Juli 1539.
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getragen werden, woraus Unruhe entsteht, so ist heimzubringen und auf dem nächsten Tag zu Baden anzu-ziehen, wie man solches abstellen könnte, oder vorher noch ein Tag der V Orte zu halten. «». Lucern sollnicht vergessen, den Wallisern aus ihr Schreiben freundlich zu antworten.
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Areiburg. 1539, 14. Juli.
T.aat«-,r»w Bern: Fe-ib.ttgce Abschi.de Ii, k.-f.», ?.'°ib..ra- Knstrue.ionsbnch Nr. 4. f.,.
Tag der Städte Bern und Frei bürg.
Tie von Freiburg verlangen von den Gesandten von Bern Antwolt aus das ihnen wegen Wippiugeuubcrschickte Schreiben. Die Boten von Bern begehren zuerst zu wissen, ob die von Freiburg die wegen des Jurten^geschlagenen Untergänge vornehmen wollen. Nachdem ihnen hierüber Bescheid geworden, eröffnen sie weit-läufig, daß ihre Obern die angebrachten Meinungen nicht als stichhaltig erkennen und daher von ihrer Airsicht"'cht abgehen können; dagegerr seien die Boten im Fall, auf Hintersichbringen in einen Tausch dieses Platzesgegen andere Flecken einzutüten. Die von Freiburg erklären hierauf, warum sie die betreffende Herrschast inHuldigung und Unterthänigkeit genommen und bisher besessen und wie die Abtheilung der Zinsen aus die Fleckend>e „damals" beide Theile innegehabt, erfolgt sei, webhalb sie nochmals ersuchen, sie dabei bleiben zu lassen,bitten Tausch können sie nicht vornehmen. Die Boten von Bern besitzen keine weitere Vollmacht, wollen aber die^chc in den Abschied nehmen. Die von Freiburg erwarten ihre diesfüllige Autwort und werden dann auch'"egeii der Märchen im Jurten gegen Echallens ihren Entschluß eröffnen. I». Alls die Bitte derer von Bern („ir")'lt das gegen Vallardin genommene Passament aufgehoben worden, mit der Bedingung, daß er, wenn er denenFreiburg („minen g. Herren") schuldig ist „und sin mag erkenne, wie dann der kosten sinenthalb ervordret,h'"da» sin sölle,"ist gemelten auwälten von Bern wol zuwüssen." r. Betreffend den Zehnten zu Menieres wollendie von Freiburg („uiine g. Herren") ihrem Amtsmann schreiben, daß er denselben denen von Bern („inen")"hiudau" verabfolgen lasse, doch soll dein dortigen Priester verabreicht werden, was ihm auch vorher gehört hat.'l. In dein Rechtsstreit zwischen Hans Ludwig Ammann und Ulmaun Techtermann erbietet sich der letztere, demWieden zulieb seinem Gegner zu den Kleinoden noch 500 Gulden in angemesseneu Zielen zu bezahlen. Die vonFreiburg begehreit, daß dieses angenommen und auch das zu Peterlingen gegen Martin Sesiuger erwirkte Passa-'"r»t aufgehoben werde. «. Die Boten von Bern wissen ihren Herren zu melden, welche Gewahrsameu die vonBiburg in Betreff des Zehntens zu Bossens vorgewiesen haben. Die Boten von Berit sammt ihrem CommissarLa»do legen eilten Auszug einiger alter Erkanntuisse vor und fordern darauf gestützt Erkennung ab Seite derer vonBiburg, oder daß die betreffenden Grundstücke besondern Personen übergeben werden und dann dieselben darumkennen sollen. Die von Frciburg beglauben, die von Bern werden dies kaum ernstlich behaupten und daher auchdieser Forderung abstehen; andernfalls fordern sie, daß sie diesfalls gemäß dem Burgrecht rechtlich belaugt'"erden. K. Aus die Antwort, welche die von Freiburg über die Anforderung derer von Meßbach auf Bossouncns^eben, verlangen die Gesandten von Bern, daß gemäß dem Burgrecht ein Rechtstag augesetzt werde. DieFreiburg glaubeil aber, es sei dies Sache der Klägerschaft. I». Wegen der Untergänge zwischen Grand-und Stäffis, Dellay und Chabray und des Waldes Aglerens will man auf Sonntag den 7. SeptemberPeterlingen sein. i. Die Boten von Bern eröffnen, ihre Herren seien von Einigen, die das Buch gesehen,welche,n die Erkanntnisse für die Cur zu Cudrefin enthalten sind, berichtet worden, daß demselben nichts
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