr besitzen wollen. Nachdem man von einigen alten Landvögte»erfahren, daß es den Eidgenossen zuträglicher wäre und ihnen an Bußen mehr ertrüge, wenn sie „einen eigene»Gerichtsherrn hätten, aber diesmal ohne Vollmacht ist, so wird dem neuen und dein alten Landvogt im Thurg»"geschrieben, sie sollen sich erkundigen, was diese Gerichte uns jetzt ertrageil und wie viel sie werth seien, »^darüber auf den nächsten Tag berichten. Heimzubringen, i. Die von Appenzell erklären, daß sie die aufgestellt^Vergleichsartikel in ihrem Streite mit St. Gallen annehmen und dabei bleiben wollen. Weil aber BurgenMeister von Watt unter Anderm geäußert, sie hätten Panner und Fähnchen verloreil, was ihre Ehre angreist,so müssen sie gegen ihn Recht suchen; sie bitten und ermahnen daher die Eidgenossen, ihnen zum Recht z»verhelfen. Da man eine solche Antwort nicht mehr erwartet hat, so wird Appenzell nochmals dringend gebete»,die Sache ruhen zu lassen und zu bedenken, daß der Bürgermeister seine Worte ohne alle böse Absicht g^'braucht, und daß schon einmal verabschiedet worden, es solle diese Äußerung die Ehre Appenzells nicht be-rühren. Wenn es aber wider Erwarten sich damit nicht zufrieden gäbe, so sollen die Boten auf dem nächste