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Juli 1539.
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Areiburg. 1539, 29. Juli.
Staatsarchiv Bern: Freiburger Abschiede e. oo. Kantonsarchiv Freiburg: Jnstructionsbuch Nr. <, k. 5? Rathsbuch Nr. 57 n. >1. Sit. Juli.
Jahrrechnung der Städte Bern und Freiburg betreffend die Herrschaften Grandson und Grasburg.
Gesandte: Bern. Alt-Schultheiß von Wattenwyl; Hans Franz Nägeli, Sekelmeister.
»». Johann Treytorrens von Grandson fordert Lohn, weil er das ehemalige Gotteshaus la Lance eineZeitlang bedient hat. Mai: will ihin deßnahen 10 Pfund Gelds geben. Will er sich damit nicht begnügen, sosoll er den Bescheid erwarten, den man von dein Prior einholen werde. I». Vierzehn Personen ans derHerrschaft Grandson, die bauen »vollen, giebt man jeder ein Pfund Geldes, womit sie dann in Betreff derZiegel abgewiesen sein sollen, v. Dem Anton Bullet bewilligt man für eigenen Verbrauch einen Backofen,doch soll er der Gebühr für den gemeinen Backofen, wie Andere, die in gleichen Verhältnissen steheil, nichtenthoben sein. «K .Auf die Bitte des Franz Meiso (Jnstructionsbuch: Meisat) wird dessen Bruders sel. Kinderndie Hälfte von dein, was derselbe wegen der zu Lehen empfangeilen („geadmodirten") Mestralie schuldig ge-blieben ist, nachgelassen, v. Dem brandbeschädigten Pierre von Bonvillars werden alle benöthigten Ziegellind 20 Pfund an Geld gegeben, t Dem Estienne Ballifz (Freiburg: Balli) schenkt man ein Paar Hosen-K. Der Perresson Jalley (Freiburg: Jala) wird die Hälfte ihrer Schuld erlassen. I». Wenn Bormetha Ouey(Jnstructionsbuch: Permetha Onel>) baut, wie sie vorgiebt, so schenkt man ihr zu einer Steuer den schuldigenJahreszins. t. Den edlen Francis Dareiex (Jnstructionsbuch: Darnex) soll man in Betreff der Löber vonden Gütern seiner Frau sel. ruhig lassen, k.. Dem Pierre Mayre wird ans seine Bitte ein Pfund Geldsund ein Miitt Korn gegeben. I. Die von Bonvillars sollen die ohne Wissen der Obrigkeiten und entgegendein Verbot des Vogts zu Grandson gemachten Einschläge wieder öffnen und wegen ihres Ungehorsams „jeder'5 Pfund Buße geben und dem Herrn von Bayer (?) und dem Vogt die Kosten abtrageil. »». Die Dort-genossen voil Bonvillars gebrauchen einige Bäche in der Dorfmarch, ohne daß sie deßwegen etwas geben. DerCommissar soll null nachsehen, ob die Gemeinde des benannten Dorfes diese Bäche erkannt habe; wenn nicht,soll dieses in gebührendem Maß, je nachdem die Obrigkeiten einig sind, erfolgen, i». Des Clowen sel. Wittwrist erlaubt, die Rechtsame an den Reben, die ihr Main: sel. und dann ihr Sohn gebaut haben, nach deinTode des letztem ihres Bruders Sohn zu übergeben. «. Der Vogt soll das baufällige Pfarrhaus vonIvonand mit den geringsten Kosten erbessern lassen, z». Derselbe soll die alten Gewahrsamen um die Rente»der Stiftungen bemelter Cur durch einen Commissar erneuern lassen. «>. Den drei Weibelu der HerrschtGrandson, damit sie desto besser dieneil mögen, soll künftig der Vogt jährlich jedem einen halben Mütt Korngeben. >. Die Buße des Hans Müller aus der Herrschaft Grasburg für einen Trostungsbruch mit Worte»ist bis auf den Betrag einer Frevelbuße vermindert worden. 8. Der Landvogt zu Grasburg soll mit denLaMmten reden, daß die Obern beabsichtigen, von dein Schwandplatze zwanzig Rinderweid dem Schlosse ZwBenützung für den jeweiligen Amtsmann zuzumarchen. Wenn die Landleute nicht dagegen sind, soll der Vogtdiese Ausmarchung, wo sie am füglichsten geschehen kann, vollziehen und in Betreff des Schwendtens mit denLandleuten übereinkommen. K. Die Beiden, welche zwei Mal mit Neislaufen sich verfehlt habeil, soll der Vogtgemäß der Ordnung der angenommenen Reformation bestrafen. «. Den Lidlohn des entlaufenen GeseR»