August 1539.
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über das Gebirge führen; erst wenn sie die Bescheinigung von den betreffenden Vögten bringen, daß sie diesesQuantum bei den dortigen Unterthanen verkauft haben, können sie weitere 15 Sauin hinein führen, und sofort. Weder Wälschen noch Deutschen soll man hinfort gestatten, große Käufe zu machen, sondern sie zu dieserOrdnung anhalten. Will Einer, der Getreide verkauft, mit dein Preise zu hoch hinaus, so daß es ihm niemandabkaufen könnte, so soll der Vogt ihn vorladen, ihn bei dein Eide frageil, zu welchem Preise er die Fruchtangekauft, ihm dann etilen angemesseneu Gewinn festsetzen und ihn anhalten, die Waare so zu geben. 3. Esdarf keiil Wälscher in Korn- oder Kaufhäuser kommen, sondern mau soll ihnen Leute beiordnen, welche dieEinkäufe um ihren Lohn besorgeil. 4. Da man keine allgemeine Verordnung erlassen kann, und einige Ortebereits solche Satzungen haben, so soll jede Obrigkeit, damit jene schädlichen Vorkäufer, die zu ihrem eigenenNutzen bei diesem guten fruchtbaren Jahre mit Gewalt eine Theuruug machen wollen, verhindert werdeil, dasKorn auf Wucher „hinter sich" zu schütten und zu behalten, die bestehenden Ordnungen aufrecht erhalten und"ach Bedürfniß und Gutfinden neue machen, immerhin dem bundesgeinäßen freien Kauf unbeschadet. 5. WennFürkäufer irgend welchen Unterthanen Geld auf Korn oder andere Früchte gegeben hätten oder noch geben würden,fo sollen letztere bei ihren Eiden schuldig sein, es der Obrigkeit anzuzeigen und das Geld ihr zu überantworten,damit sie die Fehlbaren nach Verdienen bestrafen könne, 0. Es soll niemand der Unfern in den Dörfern,Mühleu, Wirthshäusern noch andern' Häusern au den Grenzen, oder außerhalb der Eidgenossenschaft, welchebisher ihre Vorräthe nach Basel oder Schaffhauseil zu Markt geführt haben, weder Korn, Roggen, Haberaber Anderes kaufen noch verkaufen, sondern in die Städte auf die freien Märkte führen. — Es steht zu er-warten, daß bei allseitiger Vollziehung dieser Artikel die Theurung verhütet werde, sofern Gott uns nichtbesonders strafeil will. Zeigte sich aber irgendwo weiterer Mailgel und wird dies durch glaubwürdigeBriefe bescheinigt, so hat jedes Ort Geivalt, nöthige Verfügungen zu treffen. I». Hieronymus Moresini,Statthalter zu Lauis, bittet um eine Fürderniß bei dem Bischof von Como in Betreff eines Lehens, das erbereits achtundzwanzig Jahre besessen, das ihm aber jetzt Einige streitig machen. Es wird ihm eine solcheNerivendung bewilligt; Lucern allein schließt sich aus, indem es anzeigt, daß es sich für Schultheiß Fleckensteinverwendet habe. Die andern Orte äußern ihr Bedauern darüber, daß der Schultheiß noch bei LebzeitenNillresins um ein solches Lehen werbe, da dieser doch das Lehen schon so viele Jahre besessen und alleil Eid-genossen, welche hineingekommen, so viel Ehre und Gutes erzeigt hat. v. Ammanu Amberg von Schwyz^öffnet eine von den VIII Orten besiegelte Urkunde, laut der die Pilger zur Engelweihe des GotteshausesAnsiedeln frei und sicher hin und her wandeln dürfen; weil nun dieses Jahr wieder eine Eugelweihe seinwerde, so bitte Schwyz, daß man solches halten wolle. Heimzubringen, damit überall die nöthigen Gebotelassen werdeil. «I. Von dein letzten Tage hat mau in den Abschied genommen, daß noch einige Ansprachenden Papst für geleistete Diei,sie nicht befriedigt seien; einige Orte haben darüber keine Vollmacht, weil sie'"A gewußt, worin die Ansprachen bestehen. Nun eröffnet Hauptmann Bolsinger von Zug, er habe demPapst vor achtzehn Jahren mit denen von Zürich gedient und von daher noch eine Summe zu fordern, wofürBrief und Siegel von dein Collegium zu Rom besitze. Ein Vogt der Erben Hauptmann Berenwegers sel."vn Appenzell erzählt, wie dieser um dieselbe Zeit dem Papst mit 309 Knechten als Garde zu Rom gedient,""b für die noch nicht bezahlte Summe Briefe von dein Collegium habe; ebenso haben noch einige Zürchertnforderungen, weil sie dem Papst gemäß der Vereinung gedient. Heimzubringen, dainit man ihnen auf dem'wchsteii Tage eine gemeinsame Fürschrift geben könne, v. Der Bote von Freiburg zieht an, es haben seineZerren die Ansprache Hans Reifs sel. für „gut" erkennt und den Herrn von Boisrigault ersucht, von dem