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Juli 1539.
sie auf das Mailänder Gebiet kommen, die fremden Geldsorten, so viel sie bei sich tragen, weggenommenwerden. Heimzubringen. «. Einnahmen zu Luggarus. 1. An Landsteuer: vom Sekelmeister zu Luggarus1825 Pfd. (das Pfd. zu 5 Gros); vom Sekelmeister von Gambarogno 275. Pfd obiger Währung; vom Sekel-meister zu Verzasca 112 Pfd. gleicher Währung; von den Consulu von Brissago 68 Pfd. der nämlichenWährung; vom Sekelmeister aus dem Mainthal 600 Pfd. gleicher Währung; 2. vom Zoller 800 Sonucn-kronen, minder 25 Kronen, welche ihm wegen der Sperre erlassen wurden; 3. vom Fiscal 131 Kronen und1 Dicken aie Einnahmen, 76 Kronen an Ausgaben; an Baar hat er abgeliefert 75^2 Kronen. «I. NachVerrechnung aller Ausgaben und Einnahmen gegen einander hier zu Luggarus und zu Lauis erhält jedes Ort120 Scmnenkrouen und 62 neue Kronen „aber vier krönen." v. Ausgaben zu Luggarus: 1. Den Edlenzu Luggarus gemäß ihres Briefes 87 Pfd.; 2. dem Landweibel als Jahrgehalt 42 Goldkronen; 3. dem Land-schreiber als Jahrgehalt 50 Goldkronen; 4. der Landvögtin für die Letzt (als Trinkgeld) 6 Kronen; 5. denwälschen Weibeln 9 Dicken Trinkgeld, t. An Geschütz finden sich zu Lauis 10 Hakenbüchsen, zu Luggarus8 Hakenbüchsen und 2 Fakunen; zu Belleuz 6 Fakuneu und Fakunerli; zu Jrnis 6 Kartaunen, 2 Schlaugensammt 2 Fakunen und 6 Hakenbüchsen.
Im Berner und Freiburger Abschied fehlt t.
Der Name des Vasler Gesandten a. tsrZo des Basler Abschieds.
Zu ü. Der Berner und Basler Abschied verzeigen als Restanz für jedes Ort 120 Sonnenkronen und55 neue Kronen. Die Worte „aber vier krönen" fehlen im Freiburger Abschied.
Zu k. Dieser Artikel ist dem Basier Abschied als Verhandlung vom 9. Juli nachgetragen und Zwarin folgender Art: Zu Jrnis in Lifinen vier Doppcllkartaunen, drei ganze Schlangen und eine abgesagte Schlangeund zwei Falkonettcn: zu Lauis 8 Hakenbüchsen: zu Luggarus zwei halbe Schlangen und acht Hakenbüchsen; Z"Bellen; in der Stadt drei Halbschlangen oder Falkoncttli; im Urner Schloß auch zwei solcher und ein gleichesim Unterwaldnerschloß.
«7«.
Wrunnen. 1539, 7. Juli.
Staatsarchiv Lucer»: Mg. Absch. I-, I, k. ZS0.
Tag der V Orte.
l». Dieser Tag ist der Lucerner wegen ausgeschrieben, welche bei dem Ausreiten des Landvogtes zu BadenTauugrotzeu (auf deu Hüten) getragen haben, was Zürich gedeutet hat, als ob sie ihm dies zu Spott undSchmach gethan, während es (nur) aus „uuverdachtem Muth" (Unbesonnenheit) geschehen ist. Die Botensind darin gleich instruirt, daß man dies verantworten wolle; nur Unterwalden will bloß anhören; Lucernäußert sein Bedauern über den Vorfall und wünscht, daß nichts Böses daraus entspringe; dennoch erachtetes für genügend, sich schriftlich zu entschuldigen. Die andern Orte dünkt es aber räthlicher, eine Botschaftnach Zürich zu schicken, und zwar von Lucern, Schwyz und Zug je einen Boten auf deu 13. d. M. ^ader Gesandte von Lucern dazu sich nicht verstehen will, so spricht mau das förmliche Begehren aus, daß ^sich nicht sondern wolle; wenn Lucern und Unterwalden dabei nicht bleiben, so sollen sie es bis SainMSchwyz anzeigen. ?». Da auf beiden Seiten, von den V Orten und den Eidgenossen der neuen Secte, Zeicht