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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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Juli 1539,

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wozu jede Partei zwei Zugesetzte uud diese oder die Parteien deu Obmann wähle», veraulassen solle». Sobalddieses geschehe», soll Winkeli die Stadt Solothuru lim die benannte» 250 Gulden ledigen. Ii,. WolfgangStölli soll nächstens sich nach Solothuru begeben und daselbst die Obrigkeit freundlich au deu ihm bewilligtenfreien Wegzug erinnern, und wenn ihm der Abzug nicht ganz erlassen werden sollte, bitten, daß er sonst mildebehandelt werde Die Gesandten von Solothuru anerbieten, diesfalls bei ihren Herren das Beste zu thun,damit dieser Span einmal hingelegt werde. I. Das Holz zwischen Wittnau und Anwyl, welches der Vogtzu Farnsburg zu Händen der Stadt Basel verboten hat, glauben die von Solothuru von dem von Heideckmit de,» Schlosse Kienberg erkauft zu haben, weßnahen beide Parteien bei jenen. Erkundigungen eingezogen,aber nur soviel Bericht erhalten haben, daß er das Schloß Kienberg mit aller Zugehörde an Holz und Feldund Anderm denen von Solothurn verkauft habe, wie Brief und Siegel es weisen. Die von Solothuruwerden nun beauftragt, ihre Kaufbriefe nachzusehen und die von Basel beförderlich zu berichten. Sig-mund von Pfirt, Dompropst der mehreren Stift zu Basel, beschwert sich, daß ihn: seine Zinse undDunk-recht" (Basel- DinkrechN zu Ge.upen von der Dompropstei Meier daselbst vorenthalten werden, und bittetdie Gesandten von Solothurn, erwirken zu wollen, daß ihm das Seine verabfolgt werde. Diese sind von derSache nicht genau unterrichtet, eröffnen jedoch, daß ein anderer Dompropst den Meier in Geliibd genommen,und begehren daß der Dompropst seine Rechte in Gempen denen von Solothurn verkaufen solle; sie wollendie Sache au ihre Herren bringen. Dasselbe wollen die Boten von Basel mit Bezug auf den begehrten Kaufgegenüber den: Rathe zu Basel und de.» Dompropst thun. ... Betreffend Bläst Abt von Bretzweiler undden Bunker ist verabschiedet, es soll jede Stadt deu ihrigen bestrafen; Bunker soll von seinerverfallenen"Strafe den: Vogt zu Homburg 5 Gl. geben und dieser dieselben den: Vogt von Stein wegen der Atzung, dieAbt daselbst schuldig geworden, zukommen lassen; die Bürgschaften beider sollen dann ledig gelassen werden.,». Gemäß des letzten Abschiedes haben die von Solothurn ihre Waldungen zu Bärschwyl, Klein-Lützel undanderswo in ThiersteinerOberkeit" besichtigt und gefunden, daß die Unterthanen in denselben so Übel ge-wirthschaftet haben, daß wenn nicht eine Maßregel getroffen würde, solches an: meisten die Stadt Basel, d.esich dieses Holzes mehr bedient als die von Solothuru, zu empfinden hätte. Letztere seien daher veranlaßt,das erlassene Verbot aufrecht zu halten, welches indessen gar nicht in der Meinung geschehen sei, denen vonBasel den feilen Kauf in Brenn- und Bauholz zu hemmen, sondern das ungeschickte Hauen Seitens der Bauernabzustellen Die Boten von Solothurn erbieten sich aber, an ihre Herren zu bringen, daß jährlich e:n ge-wisser Be-irk Wald Behufs der Austheilung von Brennholz an die Unterthanen gegen Entrichtung der her-kömmlichen Stocklöse ausgezeichnet werde, aus den: dann Holz nach Basel verkauft werden könne; anderseitsbitten sie daß die von Basel die beiden Frevel betreffend Zerhauung des Wildhages auf den: Schauenburgfreundlich verzeihen möchten. Die Gesandten von Basel sind mit der in Aussicht gestellten Schlagordnung ein-verstanden- jene Frevel durch die beide Städte in große Kosten gekommen, seien zwar ihre Herren WillensZU bestrafen, damit Andere ein Beispiel nehmen; wenn aber jenes Holzverbot mit Einführung einer gutenOrdnung aufgehoben werde, so werden die von Basel wegen der betreffenden Mißgriffe befriedigende Antwortgeben. Letzter Tage hat der Vogt von Gilgenberg an: Brand in der Stadt Basel hohen Herrlichkmt'wen Wildhag gemacht, daran gejagt und ihn dann zwar sofort wieder beseitigt. Auf die Bitte derer vonSolothurn und da sie selbst bekennen, daß der Vogt unrecht gethan, wollen die von Basel ihren Rechtenunbeschadet diesen Vorgang verzeihen. <K. Zwei von Basel haben in der GilgenbergerOberkeit" mit Schwert-Me» gefrevelt, begaben sich dann in die hohe Obrigkeit der Stadt Basel, wurden aber dahin von denen von